oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge .........einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Heißt das jetzt das Cabriofahrer einen Schutzhelm tragen müssen...????
oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge .........einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Heißt das jetzt das Cabriofahrer einen Schutzhelm tragen müssen...????
Ne... im nächsten Satz des 21a steht dann dass kein Helm benötigt wird wenn Sicherheitsgurte vorhanden sind.
Heißt das jetzt das Cabriofahrer einen Schutzhelm tragen müssen...????
Stell mir das grade bildlich vor
Aber wie grade schon von 4-Gang-Fahrer geschrieben der Sicherheitsgurt rettet die ..........
[Blockierte Grafik: http://www.motorradundreisen.de/pictures/show/0x0/motorrad/460/bmw-c1.jpg?t=1381849931]
Mehr muss man nicht sagen
Doch, hübsches Mädel...
Heißt das jetzt wenn ich mich auf dem Bock festschnalle kann ich ohne Helm fahren
Ja ....................Ich bau schon mal Gurte an Chopper.
Die könnte man an der Sissibar fest machen
4 Punkt Schroth Gurte an die sissybar
Aber ganz Oben...............
4 Punkt Schroth Gurte an die sissybar
Dachte ich mir auch..
😂😂👍🏻👍🏻 schönes Gespräch hier 😂😂😂
Ich sehe es so:
Also in den Fällen wo ein Helm getragen werden muss, gilt das Vermumungsgesetz nicht. Sprich wenn Du auf dem Bock hockst bist Du verpflichtet aus Sicherheitsgründen einen Helm zu tragen. Da viele Biker einen Integralhelm (oder ähnliches) fahren (Sicherheit ist bei denen ja recht hoch), ist hier quasi per Gesetz das Gesicht verdeckt. Helmbauartbedingt (tolles Wort). Wenn man dann eben einen Jethelm oder einen offenen Klapphelm trägt (oder was auch immer, wonach Du die Fliegen von den Zähnen kratzen kannst [Blockierte Grafik: http://www.viragoforum.de/wcf/images/smilies/smilie_b_007.gif] ) und dazu ein Tuch vor der Kauleiste (mache ich auch ab und an) so trägst Du ja trotzdem noch verpflichtend einen Helm (sonst darfst ja gar nicht fahren) und somit gilt das Vermummungsverbot hier trotzdem nicht. Denn der Gesetzgeber macht keinen Unterschied ob das Gesicht halb durch Helm und halb durch Tuch oder ganz durch Helm unkenntlich ist.
Gruss
Mick
Alles anzeigenIch sehe es so:
Also in den Fällen wo ein Helm getragen werden muss, gilt das Vermumungsgesetz nicht. Sprich wenn Du auf dem Bock hockst bist Du verpflichtet aus Sicherheitsgründen einen Helm zu tragen. Da viele Biker einen Integralhelm (oder ähnliches) fahren (Sicherheit ist bei denen ja recht hoch), ist hier quasi per Gesetz das Gesicht verdeckt. Helmbauartbedingt (tolles Wort). Wenn man dann eben einen Jethelm oder einen offenen Klapphelm trägt (oder was auch immer, wonach Du die Fliegen von den Zähnen kratzen kannst [Blockierte Grafik: http://www.viragoforum.de/wcf/images/smilies/smilie_b_007.gif] ) und dazu ein Tuch vor der Kauleiste (mache ich auch ab und an) so trägst Du ja trotzdem noch verpflichtend einen Helm (sonst darfst ja gar nicht fahren) und somit gilt das Vermummungsverbot hier trotzdem nicht. Denn der Gesetzgeber macht keinen Unterschied ob das Gesicht halb durch Helm und halb durch Tuch oder ganz durch Helm unkenntlich ist.
Gruss
Mick
Word! So sehe ich das auch! Wie soll das denn sonst mit den Integralhelm gehen
Mit einer Überwachungskamera an der Innenseite des Visiers.
Mit einer Überwachungskamera an der Innenseite des Visiers.
Genau...und das Bild könnte man dann ja auch prima an die Geschwindigkeitsblitzer senden
Das mit dem Bart ab.....hab schon erledigt.....
Genau...und das Bild könnte man dann ja auch prima an die Geschwindigkeitsblitzer senden
Ich wars nich, aber hab ein Bild vom Täter....
mehr dazu in der akt. CB!
jepp..habs auch gesehen-aber noch nicht gelesen