eigene Fotodoku...aussagekräftiges Handybild wie #376...in direkter Nähe und In Gesammtansicht ungecovert.
Es werden ja auch zuätzliche Kfz Kennzeichen an Fahrradträger geduldet, wenn durch Anbaugerätd das amtliche Kennzeichrn dadurch verdeckt wird...wirdx mit dem gekennzeichneten Cover plus Foto und eingetragener Länge zweifelsfrei darzulegen sein.