Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Wer is'n nu bekloppt ??

  • Heute mal zur Vorsprache beim TÜV gewesen zwecks Termin Lenkereintragung und Bremsleitung.Alles easy....bis der Herr Ingeneur mein Rücklicht sah :doofy:


    "Das gibt kein TÜV nich mit dem Ding"


    Mir is die Fresse eingeschlafen.Der will für ein Bates-Rücklicht mit E-Prüfzeichen eine ABE sehen :facepalm: Hab gute Miene zum bösen Spiel gemacht und den einfach nur quatschen lassen.
    Das dürfe nur an Motorräder mit'ner EG-Zulassung!!
    Sehen die selber nich mehr durch oder was ??


    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/17622927oy.jpg]

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit

  • Ich war heut auch beim tüv...... :cursing: allerdings bin auch ch ohne eintragung weg.... 1h umsonst rumgehangen....... Die ham heut alle nen schlechten tag gehabt.....

  • Sonst gehts dem Hans-Dampf gut?
    Wozu soll sonst die E-Nummer gut sein?


    War das ein Uni-Frischling oder ein alt eingesessener?



    Bei meinen Brems-Blinker-Rücklichtkombis hat der der Prüfer auch extra den Chef geholt weil
    er sich nicht sicher war ob meine Lichter nicht Kriminell sind.... :dash:


    Aber der Boss hatte wenigstens Ahnung :thumbup:

  • Anscheinend passen die sich der eu an.... Ständig was neues, nix gescheites, aber Natürlich nur zu unserem nachteil... :cursing::tüv::tüv::tüv:

  • :dash: :dash: :dash: :dash: :dash: :dash: :dash: :dash: :dash: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:


    @ Ratte, lad Den mal zur nächsten Veranstaltung ein, Der iss witzig, und Komiker werden immer gebraucht. :pillepalle:

    :P Schleift die Hand auf dem Asphalt, wird der Fahrer meist nicht alt! :P

  • Diese Graukittel ham echt nen Schuß!!
    Mich wundert nur, dass er deine hinteren Blinker (zu weit vorn; Sichtwinkel zu klein) ebenso "genehmigt" hat wie den
    zu kurzen Heckfender.....Hm....alles Ermessensfrage oder doch Willkür?



    Stell den Bock doch zu nem anderen Prüfer und alles wird gut.

  • Würd ich nicht lang rummachen... anderes Rücklicht drauf, Zeugs eintragen lassen und daheim das Rücklicht wieder montieren.
    E-Nummer drauf entbehrt jeder Diskussion. Theoretisch kann man sich das auch in sonstwasfürein Gehäuse bauen.

  • Vorsicht bei Gehäusen.... Meine lampenverkleidung fand der gestern gar nicht lustig (lampen e-geprüft,)

  • @ Ratte


    Nimm`s nicht persönlich. Er hatte einen schlechten Tag (evtl. seine Alte fremd gegangen,er hat keinen hochbekommen,er hat ne riesen Hämoride bekommen,...usw)
    Is hier in Austria teilweise genauso.
    Zum eintragen schnell ein anderes Rücklicht ran...und danach wieder zurückbauen...und fertig.

    Glück ist wie furzen...erzwingst du es kommt nur Scheisse raus-

  • Wieso überhaupt nen Scheinwerfer/ Rücklicht eintragen lassen, wenn ne Kennzeichnung drauf ist???
    Versteh ich nicht.
    Dafür ist das olle E-Kennzeichen doch drauf - man muss Beleuchtungseinrichtungen nicht eintragen lassen.



    hat den der Bates auch ne Zulassung als Rücklicht???

  • Zitat

    Das dürfe nur an Motorräder mit'ner EG-Zulassung!

    Selbst wenn es so wäre-ich hätte den gefragt ob das Dingen an einer Karre mit EG Zulassung besser funktioniert.Auf so einen Gedankengang kommen die erst garnicht.Ich war mal beim Tüv und da hat der Jungspundprüfer verzweifelt die Kugelkopfprüflehre in der gesamten Tüv Bude gesucht.......Der Vogel wollte meine Anhängerkupplung prüfen.Der alte Prüfer hat ihn dann erstmal erzählt das die so`n Dingen garnicht haben und er noch nicht einmal wüsste wie das aussehen soll. ;( Überings hat der Penner bei der Prüfung eine fast durchgescheuerte Bremsleitung nicht gesehen.Ist wohl auch nicht so gefährlich als wenn so ein Kugelkopf um 3 Hunderstel abnutzt.Ich fahr nicht mehr zu irgendwelchen Prüfstellen.Das tue ich mir und meinen Nerven nicht mehr an.

  • Die Kugel einer AHK darf ein Maß zwischen 49 und 50 mm haben. Ab Werk haben die meisten so 49,7 mm bis 49,8 mm, damit alles schön leichtgängig ist. Es gibt zwar Prüflehren, aber in aller Regel reicht für eine solche Prüfung auch ein allseits als Meßschieber oder auch - technisch falsch - Schieblehre bezeichnetes Ding...


    Nach meiner Laienmeinung hatte die Inschinöse beim Rücklicht übrigens gar nicht mal so unrecht: Bei nach nationalem Recht homologierten Fahrzeugen gehören eben auch die Leuchten zur BE. Streng nach StVZO hätte er also einen Eintrag "Rücklicht-/Bremslichtkombination durch Äquivalent mit EU-Zulassung ersetzt" machen können oder müssen. Nach der neueren FZV aber nicht. Wissen ist Macht, nichts wissen, macht aber auch nichts. Bei den Leuchten ist der Vorteil der FZV ja, daß eine geprüfte Leuchte an Moped A genauso gut funktioniert wie an Fahrzeug B. Bei der StVZO wurde tatsächlich geprüft, ob das Rücklicht von Yamaha an der Honda immer noch hell genug war. Ich kann mich noch an solche Einträge aus den 80er Jahren erinnern, wo eingetragen wurde, wenn man an einer Honda ein Rücklicht einer Yamaha hatte.


    Es bleibt aber immer wieder lustig, daß man als an der Thematik interessierter Laie gar nicht so selten besser als die Damen und Herren Prüfers Bescheid wissen kann...



    Gruß Michael

    Do-it-yourself - selbst entworfen und gebaut ist doppelt so schön!