Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Stahlflex-Ärger

  • also bei Produkten rund um die Bremse würde ich auch keine Kompromisse machen.


    Bei allen guten Herstellern (Spiegler, TRW...) sind auch bei Sonderwünschen (Länge, Farben etc.) immer Gutachten dabei.

  • Zitat

    Original von Odin 666


    Stahlfelxleitungen müssen eingetragen werden, wenn man keine ABE hatte, oder diese nicht immer mitschleifen wollte ... aber das die jetzt schon mit Druckprüfung und Co, als Papiere haben wollen ... schlägt doch langsam den Fass den Boden aus ... :(


    He ... wenn man sich so einen Leitung kauf, die als Bremsleitung angeboten wird, geht man davon aus, das alle Papiere des Hersteller einwandfrei sind ... denn sonst haftet der Hersteller ... und der Hersteller hat auch die Beweise zubringen das alles passt .. und allen Prüfungen erbracht worden sind ...



    Genau deshalb habe ich den Fred angeleiert-


    es ist doch zum kot..n, dass man das schlechtere Produkt problemlos fahren darf, das bessere aber mit sauteueren Auflagen verbunden ist. Wer Sicherheit will, muss übel draufzahlen.


    Wer hat eigentlich diese Bestimmungen entworfen- die EU in ihrer von keinerlei Sachkenntnis getrübten Regelwut oder der TÜV, der sich mal wieder eine neue Lizenz zum Abkassieren genemigt hat?


    Eigentlich Zeit, mal auf die Barrikaden zu gehen...



    Jan

    -------------------------


    Ride on. Carpe noctem.


    -------------------------------------------
    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!

  • Wie schon mal erwähnt, ich kauf die schwarzen Goodridge Leitungen bei W&W mit den passenden Fittings und hochwertigen Dichtungen und dann ist die Birne geschält. Die gibt's in jeder Länge und den TÜV interessiert es nicht. Für das ganze Stahlflexgehabe hab ich eh nix übrig. Dat Dingen soll bremsen und dann isset jut. Wenn ich Top-Bremsen haben will dann kauf ich mir Stocker Sättel und Armaturen etc. oder gleich ne Yamaha R1.


    Meine Meinung.

  • Zitat

    Original von Nightster
    Wie schon mal erwähnt, ich kauf die schwarzen Goodridge Leitungen bei W&W mit den passenden Fittings und hochwertigen Dichtungen und dann ist die Birne geschält. Die gibt's in jeder Länge und den TÜV interessiert es nicht. Für das ganze Stahlflexgehabe hab ich eh nix übrig.
    (........................)


    Meine Meinung.

    -------------------------


    Ride on. Carpe noctem.


    -------------------------------------------
    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!

  • Zitat

    Original von Nightster
    Wie schon mal erwähnt, ich kauf die schwarzen Goodridge Leitungen bei W&W mit den passenden Fittings und hochwertigen Dichtungen und dann ist die Birne geschält. Die gibt's in jeder Länge und den TÜV interessiert es nicht. Für das ganze Stahlflexgehabe hab ich eh nix übrig.
    (.............................)


    Meine Meinung.



    Ja.


    Nur wenn alte Stahlflexe montiert sind und Du fährst in eine Kontrolle, die soundsoviele Abmahnungen/Zwangsvorfahrten/Strafmandate als "Zielvereinbarung" hat (ja, gibt es, wurde mir bestätigt!), dann hast Du ein Problem, das sich noch verschleppen kann- und das ist Mist, gerade in der Saison!



    Jan

    -------------------------


    Ride on. Carpe noctem.


    -------------------------------------------
    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!

  • Mann FlachBobber,


    bist Du grade aus'm Ei geschlüpft, oder was???
    Am BREMSSYSTEM wird eben nicht rumgespielt, wenn man nicht die notwendigen Papiere hat, ist ein altes Ding.... egal ob Leitung oder Armatur...
    und ich find' das verdammt gut so!


    Auch, dass man sich eben VORHER mal schlau macht, damit man nicht nachher rumheulen muss, ist eine verdammt alte Weisheit 8)


    Und das hat nix mit des Zweiradelndem Lieblingsfeindbild EU oder TÜV zu tun, das ist Vernunft, die in Buchstaben des Zulassungsrechts gegossen wurde. :rolleyes:

  • Also hier wirds echt kreuz und quer....


    Dachte es geht dadrum, das nen Gutachten oder ne ABE nimmer ausreicht und
    nun ne KBA-Nummer gefordert wird....


    LOGISCH, das man sich nicht einfach ne Stahlflex marke Hinterhof ohne TÜV, bzw. sonstige Gutachten an die Maschine hängt!



    Aber, ne ABE oder ein Gutachten setzt doch vorraus das die Bauteile auf
    ihre Tauglichkeit entsprechend geprüft wurden.....


    Daher ich meine, KBA ist doch dann speziell fürs genau das angegebene Fahrzeug und nicht mehr, sprich dieses eine und fertig.
    Und ne ABE oder ein Gutachten wie zum Beispiel ein Lenker kann ich an
    sämtliche Fahrzeuge hängen oder dafür abnehmen lassen....


    Wenn ich da was verdreht oder missverstanden habe, dann lass ich mich gerne
    eines Besseren belehren...

  • Um mal a bisserl Licht in´s Dunkle zu bringen:


    ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis, für KfZ Teile nach §22 StVZO
    KBA: Kraftfahrtbundesamt


    Und ABEs werden vom KBA ausgestellt bzw. freigegeben .......


    Also tut´s in unserem Falle eine ordentliche ABE.



    Gruß, Martin

  • Na, ganz so helle isses immer noch nicht....


    So geistert's in meinem Hinterstübchen:


    - gaaaaanz früher:
    Leitungen haben ein Gutachten > Eintragung, gut is


    - früher:
    Leitungen werden mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vertrieben.
    ABE bedeutet, dass das Teil bei Verwendung des ansonsten UNVERÄNDERTEN Fahrzeuges verwendet werden darf
    > ABE mitführen reicht aus, kann aber auch eingetragen werden (evtl. musste der fachgerechte Anbau durch eine Werkstatt bestätigt werden), gut is
    > Bei sonstigen Änderungen, d.h. nicht "originalem" Fahrzeug (Lenker, Gabel, sonstige Bremsanlage) ist die ABE eigentlich wertlos, dann wertet der TÜVer die ABE als "Gutachten" und trägt den Sums ein, gut is


    - neuerdings (fachlich fundiertes Hörensagen, hab selber schon länger nix mehr an Bremsen geändert):
    eigentlich wie früher, nur dass eben noch entsprechende Prüfbescheinigungen für jede Leitung gefordert sind.
    Die sollten also beim Kauf dabei sein....


    Und wenn alte Eintragungen sauber gelaufen sind, haben die auch noch Bestand!
    Aber wenn man als stattlicher Rebell so Sachen einfach dranpackt ohne sich um die Eintragungen zu kümmern, braucht man sich nicht wundern, wenn's (v.a. später, nach geänderten Grundlagen) Probleme gibt... 8)

  • Also noch mal ganz langsam und ausführlich ....


    National wird die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) für ein bestimmtes Bauteil erteilt. Sofern dabei die Anbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Fahrzeug-Betriebserlaubnis nicht.
    Die Anbauanweisungen bzw. das Gutachten zur ABE können jedoch das Fortgelten der Betriebserlaubnis von der Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO abhängig machen. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können.

    Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte E-Prüfzeichen, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Übereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 6 Abs. 2 EG-FGV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.



    Jetzt isses aber richtig hell im Dunklen ...


    Gruß, Martin

  • Und im Zweifelsfall waren die serienmäßig dran, wer will das schon genau sagen können. Gibt genug Schweineeimer die das vom Werk schon verbaut haben, mal nicht einnässen Männer.

  • nööh, nix mehr studieren. Wichtig ist daß man weiß, wie es eigentlich vorgesehen ist. Wie man das alles interpretiert, was man davon mitmacht und wo man Mut zur Lücke zeigt, bleibt einem dann selbst überlassen.


    Aber mal im Ernst: keine halblebigen Aktionen an Fahrwerk und Bremsen !!


    Gruß, Martin

  • Na ok.


    Das heisst, jemand verbaut nen Ape, braucht ne Leitung die 20cm länger
    ist als die originale, dann wirds die längere so wohl nicht mit ABE geben,
    aber wohl eher mit nem Teilegutachten für die Leitung und Anschlüsse?
    Richtig?


    Dann sollte das doch genügen, um ne Eintragung zu bekommen....
    Wenn sich das so ist, dann hat sich doch nix groß geändert ?(

  • Zitat

    Original von Loki
    Genauso ist es! Punkt.


    dann war das doch alles heisse Luft!


    Ist doch klar gewesen, das man Gutachten oder eben Prüfberichte für
    solche Teile braucht!



    Und dann ist es doch wurst, ich hab n Gutachten, die Leitung passt an
    ne Honda, wie an ne Yamaha oder ne Kawaski und gut.
    Da gehts doch einzig und allein um das zu verbauende Teil, welches zugelassen
    ist für den öffentlichen Strassenverkehr.


    Dann verhält sich das weiter wie zum Beispiel mit Lenkern.