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Reifen röntgen lassen/Gutachten über Zustand

  • Zitat

    Original von Panzer
    Vieleicht sollte hier noch ein Unterforum für Klagewütige Motorradfahrer eingeführt werden....... :rolleyes:


    Gute Idee :)


    Ironman
    Naja, aber mal im Ernst.
    Ich versteh deine Gedankengänge soweit, is auch echt scheisse.
    Kannst froh sein dass es dich nicht zerbröselt hat auf der Autobahn...allerdings haben die Jungs schon recht.


    Jetz biste weitergefahren und kannst im Nachhinein nicht mehr zweifelsfrei beweisen, wies vorher war.
    Rechtlich eine gemähte Wiese - allerdings nicht für dich. :(


    Also wenn sich der Händler querstellt, hast du wohl Pech.


    Evtl. wirklich so ein kleines Schriftstück von Metzeler oder deinem Anwalt beim Händler vorlegen - schindet Eindruck - vielleicht bringts was.
    Weitere Wege bzgl. Gutachter etc. würd ich mir auch sparen.


    schöne Grüße!

  • Aus eigener Erfahrung nachm Motorschaden beim Auto kann ich nur sagen:
    Wenn der Händler nix freiwillig rausrückt, wirds bei Gericht so ungefähr 50/50 rauslaufen.
    Selbst wenn der Reifen nen Schaden hat, kannst Du NICHT beweisen, dass der nicht schon vorher drin war, weil du z.B. nen Kantstein mitgenommen, oder mit zu wenig Luft gefahren bist (vor dem Platten!)
    Und nach'm Kadi brauchst Du natürlich nicht wieder da aufm Hof aufzutauchen.


    Versuchs mit 50/50 beim Händler.


    *Bin kein Anwalt, also keine rechtsverbindliche Beratung*



    Gruß
    JJ

  • Das hier noch niemand eine rechtlich fundierte Beratung abgegeben hat, kann auch der Laie klar erkennen...:D


    Ich kann das übrigens auch nicht, bin nämlich kein Jurist, daher unter Vorbehalt:


    Fachlich möchte ich zu dem Reifen meinen: Der ist fertig!!!
    Es ist doch wurscht, ob Du noch 800 Meter gefahren bsit um die Bahn freizumachen.
    Nach dem Platzer bist Du ja auch schon auf der platten Pelle ausgerollt....
    Das reicht schon aus, um den Reifen zu killen.


    Rechtlich:
    Erstberatung bei 'nem vertrauenswürdigen Anwalt schafft günstig Klarheit!
    Meine persönliche Einschätzung: Es steht und fällt mit der Begründung, warum der Händler den Schlauch ersetzt hat!
    Wirklich "Garantie"??? oder war's "Gewährleistung"??
    Auf jeden Fall wohl deswegen, weil der Schlauch einen Fehler hatte oder falsch montiert war.... und zwar wahrscheinlich ziemlich krass, sonst hätte der schon versucht sich anderweitig "rauszuwinden"...
    Nach neuerer Europäischer Rechtsprechung hat der liebe Händler, der ja in der Gewährleistungspflicht steht, nicht nur eine einwandfreie Sache zu liefern, sondern auch direkte Folgeschäden zu erstatten.
    Verhandelt wurde der Fall einer defekten Spülmaschine, wobei der Defekt erst nach Fertigstellung der gesamten Küche bemerkt wurde. Der Händler, der nur die Spülmaschine geliefert hatte, musste nicht nur eine einwandfreie Spülmaschine liefern, sondern auch den kompletten Aus- und Einbau!
    So hab ich's im Hinterkopf.
    De Facto sind somit die gesamten direkten Folgekosten zu tragen...
    Sprich Deinen Anwalt direkt darauf an, wenn er selbst nicht drauf kommt.

  • Was für n Käse........ :rolleyes: Der Reifen gibt möglicherweise gar keine Auskunft darüber, warum die Luft entwichen ist. Vielmehr würde ich mich für den Schlauch interessieren.....der könnte schon eher verraten, was passiert ist. Vielleicht ohne Talkum montiert, faltig gelegen und ab dafür......dann hält er nich mehr lange....vielleicht biste auch mit viel zu wenig Luft gefahren.....ob oder ob nich, auch das gibt der Schlauch her.


    Du könntest n selbständiges Beweisverfahren anleiern.....übern Anwalt am zuständigen Amtsgericht. Das Gericht bestellt n Sachverständigen (vermutlich Vulkaniseurmeister) der sich der Sache annimmt. Dieser Sachverständige nimmt erst seine Tätigkeit auf, wenn DU als Antragsteller einen Kostenvorschuß in die Gerichtskasse einzahlst. Für die Gerichtskosten und die Kosten des Gutachtens. Nach meiner Erfahrung als Gutachter dürften das in Deinem Fall 1000 Oiro sein. Vorteil hier, Du kannst den Reifen erneuern, die Beweise sind gesichert und der Bock läuft wieder.


    Variante A: Der Sachverständige stellt fest, das der Schlauch fehlerhaft montiert war. Daraufhin reicht Dein Anwalt die Klage ein und die Gegenseite wird reagieren.


    Variante B: Der Sachverständige stellt fest das Du mit viel zu wenig Luft gefahren bist oder ein Nagel oder ne Schraube den Schlauch perforiert hat. Konsequenz: 1000 Ois futsch und nochmal 300 für den neuen Reifen.


    Das echt Tolle an nem selbständigen Beweisverfahren ist, das es meist ratzfatz geht. Wenn die Beweisaufnahme abgeschlossen ist, ist der Antragsgegner oft sehr motiviert, die Geschichte zu übernehmen weil kein Mensch Bock auf n langwierigen Prozess hat. Vorrausgestzt es bleibt bei Variante A.........


    Sollte Variante B sich bewahrheiten, wird der Antragsgegner sich in Fäustchen lachen und Du stehst mit dem Scheiß allein da und alle halten die Hand auf.



    Alternativ kannst Du gleich n Anwalt einschalten, der Klage einreicht. Dann wirds ne langwierige Geschichte....die geht bis ins neue Jahr, garantiert. Dann wird das Gericht ebenfalls nach Eingang des Kostenvorschuß einen geeigneten Sachverständigen beauftragen. Wie gesagt, alle Kosten gehen erstmal zu Deinen Lasten. Rechtsschutzversicherung übernimmt das für gewöhnlich, weil die gar nicht beurteilen können ob das Aussicht auf Erfolg hat. Das sind Kaufleute, keine Vulkaniseure. Ausgang: Ungwiß. ....
    So n Gutachter für Kraftfahrzeugschäden wird in so einem Fall bezahlt nach dem Justiz Vergütungs und Entschädigungsgesetz und bekommt ein Honorar von 75 Ois die Stunde.......und zwar für jede Stunde, die er zur Bearbeitung aufwendet.


    Vermutlich aber wird dieser dem Gericht sagen, das sein Gutachten das Dreifache von dem kostet, was der Reifen kostet......wer sich dann nich vergleicht muß damit rechnen, das das Ding in die Hose geht und er auf allen Kosten für Gericht und Anwalt sitzen bleibt.


    Altes Sprichwort: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.


    Mach nicht den Fehler und beauftrage selbst einen Gutachter. Er wird den Auftrag annehmen, auch wenn die Gutachtenkosten den Streitwert um ein Dreifaches übersteigen. Mir wärs auch egal, ich würds machen. Du willst es? Du kriegst es...... Kostenpunkt etwa....geschätzte 700-800 Steine. Und mit dem Gutachten ziehst Du vor Gericht und wunderst Dich das sich niemand dafür interessiert....


    ......nämlich, weil.........


    ........ein vorher eingeholtes Privatgutachten ist allenfalls als qualifizierter Parteivortrag zu werten. Es ist nicht gewährleistet, das dieses Gutachten unparteiisch erstattet wurde und......am wichtigsten.....der Beklagte hatte nicht die Möglichkeit am Ortstermin zur Bescihtigung der Sache teilzunhemen. Da der Grundsatz des rechtlichen Gehörs in dem Fall nicht beachtet würde, ist das Gutachten im Verfahren kein Beweis......und das einzige, was n Richter interessiert sind eben Beweise.......also: Spar Dir die Kohle.


    Ist dem Schlauch die Puste ausgegangen, weil er ne Falte hatte, hätte man ihn erneuert und alles wäre gut. Ergo hast Du ihn kaputt gemacht mit Deiner "Ich-fahr-noch-n-Stück-Aktion"


    Ist die Luft entwichen, weil n Nagel oder sonstwas drinsteckt, ist die Decke eh im Arsch.....trotzdem wärste selber schuld, was fährste auch über n Nagel.


    Biste mit zuwenig Luft gefahren......auch selber schuld.


    Ende vom Lied is......dreimal selber schuld in drei möglichen Varianten.......


    Nach meiner persönlichen Einschätzung, ohne den Reifen oder Schlauch gesehen zu haben.......kann ich Dir nich viel Hoffnungmachen, das dieses Spiel ein Homerun wird. Sprich in Ruhe mit dem Reifenfritze, ob er Dir entgegen kommt. Du zahlst EK für den neuen Reifen und Schlauch, er zieht in Dir drauf. Ein und Ausbau übernimmst Du selbst. Er wirds tun, er hat sicher auch keinen Bock auf Ärger. Diese Lösung hielte ich für eine faire Lösung.


    Übrigens heißen die Jungs von den Kammern Schiedsmänner. In der Regel sind das öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für ihr Handwerk. Kannst dich an Deine örtlich Handwerkskammer wenden, die geben sicher gerne Auskunft.


    Und nochwas...@ Herr Breakdown..wenn hier nochmal einer meinen alten Kumpel Shovelheat anpisst und dazu noch Boxsmilis postet.....der kriegt Boxsmilis. Von mir.


    Alles klar?

    Ach wat, die paar Indianer....
    Gemeral Custer 1876

  • @ Evo
    Das nenn ich mal eine Antwort :danke:


    Zur Sache nochmal was: Heute kam mein bestellter neuer Reifen. Hab ich aus eigener Kasse gezahlt. Werde den morgen montieren lassen und dem Customizer die Rechnung vorlegen.


    Mal schauen, was dabei rauskommt. Zur Variante B muss ich noch sagen, dass ich vier Tage vorher den Luftdruck kontrolliert habe. In einen Nagel bin ich nicht gefahren :P. Ich denke, dass die Speichen möglicherweise falsch montiert worden sind (hab das Rad ja bei dem besagten Laden als komplettrad bestellt) und sich mit der Zeit in den Schlauch reingescheuert haben. Das würde auch erklären warum als erste Garantieleistung nicht der Schlauch gewechselt wurde, sondern die Felge auf Schlauchlos umgebaut wurde.


    Vor Gericht zu gehen hab ich ja nicht wirklich vor, ich möchte nur die Kosten für den Reifen und die Montage ersetzt bekommen. Wenn der defekte Reifen morgen endlich von der Felge abmontiert wird, werde ich ihn mal auf der Innenseite vom Reifenhändler begutachten lassen. Sollte er eindeutig als defekt erkennbar sein kann ich mir die Sache mit dem Gutachten ja sparen (wäre warscheinlich eh zu teuer geworden). Dass der Reifen vom Customizer bezahlt werden muss steht für mich außer Frage. Klar bin ich weiter gefahren, aber der Platzer ist eben bei 100 km/h passiert und ich hab mich mehr oder weniger nur ausrollen lassen bis auf den Standstreifen. Die Beschädigung des Reifens resultierte ja direkt aus dem Platzen des Schlauches, verursacht durch falsche Montage (oder einen Materialfehler, was ich mir aber nicht vorstellen kann). Sprich: wenn der Schlauch nicht geplatzt wäre, wäre der Reifen auch noch gut.


    Berichtigt mich, wenn ich Falsch liege, aber in meinen Augen ist das eine klare Sache. Vielleicht klärt sich alles ja noch unbürokratisch auf.

  • Wenn Speichen sich in den Reifen drücken und diesen beschädigen müssen sie schon ALLE lose sein. Und zwar so lose, das die sich sogar durch das Felgenband drücken.


    Und wenn sie ALLE so lose sind, das sie sich durch das Felgenband drücken......schlackert die Felge mit den losen Speichen so heftig.......damit fährst Du im Leben keine 100.......


    Ich raff das nich ganz, haste nun n Schlauch drin oder ne Schlauchlosfelge und fährst ohne Schlauch?

    Ach wat, die paar Indianer....
    Gemeral Custer 1876

  • Zuerst war ein Schlauch drin, nach dem dieser geplatzt ist hab ich das Radl zum Händler zurückgeschickt. Dieser hat dann den Schlauch entfernt und die Felge von innen versiegelt, der Reifen war von anfang an ein TL, aber eben erst jetzt ohne Schlauch montiert.

  • dann hier noch meinen Senf:
    Wenn der Reifen platt ist, weil der Schlauch platzt (hier hat ja der Händler schon eingeräumt, daß es auf seine Kappe geht), dann ist der kaputte Reifen ein Folgeschaden. Denn wenn man 100 fährt, dann hat man mit einem platten Reifen mindestens einen Anhalteweg von 100 Metern. Und spätesten jetzt ist der Reifen im Arsch.
    Wenn das Rad noch kein Jahr alt war, dann hat ausserdem der Händler die Beweislast an der Backe, ausser er hat Dir einen gebrauchten Artikel verkauft und die Gewährleistung eingeschränkt.


    Ob es sich allerdings lohnt wegen 300 Euros zu prozessieren, steht auf einem anderen Papier. Ein Vorredner erklärte was von 50/50. Ich halte das auch für realistisch. Frag doch mal den Händler nach 150 Euro und mache im klar, daß er entweder für 150 Euro einen Kunden behält oder mindestens einen Kunden verliert.


    Grüße


    Martin

  • Mit hat es den Schlauch im 210er Reifen im Wald in Schweden (Samstag Nachmittag) eine Undichtheit (vermutlich etwas wenig Luftdruck..dann den Schlauch verdreht) verpasst....nach 20Km Suche mit sehr dünnen Reifen ein Baumarkt mit Tanke gefunden...Reifendichtmittel rein...hat noch weitere 2500km gehalten..dann war der Schlauch wieder undicht...neu rein, Reifenwand sah astrein aus...Abfahrt.


    Immer gleich zum Anwalt...gehen..ist meist nicht der beste Weg...zumal übers Gericht ein langer Weg sein kann.


    Beim Stahlgürtelreifen ist das Röntgen ja ne gäniges Prüfmittel in der Runderneuerung....der 210er hat nen Stahlgürtel.
    Bei Armidfasern dürfte sich das schon schwieriger gestalten


    Die Stahlfäden werden kaum durch ein Schlaudefekt reißen können.

  • Zitat

    Original von Evoluzzer
    Und nochwas...@ Herr Breakdown..wenn hier nochmal einer meinen alten Kumpel Shovelheat anpisst und dazu noch Boxsmilis postet.....der kriegt Boxsmilis. Von mir.


    Alles klar?


    Du brauchst dich gar nicht aufregen, das Smilie war nicht auf deinen Kumpel bezogen. Hättest du gescheit gelesen anstatt geich inne Tasten zu hauen hättest das auch gesehen. ;)
    Grüße

  • Mal ganz pauschal:


    Wenn ich mit falschem Luftdruck fahre oder über den berühmten Hufnagel schreddere (der vielleicht in der allgemeinen Praxis faktisch nicht mehr relevant ist, aber vor meiner Garage immer noch häufig zu finden ist), dann bin ich betrübt und gönne meinem Reifenhändler das Grinsen auf seinem Gesicht.


    Der hier geschilderte Sachverhalt deutet aber eher auf einen Schaden durch einen Material- oder eher noch Montagefehler hin. Deutlich gesagt: vielleicht war hier sogar wieder mal gewerblich jemand am basteln, der es nicht so wirklich kann....


    Und da bin ich -soweit die Voraussetzungen wie Fristen usw. stimmen- einfach im Bereich der Gewährleistung, basta!
    Übrigens gilt die Gewährleistung auch auf Arbeiten und Nachbesserungen mit dann neuem Fristenlauf...


    Ganz ehrlich, das provoziert mich, mal wieder ganz pauschal abzukotzen: :D


    Seit wann gilt das Gewährleistungsrecht??? 2003, 2004???
    Die gesamte KFZ-Branche (und da nehme ich den Zweiradsektor nicht aus) hat als erstes und am lautesten dagegen gewettert.... und ganz flugs die Preise - insbesondere auf dem Gebrauchtsektor - drastisch angehoben, klar, man muss die Kosten für die Gewährleistung ja einkalkulieren....
    Coole Einstellung, ich lasse mir den Pfusch, den ich mache, auch noch im Voraus bezahlen.... :rolleyes:
    So weit, so gut...
    Aber gerade die KFZ-Branche ist diejenige Branche, in der der Begriff der "Gewährleistung" heute vielfach noch nicht mal den Weg in den Wortschatz der Geschäftsleitung gefunden hat!
    Da wird "geflissentlich" drüberwegdiskutiert, alles auf irgendwelche "Garantiebestimmungen" abgewälzt, Schadhafte Teile zum "Verschleißteil" herabgestuft, für das die Gewährleistung "überhaupt nicht gilt"....
    Sorry, jeder kleine Ebay-Zocker hat sich auf die Gewährleistung eingestellt und lebt trotzdem noch gut damit, nur die KFZ-Branche "kennt den Begriff" gar nicht????
    Ich hab' das in den letzten Jahren in einigen Varianten durch (vorgeschobene "Privat"verkäufe mit Kaufvertrag auf gestempeltem Rechnungsblock > kpl. Motorrevision einer Buell, Abrechnung von Gewährleistungsmängeln über die "Garantieversicherung" > da spielen die Versicherungen seltsamerweise gerne mit, "Verschleißteilargumentation" > Radlager 6 Wochen nach Wechsel, usw...)
    Da gibt's Verkäufer, die im Verkaufsgespräch behaupten, die abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie ginge immer der Gewährleistung vor!!!!!
    Und das war kein kleiner Osteuropäer am Rande des Kleingartengebietes, sondern in einem wirklich überregional renommierten deutschen Vertragshaus!
    Da stellt sich mir immer wieder die Frage, ob jemand, der sich so vehement gegen gesetzliche Regelungen stemmt, tatsächlich geeignet ist, ein solches Handelsgewerbe auszuüben. Eine Frage, die man gelegentlich mal mit den Herren von der Gewerbeaufsicht klären sollte....


    Das Thema heißt also nicht wirklich "Klagewütiger Bürger" sondern Durchsetzung von (bezahlten) Rechtsansprüchen....


    genug gekotzt, have a nice day... 8)

  • So, erstmal vielen Dank für die vielen Tips. Hab den Reifen heute von der Felge ziehen lassen und der Schaden auf der Innenseite ist schon mit bloßem Auge sichtbar. Also das mit dem röntgen hat sich erledigt, da der Schaden offensichtlich ist.

  • im ersten Posting schreibst Du:


    Der Schlauch wurde bereits vom Händler auf Garantie ersetzt, der Reifen wurde aber nur per Sichtprüfung begutachtet und für gut befunden


    was iss denn der Hänler für Blödmann, wenn er das nicht sieht?? das kann ich eigentlich nicht glauben, denn dann würde er ja weiteren Schaden, ggf. sogar Personenschaden, billigend in Kauf nehmen und der Stress ist vorprogrammiert....


    Klingt nicht logisch...