Kein Fernscheinwerfer darf ständig leuchten, da der vorher fahrende und entgegenkommende Verkehr geblendet werden kann.
Abblendlicht darf auch bei eingeschaltetem Fernlicht leuchten.
Solange der Scheinwerfer und die Steckverbindungen nicht zu heißwerden und anschmoren.
Das einige trotzdem mit voller Beleuchtung mit ihren Kirmesbuden auffallen wollen...naja, irgendwann gibt es ein Ticket oder andere Folgen.