Jetzt ist es amtlich: Illegale Autorennen sind strafbar.
Was bisher als Ordnungswidrigkeit geahndet werden konnte, wurde angesichts immer rücksichtsloserer Straßenrennen im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.
Strafbar ist demnach nicht nur die Teilnahme an einem solchen Straßenrennen, sondern auch die Ausrichtung oder Organisation. Auch wenn unsere Kollegen ein solches Rennen vereiteln, kann eine Straftat vorliegen, denn auch der Versuch ist strafbar.
Die Strafen können empfindlich ausfallen – Geldstrafe oder bis zu zehn Jahren Haft. Und für so machen Raser vielleicht noch empfindlicher: Das „Rennauto“ kann eingezogen werden (und der Führerschein sowieso).
Ebenfalls strafbar macht sich künftig derjenige, der als einzelner Auto- oder Motorradfahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos rast, als wäre er in einem Rennen – quasi gegen sich selbst oder fiktive Gegner.
Wer es ganz genau wissen möchte: – Hier der genaue Gesetzestext:
§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.