Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Beiträge von Philix

    Ist ja nur meine Ansicht, wie immer Geschmackssache. Ich hab an der VT beides ausprobiert. Und der größere Abstand auf einer Seite sah weniger schlimm aus, als die Neigungen auf beiden Seiten weniger und spiegelsymetrisch waren.

    Auf deinem Bild wirkt es so, als sei links die Neigung stärker als rechts.

    Und ich habe ja nicht gesagt, dass es weniger auffällt dadurch, ich finde es weniger störend. Warum muss alles symetrisch sein?


    Gruß Philix

    Also der neue Tacho hat doch 5 Kabelpaare in jeweils gleichen Farben und das Massekabel hat immer einen schwarze Markierung zusätzlich zur Farbe. Wenn man da jetzt das Netzteil an den jeweiligen Kabeln eines Paares anschließt, sollte die LED leuchten.


    Und eine Kontroll-LED zieht bestimmt keine 5 Watt. Die Spannung von 12 Volt reicht auch, denn ohne laufende LiMa hat man auch schon mal nur um die 12 V.

    Da sollte das Netzeil mit 12V/5W reichen.


    Verstehe nicht was man da falsch machen kann... :/





    Soweit ich das richtig lese sind beim neuen Tacho die Masse-Drähte alle einfarbig und die Minus-Drähte immer zweifarbig umwickelt, daß habe ich dann eben analog zum alten Tacho "umgedacht".

    Und die Aussage klingt wie: " Plus ist Minus und Rot ist Schwarz". :D


    Gruß Philix

    Naja, das ist ja ein maschinelles Schleif- und Polierverfahren. Die Ruckdämpfer mit Ihrem Gummi und dem Gewindebolzen müssen auf jeden Fall geschützt werden.

    Ausbau wäre natürlich ideal, ob und wie ein Maskieren der betroffenen Stellen reicht solltest du mit dem abklären der die Felge verdichtet.


    Gruß Philix

    Oh schön, so eine Art Silentbuchse in einem Sackloch. :rolleyes:


    Die Spielchen kenne ich, geduldig und vorsichtig mit einem Stiftfräser die Hülse schlitzen, damit keine Spannung mehr drauf ist und dann raus damit.


    Gruß Philix

    Was genau meinst du?


    In der Richtline78/549/EWG war die Radabdeckung geregelt, in der EG Verordnung Nr. 661/2009 steht, dass die Richtline aufgehoben ist. Und die Verordnung Nr. 1009 ist die neue Verordnung um die Typengenehmigung nach der Nr. 661 durchführen zu könne. Und eben genau in der Nr. 1009 ist das ganze auf Fahrzeugklasse M1 begrenzt. Motorräder sind aber Klasse L3e.


    Lesen musst du schon selbst ein bisschen, ich kann dir nicht alles bis ins Detail (Seitenzahl...) vorkauen. Wenn du es als PDF hast kannst du ja mit der Funktion Strg+F nach dem Stichwort "Radabdeckung" suchen.


    Gruß Philix

    Und die Ersatzverordnung EG Nr. 1009/2010 deckt nur die Fahrzeugklasse M1 ab, unter welche Motorräder nicht fallen.


    Soweit mein aktueller Wissensstand. Hoffe das entspricht allen aktuellen Vorschriften.



    Gruß Philix

    §36a in der StVZO ist unverändert, die Richtline78/549/EWG aus welcher die 150 mm resultieren ist mit der EG Verordnung Nr. 661/2009 aufgehoben.


    Gruß Philix

    Es gab doch vom KBA mal eine Stellungsnahme, dass die 150 mm nur aus einer nationalen Richtlinie stammen und nicht mit den EG Anforderungen übereinstimmen.

    Da stand quasi auch drin, dass dieses Maß daher nicht eingehalten werden muss und auch nicht bei älteren Fahrzeugen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.


    Gruß Philix