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Eintragung selbst gebauter seitl. KZH

  • hallo zusammen



    ich war bislang bei zwei tüv prüfern und bei der dekra und fragte nach, ob mir jmd nen selbstgebauten seitl. KZH eintragen kann.
    Die Dekra nimmt sich davon nichts an und verweist auf den TÜV der es angeblich nur dürfte und die Tüv Prüfer wollen ein Festigkeitsgutachten, was ich natürlich nicht vorlegen kann. Ansonsten läuft da nichts.



    jetzt meine Frage: Ist hier jmd aus Duisburg oder näherer Umgebung der schon nen selbst gebauten seitl. KZH eingetragen bekommen hat?? Vielleicht kann mir dann weitergeholfen werden.



    Gruß Bergo

  • Ich hab es jetzt auch schon so und so gehört. Bei uns in Hessen sind die bei sowas ja komplett bekloppt. Ich bin deshalb damals mit meinem selbstgebauten seitlichen zum TÜV Süd gefahren.
    Eingetragen musste er aber schon sein nach einstimmiger Meinung aller Prüfer hier.

  • Ich will mir die Honda komplett umbauen und das is auch alles mit dem Tüv ler abgesprochen. Nur zum KZH sagte der von Anfang an, dass er mir einen selbst gebauten nicht eintragen kann. Daraufhin bin ich ja heute mal zu nem weiteren tüvler und zu dekra gefahren in der Hoffnung dass die mir den eintragen ..... wollte aber keiner machen.


    ich habe auch keine Ahnung was der tüvler sagt wenn ich mit dem fertigen bock dahin fahre und der "verbotene" KZH dran ist. Wenn er mir den Rest trotzdem einträgt soll mir das egal sein. Das weiß ich aber bislang noch nicht. Muss ich mal abklären

  • Solange die Maße stimmen, daß Nummernschild ausreichend beleuchtet is das gar kein Ding. Da is er nichtmal eintragungspflichtig.


    Klar das wenn man schlafende Hunde weckt das se nervös werden.... Da is natürlich das naheliegenste das man ein Festigkeitsgedöns bräuchte und sie so Kohle machen können.


    Habe bis jetzt alle SKH selber gebaut und noch nie Galama gehabt!


    Der Abweiser is so ne Sache.... Viele Wegelagerer berufen sich darauf aber beim TÜV haben se immer gesagt "solang der nicht wackelt wie ein Kuhschwanz is der nicht nötig, is ja auch nicht die breiteste Stelle wo man jemand mit erwischen kann" Und bei uns hier haben die wo ich einen fertigte ohne Abweiser noch nie Probleme mit gehabt.


    Ich habe bisher immer für mich einen Abstreifer montiert um allein schon dem Terz mit den Jungs im gleichen Dress aus dem Wege zu gehen wenn se ma schlechte Laune haben. Bekomm aber nur meist Theater wenn ich frag warum se mich anhalten und so mies drauf sind. Ob das daran liegt das se ne häßliche BMW fahren müssen



    Wie die Vorschriften sind is wohl wieder Auslegungssache......

  • Sagt der TÜV ...



    ... und was sagt der Abschnittsbevollmächtigte bei ner Kontrolle ??


    Die meisten ABVer stecken zumeist nicht tief in der Technik drin, und testen halt, ob der Biker ein wenig Ahnung hat und hinter der Sache steht, oder sich nur dumm anstellt.

  • Man sollte meinen, das im Netz veröffentliche Seiten vom TÜV und DEKRA zu 100% korrekten Inhalt wiederspiegeln sollten als Richtlinie...dem ist NICHT so.
    Stecken ne Menge Fehler drin.

  • Wo sollte das Problem beim Eigenbau liegen?

    Wenn man die Maße der Vorgaben einhält ob hinten, an der Sissybar oder am Fender mit Nieten oder seitlich mit Stützwinkel (Personenabweiser) zum Rahmen und es nicht über Lenkerbreite ragt wurde bisher noch kein Nummernschildhalter abnahmepflichtig.


    Ist es ein SICHERHEITSRELEVANTES BAUTEIL wie Blinker, Lenker, Beleuchtung?


    Bisher habe ich nicht eine eindeutige Aussage zur Abnahmepflicht gesehen, nur Mutmaßungen das es muss, soll, kann, darf...
    Selbst die Oberkante der Sissybar darf 4m über Boden und Eigenbau sein wenn sie richtig befestigt ist und nicht die Fahreigenschaften des Fahrzeugs beeinträchtigt, oder irre ich da? :doof:


    QUELLE

  • Wenn man die Maße der Vorgaben einhält ob hinten, an der Sissybar oder am Fender mit Nieten oder seitlich mit Stützwinkel (Personenabweiser) zum Rahmen und es nicht über Lenkerbreite ragt wurde bisher noch kein Nummernschildhalter abnahmepflichtig.

    Und grade dass das alle ordnungsgemäß ist muss amtlich durch eine 21ger Abnahme bestätigt werden.

    Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben fährst du zu langsam

  • Es gibt beim TÜV eine Dienstanweisung (müsste aus 2012 oder 2013 sein) in der steht, dass sie eingetragen werden müssen wenn keine ABE vorliegt. Und dass bei Eigenbau der Hersteller über ein Materialgutachten (denen genügt aber im Normalfall ein Beleg wo die Legierung hervorgeht und ein Materialdatenblatt) nachweisen muss.


    Leider hab ich die Anweisung nicht mehr.


    Wenn jetzt ein Prüfer sagt, dass es ihm egal ist oder er den nicht eintragen muss, heißt es immer noch nicht, dass sein Chef das auch so sieht ;-)

  • Es gibt beim TÜV eine Dienstanweisung (müsste aus 2012 oder 2013 sein) in der steht, dass sie eingetragen werden müssen wenn keine ABE vorliegt. Und dass bei Eigenbau der Hersteller über ein Materialgutachten (denen genügt aber im Normalfall ein Beleg wo die Legierung hervorgeht und ein Materialdatenblatt) nachweisen muss.


    Leider hab ich die Anweisung nicht mehr.


    Wenn jetzt ein Prüfer sagt, dass es ihm egal ist oder er den nicht eintragen muss, heißt es immer noch nicht, dass sein Chef das auch so sieht ;-)


    Kam im April 2013 zu allen Prüfzentren zum verteilen...kenne das von der DEKRA.

  • Kam im April 2013 zu allen Prüfzentren zum verteilen...kenne das von der DEKRA.

    Und in Beitrag 7 hast noch gesagt dass er angeblich nicht eintragungspflichtig ist.


    Aber so ist das bei vielen Dingen, die einen so und die anderen so. :crazy:

    Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben fährst du zu langsam


  • :good:


    Ist halt das selbe leidige Thema wie die Geschichte mit dem (fehlenden) Frontfender. Bei Fahrzeugen mit EG Zulassung völlig legitim, inner Kontrolle kann es trotzdem zu Diskussionen führen. Ich würd das Ding einfach bauen und fertig.

    Der Mensch lebt nicht vom Pils allein, es muss auch mal ein Schnäppschen sein!