Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

  • Ich hab mal einen Bekannten gefragt der bei der --- prüft. Er macht das so: Bei kleineren Mängel wie zu kleinen Spiegel oder zu lauter Auspuffanlage übersehen oder den Kunden wieder wegschicken. Bei Mängel die die Verkehrssicherheit betreffen wird das KFZ stillgelegt und das Stassenverkehrsamt benachichtigt. Wenn dann so einer wie ich Krawall macht ruft er die Polente.

  • Bin ich mir nicht ganz sicher, aber wenn ein wirklich gravierender Mangel besteht wie Bremse im Eimer oder sowas dann ist das meine ich möglich.


    An meiner Duc hat sich damals ne Schraube vom selbstzurückstellenden Seitenständer gelöst.
    Dadurch blieb der Seitenständer draussen. Blöd halt, wenn sich die Mühle trotzdem starten lässt.


    Anyway. Prüfer hat es bemerkt und mir die neue Plakette verweigert. Abnahme wurde dann einen Tag später wiederholt.


    Das ist ganz klar sicherheitsrelevant; allerdings konnte der Prüfer das wohl verantworteten, das ich damit weiterfahren konnte.
    Sollte der Prüfer einen Sicherheitsmangel nicht verantworten können, wird die Kiste stillgelegt.

  • So, war heute mal bei der mir am nähesten liegenden TÜV-vertretung (kleine Klitsche).
    Mein Anliegen: Ich habe für hinten einen 200er Metzeler (original 180) eingetragen. Nun wechsele ich aber auf Bridgestone und möchte entweder die Markenbindung ausgetragen oder den Bridgestone mit denselben Maßen eingetragen haben.
    Der TÜVer hat zwar n Helm vor Ort, aber meine Reifen kann er mir nicht abnehmen. Dafür müsste eine erweiterte Testfahrt/ Untersuchung erfolgen und das Moped begutachtet werden wegen z.B. Abständen zum Belt, Schwinge etc. ... das gänge nur in einer der "großen" Niederlassungen. 8| Wieso der Tuppes das nicht kann weiß ich nicht. Es geht hier lediglich um den Wechsel von Metzeler zur Bridgestone... Maße beleiben wie vorher.
    Blöd nur... ich kenne Ingenieure beim KÜS (im Osten) und DEKRA (im Westen), aber die können mir nicht helfen weil das hier im Westen nur der TÜV (§21) abnehmen darf... sowas Doofes, die haben doch alle dieselbe Ausbildung.


    Na ja, es gibt für alles eine Lösung :thumbsup: .



    Micha


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“


  • Was soll sie sagen .... wenn Du die Eintargung in einen anderen Bundesland hast machen lassen und "noch" ist es Dir frei und erlaubt, diese machen zu lassen wo Du willst 8)
    Und Du kannst somit der Bündelungsbehörde :scofinger machen ;)


    genau das wollen die ja hier Unterbinden, nuja wenn du deine Eintragung nicht im Fahrzeugschein haben willst oder Eintragen lässt mag das sein (darum gehts ja meist)... die Zulassungsstellen hier schicken dich ohne OK der Bündelungsbehörde eiskalt wieder weg.


    greetz herrweller

    Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist!

  • tja ............. Marburg Biedenkopf :kotz:


    aber wenn ich mir den Umbau z. B. in Hamburg machen lasse, gehe ich auch dort zu Eintragen :pleasantry: Noch kann einem die Begutachtung nicht vorgeschrieben werden .....................noch :S

  • So ist auch mein letzter Stand. Man kann zwar die TÜV Abnahme in einem anderen Bundesland machen (bei mir wars bei der Kawa damals Bayern, TÜV Süd), aber dennoch muss das Kram dann wieder nach Marburg / Fulda zur Prüfung und erst wenn die das OK gegeben haben kann ich es auf der Zulassungsstelle eintragen lassen.
    Is in meinen Augen eine Abzocke sonder gleichen und auch grundsätzlicher Zweifel an den TÜV Prüfern selbst. Hab mich mal mit nem netten TÜVer vom TÜV Hessen (soll es ja auch geben) darüber unterhalten und er hat sich furchtbar darüber aufgeregt. Er erzählte mir das er sogar mal den Fall hat das einem Kunden von ihm die Zulassung eines Getreideanhängers verweigert wurde weil den Nasen in Marburg das Gutachten für die Sicherheitsgurte fehlte. Schließlich bräuchte das jeder Anhänger. Letztlich musste der TÜV Prüfer selbst bei der Behörde anrufen und die davon überzeugen das der Hänger nicht mal Sitzplätze hat... da fällt einem nix mehr zu ein :facepalm:
    Vor ner Weile hab ich sogar mal gelesen das die darüber nachdenken so ein Model Bundesweit einzuführen

  • <..>Nun wechsele ich aber auf Bridgestone und möchte entweder die Markenbindung ausgetragen oder den Bridgestone mit denselben Maßen eingetragen haben.<..>


    Ähm. Man muss die Markenbindung austragen lassen? Ist ja das erste was ich höre. Wenn ich nen Freigabeschein habe, ist das doch g'hupst wie g'sprunge?
    Ich machte das noch nie und hab die Marken gewechselt wie ich lustig war, bis ich die für mich beste fand. Probleme gabe es beim TÜV/Dekra noch nie. Sogar den Freigabeschein wollte nie jemand sehen.

  • Wenn ich es richtig verstanden hab hat Micha sich aber schon mal nen 200er statt dem Serienmäßigen 180er abnehmen lassen. Der wurde dann mit Hersteller so abgenommen und eingetragen. Solange du bei der Seriengröße bleibst hast du ja die Freigaben vom Hersteller aber in dem Fall wurde gezielt ein bestimmter Reifen abgenommen. Ich befürchte da ist die Sache nicht so ganz einfach da ein 200er von Hersteller A nicht zwingend die gleichen effektiven Maße hat wie der von Hersteller B. Also wird es da wohl immer eine Größen und Hersteller spezifische Abnahme geben.

  • Ist genauso wie Tobi schreibt!
    Originalmaße sind nicht Markengebunden, aber die Abnahme des 200er ist nur mit dem Metzeler ME880 gültig und so auch in den Papieren vermerkt.


    Micha


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“


  • und was sagt die Bündelungsbehörde zu diesen Eintragungen?


    greetz herrweller

    Gar nichts. Hatte bisher keine Probleme.
    Nur wenn von der Behörde mal Rückfragen kommen sollten, haben die am anderen Ende der Leitung nen Prüfer mit Eiern.


    Die Hessen sagen leider meistens von Anfang an "nein"!