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BGH-Entscheidung

  • Zitat

    Original von Gr!nDeR
    nichtsdestotrotz ist einer tot, weil einfach so ohne sich zu vergewissern rumgeballert wird.
    nichtsdestotrotz wurde sich gegen unbekannte verteidigt, da der staat sich nicht zu erkennen gegeben hat....


    2 klassische fehler jeweils auf seiten der bürger und auf seiten des staates....


    beides scheisse.


    :good:

  • die Situation in der sich der Betroffene befunden hat (gefühlt) kann eh nur jemand nachvollziehen der sich in einer ähnlichen Situation schon mal befunden hat...wenn Angst zu Panik wird, ist das Handel nicht mehr rational !


    Es ist schlimm das aufgrund einer Hausdurchsuchung ein Mensch sein Leben verloren hat, wobei hierfür mit Sicherheit auch die Einsatzleitung die Verantwortung zu tragen hat und ich hoffe das dieses Konsequenzen, sowohl für den tragischen Fall, als auch für zukünftige Vorgehensweise bei ähnlichen Situationen haben wird


    Was Waffen angeht....es soll zu mindestens mal einen wesentlich "einfacheren" Weg gegeben haben, legal eine Waffe zu tragen (wenn das Führungszeugnis sauber ist ), als Mitglied eines Schützenvereins zu werden...denn meines bescheidenen Wissens nach sind Sportschützen nicht berechtigt eine geladene Waffe zu transportieren bzw. bei sich zu tragen, insoweit ist der Hinweis auf zerschossene Verkehrsschilder nicht ziel führend in diesem Zusammenhang.

  • Ich bin seit vielen Jahren Sportschütze und muss Dich ein klein wenig korrigieren, Balu.


    Ich darf die Waffen besitzen, die ich für die jeweilige Diziplin (Schießsport-Disziplin) nutze.
    Die Waffe darf ich im Haus und auf eigenem Grundstück auch geladen mitführen.


    Desweiteren kann ich die Waffen (getrennt von der Munition) auch dann mitführen, wenn ich zu Wettkämpfen (Schießsport) fahre.
    Dies gilt auch für Wettkämpfe, die im Ausland stattfinden.
    Meine Waffen sind in einer Waffenbesitzkarte (WBK) aufgeführt.


    Um eine Waffe ständig bei mir tragen zu dürfen, benötige ich einen Waffenschein. Diese Scheine werden nur an Personen ausgegeben, die eine Waffe beruflich benötigen (Geldtransport, Sicherheitsdienst oder auch Personenschutz) Eine verschwindend geringe Anzahl von Waffenscheinen wird an gefährdete Personen (Politiker, Geschäftsleute) vergeben.

  • Zitat

    Original von Balu
    @ Custom...mit mitführen meinte ich wenn man unterwegs ist...das Du die geladen bei der Veranstaltung haben darfst ist logisch....mir ist der unterschied zwischen Waffenbesitzkarte, Munitionserwerbsschein und Waffenschein grob bekannt 8)


    Muss Dich leider schon wieder korrigieren. ;)


    Meine WBK ist mein Munitionsverwerbsschein!


    Leider ist bis heute (anders als beim Angelschein) kein Foto in einer WBK.
    Mehr möchte ich dazu nich schreiben.

  • Moin
    Schade ist nur,die Bildzeitung Frankfurt,schreibt Heute einen riesen Artikel.
    Negativ was auch sonst.Niemand außer dem Richter würde dieses Urteil
    verstehen.Komisch ich verstehe das sehr wohl und bin angenehm überrascht.
    Der gesunde Menschenverstand hat funktioniert.Ich hätte niemals geglaubt
    das die so urteilen.Ich schrieb schon vor 1,5 Jahren für mich war das Notwehr
    und ich habe keine Ahnung von Juristerei.
    Der Einsatzleiter gehört nach wie vor bestraft.


    Gruß Bomi

  • das dieses thema aufwühlt und menschen polariesiert ist klar, aber was in den einschlägigen foren der blauhemden abgeht ist voll der hammer.


    verlinken muss ich das sicher nicht, das kann sich jeder googeln...


    zum thema putativnotwehr gibt es ja auch die andere seite.
    ich habs mal von wiki verlinkt, thema benno ohnesorgs...
    http://de.wikipedia.org/wiki/Putativnotwehr


    da wurde ein polizist freigesprochen...
    wobei ein schuss in den hinterkopf meiner meinung nach nicht zu vergleichen ist mit einem schuss durch eine undurchsichtige, verschlossene tür.

  • Ohne Öl ins Feuer gießen zu wollen, möchte ich mal auf diesen Fall verweisen:


    http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,56831,00.html


    Ist mit in diesem Zusammenhang mal wieder ins Gedächtnis gekommen. Ich bitte die Argumentation der StA zu verfolgen, die den Polizisten "Streß" zugestand, weshalb von einer Strafverfolgung abzusehen sei.


    Hab jetzt grad keine Ahnung, ob der Fall jemals ernsthaft verfolgt und vor Gericht behandelt wurde.


    Gruß Uwe


  • Das steht so nicht in dem Artikel. Wie du es zitierst oder interpretierst könnte man wirklich annehmen, das für Beamte "Stress" ausreichen würde, um straffrei auszugehen. Aber soll jeder den Artikel selbst lesen und sich ein Bild machen. Ist übrigens fast 12 Jahre her.

  • Zitat:


    .......In der starken Stresssituation sei das Urteilsvermögen der Polizisten eingeschränkt gewesen. Sie hätten nicht mehr beeinflussen können, ob sie den Abzug ihrer Pistole durchziehen, sagte Sauter. .......


    Zitatende
    Über die ganzen Zusammenhänge brauch es keine Diskussion.
    Ich kann mir schon vorstellen, wie gestresst jemand ist, der als Cop vor der Tür eines vermutlichen Vierfachmörders steht.
    Worauf ich damit verweisen wollte ist, dass es offensichtlich zumindest eine Staatsanwaltschaft gab, die in der Vergangenheit eine weitere Strafverfolgung ablehnte, weil Beamte sich in einer Streßsituation befunden hatten.


    Und ob nun 3, 4 12, 25, 1000 Jahre her ist völlig Wurscht. Der Typ ist Tot. Und ich erinnere mich jedesmal daran, wenn ich an der Wirtschaft vorbeifahre.


    Gruß Uwe

  • Mir fällt dazu nur ein Zitat von Volker Pispers ein...

    Zitat

    "Sie lesen mit schöner Regelmäßigkeit: Aus bisher ungeklärter Ursache hat sich aus der Waffe des Beamten ein Schuss gelöst. Schüsse sind wie Giftstoffe. Solange sie aus Polizeiwaffen kommen. Ich habe noch nie gelesen, dass sich aus der Waffe eines Verbrechers ein Schuss gelöst hätte. Die müssen andere Modelle verwenden. Die haben diese altmodischen Dinger. Die muss man immer noch abfeuern."

  • Hi,


    grundsätzlich scheisse das jemand sterben musste. Aber es werden in Deutschland täglich von den Behörden Gesetze gebrochen. Ich selber hatte in meinem Leben schon 5 Hausdurchsuchungen (jede ohne irgendein Ergebnis)


    Die letzte ist gerade mal 8 Wochen her...... 5 Vollidioten vom VS. Es ging darum das ein Totenkopfsymbol das mein Club an der Weste trägt Ähnlichkeiten mit dem SS Totenkopf hat und der ist seid 2008 verboten.


    Wenn man sieht wie schnell und leichtsinnig Richter solche Durchsuchungen genehmigen muss damit rechnen auch mal Gegenfeuer zu bekommen.


    Ich hatte jedes mal ne tierische Wut im Bauch und hätte auch gern mal jemanden in den Fuss geschossen am liebsten am so einem Richter, der solche Durchsuchungen leichtfertig genehmigt und den Bullen damit erlaubt in meinen Sachen zu wühlen.


    Irgendwann raste ich deswegen auch mal aus.......


    KAX

  • Muss sagen ich finde das das Urteil sehr wohl einen falsche Deutung hat...
    Der "Verteidiger" wusste zu keinem Zeitpunkt das "die" die einbrechen wollen ihm an die Gurgel wollen. Zudem hat er auch nie gefragt das sich der "Aussenstehende" zu erkennen geben soll.
    Ich finde es irgendwie falsch jemanden töten zu dürfen ohne ihn sogar jemals zu Gesicht bekommen zu haben.

  • Nun, dann stell dir die folgenden Fragen:
    "Was würde ich tun, wenn mir ein ernsthafter Gegner mit dem Tode drohte und wenn ich dann in der Nacht geweckt werde von Einbruchsgeräuschen? Wie würde ich reagieren, wenn mein Mädel oben schläft und ich befürchte, dass wir beide sterben? Wie würde ich handeln, wenn ich dies wüsste?"
    Ganz cool darauf warten, dass die Tür aufgeht und mal gucken, wer da kömmt? Ich jedenfalls nicht.
    Versteh mich nicht falsch, ich heisse das Töten eines Menschen keinesfalls gut. Aber in vergleichbarer Situation hätte ich auch so gehandelt, vermute ich mal. Angst und zwar begründete Angst um das eigene Leben führen zu Streß. Und dann ist so was nachvollziehbar.


    Gruß Uwe

  • Mir tut es leid für den Mann, der umsonst und auch noch unglücklich getroffen gestorben ist, auch wenn er ein Polizist war! Mir tut es aber auch leid für den Mann, der in Bedrängnis geschossen hat. Für beide Seiten scheiße, wenn auch für den Einen endgültig. Es gibt nun mal eine Gesetzeslage, die den Schützen freispricht und das ist auch vollkommen in Ordnung.
    Was ich nicht in Ordnung finde, ist eine Lage zu schaffen, in der sich überhaupt jemand bedroht fühlen muß. Das alles wäre nicht passiert, wenn nicht Clubs verschiedener Lager Ihre Eitelkeiten hätten austragen müssen!!

  • Zitat

    Original von lohr
    Muss sagen ich finde das das Urteil sehr wohl einen falsche Deutung hat...
    Der "Verteidiger" wusste zu keinem Zeitpunkt das "die" die einbrechen wollen ihm an die Gurgel wollen. Zudem hat er auch nie gefragt das sich der "Aussenstehende" zu erkennen geben soll.
    Ich finde es irgendwie falsch jemanden töten zu dürfen ohne ihn sogar jemals zu Gesicht bekommen zu haben.



    warum machen sich vermummte gestalten an meiner haustür in aller früh zu schaffen ohne sich zuartikulieren(z.b.klingeln oder "aufmachen polizei" oder ähnliches).der staat darf das, wegen des überaschungseffekts, selbst dann wenn kleine kinder im hause seien könnten"blos" weil ein kuttenträger wahrscheinlich in prostitution und drogenhandel verwickelt ist und ohne überaschungseffekt eventuell wichtige beweismittel vernichten könnte?
    alles auf vermutung?ich glaube ich würde mein grund und boden natürlich auch meine familie genauso verteidigen, aber ich bin nicht im besitz einer schusswaffe.
    müsste mir was anderes einfallen lassen.
    natürlich schlimm das da auch ein familienvater zu tote kam.meiner meinung nach
    sind die beamten einen unützen hohen risiko ausgesetzt worden.
    es gilt nach wie vor immernoch das grundgesetz art.13 unveletzlichkeit der wohnung u.s.w.

    lieber vulgär und glücklich,als gut gestylt und langweilig

  • grundsätzlich ist das risiko bei dieser einheit zu schaden zu kommen nicht gering und darauf werden diese leute vorbereitet, trainiert und auch entsprechend entlohnt und auch die famile kennt das risiko... basta
    das risko des HA in seinem umfeld ebenfalls zu schaden zu kommen ist nunmal auch unbestritten.
    nun ist es so gekommen wie es ist.
    ich find das urteil gut... nicht weil ich ein rockerfreund bin, sondern wegen den umständen die dort herrschten.


    in den letzten seiten wurde eigentlich alles gesagt und jeder vertritt sein meinung, die in mehrheit FÜR den rocker steht.


    andere Foren, andere meinungen, mehrheitlich zumindest, denn selbst in dem bullenforum äussern sich nicht wenige genaus so zu dem thema wie die viele hier, nämlich das man den einsatzleitern die schuld geben müsste.

  • Eine gute und verständliche Aufarbeitung des Falles.


    http://www.lto.de/de/html/nach…icher-irrtum-ohne-strafe/


    Die Schlussworte des Autors:


    "Gleichwohl muss der tragische Tod des SEK-Beamten nicht folgenlos bleiben. Aufgrund des dramatischen Ausgangs des Polizeieinsatzes sollte die Einsatztaktik und die Verantwortlichkeit innerhalb der Polizeihierarchie überprüft werden. In Frage gestellt werden sollte insbesondere, ob Durchsuchungsanordnungen tatsächlich gewaltsam mittels eines heimlichen Eindringens in Wohnräume vollstreckt werden müssen, und wieso sich die beteiligten Beamten nach ihrer Entdeckung nicht als Polizisten identifiziert haben. Ein offenes Vorgehen hätte in diesem Fall vielleicht Leben retten können.


    Der Vorwurf der Polizeigewerkschaft, der BGH beschwöre mit seinem Urteilsspruch eine "neue Spirale der Gewalt zwischen Rockerbanden und der Polizei" herauf, lässt befürchten, dass die Interessenvertretung der Polizei Gewalt als Mittel zur Problemlösung nicht ausschließt. Eine kritische Selbstreflexion findet nicht statt, was äußerst bedenklich ist."