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BGH-Entscheidung

  • Zitat

    Original von Oger
    Wo bleiben die Experten die auch diesen Fred zerlabbern? War 10 Tage nicht im Forum und es wird immer schlimmer.


    Ruhig. Ruf sie nicht auf den Plan. Die lauern bestimmt schon, um aus ihren Löchern zu kommen und geistigen Dünnschiss hier abzulassen.


    Zum Urteil: Fragt sich nur, warum das Langericht Koblenz bei seinem Urteil im Februar die ständige Rechtssprechung, die der BGH erwähnt, nicht hat einfliessen lassen.

  • Zitat

    Original von Freehawk


    Zum Urteil: Fragt sich nur, warum das Langericht Koblenz bei seinem Urteil im Februar die ständige Rechtssprechung, die der BGH erwähnt, nicht hat einfliessen lassen.


    Weils ein vorverurteilter Rocker ist, der seine Grundlegenden Rechte am Eingang des Gerichtsgebäudes abgibt.


    Die Unschuldsvermutung, sowies die "Verweigerung" der Annhame es könnte Notwehr gewesen sein, wird doch von den Polizeilichen Pressesprechern sowie Medien gerade zu zerpflückt.

  • Zitat

    Original von Freehawk
    Zum Urteil: Fragt sich nur, warum das Langericht Koblenz bei seinem Urteil im Februar die ständige Rechtssprechung, die der BGH erwähnt, nicht hat einfliessen lassen.


    Oder hat nicht einfliesen lassen dürfen.... das dürfte wohl die Frage sein.



    auf die grundgesetzmässige richterliche Unabhängikeit sei geschissen, gerade in Rheinland-Pfalz, gerade was gewisse Gruppierungen angeht.

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • Gutes Urteil, schön daß es noch Instanzen gibt, die sich von der Hexenjagt nicht beeindrucken lassen und Recht sprechen!

    ____________________________________________________________

    Du bist nicht du wenn du durstig bist... :grin:

  • Ich bin erstaunt das das BGH hier ein vorurteilsfreies Urteil gemäß der Umstände und Rechtslage gesprochen hat.
    Der Angeklsgte muss einen guten Anwalt haben, der in der Berufung diese Rechtslage als Basis seiner neuen Verteidigung herrauskramt.
    Gratulation...


    edit:
    ob sich die hexenjagtführende Presse auch damit beschäftigen wird?

  • Zitat


    Zitat

    Werner Kasel, Landesvorsitzender der Gewerkschaft in Rheinland-Pfalz: Damit wird Menschen, die im Rockermilieu leben und sich ständig von konkurrierenden Banden bedroht fühlen, ein Freibrief zum ungehinderten Schießen erteilt. Das ist entsetzlich.


    Geil! Es gibt unzählige Member die noch nie ne Knarre hatten und auch keine haben wollen.


    btw


    Dumm wie Brot:
    http://www.dpolg.de/front_content.php?idcatart=1162&lang=1&client=1

  • Zitat

    Original von Rinomat
    und es gibt unzählige Member, die ne Knarre haben und diese auch benutzen würden ...


    und genug spießbürger, denen einer abgeht, wenn sie sich ihre waffen im keller ansehen


    aber wahrscheinlich haben wirklich nur mc member waffen zuhause, ließt man ja auch immer in der zeitung: "sohn von mc member in der schule amok gelaufen" ironie aus


  • falsch, die jungs vom sek haben es nicht nötig sich zu erkennen zu geben, wenn sie jemendem im schlaf überwältigen wollen und wundern sich dann, wenn der schuß nach hinten los geht

  • Zitat

    Original von Arîak


    und genug spießbürger, denen einer abgeht, wenn sie sich ihre waffen im keller ansehen


    aber wahrscheinlich haben wirklich nur mc member waffen zuhause, ließt man ja auch immer in der zeitung: "sohn von mc member in der schule amok gelaufen" ironie aus


    Die allerallermeisten Zwischenfälle mit Schußwaffen werden vom Ottonormalbürger abgehalten. Die Anzahl der beteiligten MCler mit Knarre lässt sich in der Gesamtzahl mit sicherheit nicht vernünftig darstellen.


    Allein bei mir im Landkreis gab es in den letzten Jahren mehrere Aktionen diverser Vollspacken mit Knarre.
    Keiner von denen hatte was mit der Szene zu tun.


    Aber Randgruppen/Minderheiten eigneten sich schon immer für vorzügliche Propaganda. Damit hat der Deutsche ja Erfahrung. Nur stand halt früher ein anderer Name im Dienstausweis.

  • Devil, das bezweifelt doch auch niemand, also das mit den Otto-Normalbürgern ...


    Mir sei aber gestattet, Bauchschmerzen bei der Überlegung zu haben, was eigentlich irrtümliche Notwehr ist und inwieweit so ein Urteil tatsächlich ein Freifahrtsschein für dieses und jenes ist, weil es als Referenzfall herangezogen wird.