Naja, ist halt auslegungssache... ich denke sollte so in Ordnung gehen, wenn meine weiter oben genannten Punkte beachtet werden.
Sonst wären diese blauen und weißen Schraubenkappen, wie man Sie in diesen Befestigungssets vom Schilderpräger findet, ja auch illegal.
In Summe verdecken diese 4 Kappen ja mehr vom Kennzeichen als diese kleine Lampe...
Und in einem Gesetzestext etwas zu "ersetzen" ist halt nicht drinne, sonst würden jedem von uns da noch ganz andere "Ersetzungsvorschläge" einfallen...
Unter rechtswidrig verstehe ich, mit Vorsatz und voller Absicht ein Kennzeichen so zu manipulieren, dass es nicht oder nur erschwert erkannt werden kann.
Das ist hier aber nicht gegeben.
Für uns ist ja Punkt 3 interessant:
"3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem
Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert,
beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,"
Es wird verändert, ja... sei es durch Bohrlöcher, Schraubenkappen oder eben dieses Lämpchen, aber es wird ja nicht in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, oder? Und darum gehts doch...