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BGH-Entscheidung

  • Zitat

    Original von horsepower


    Die Auslegung von Gesetzen folgt auch gewissen - oft strengen - Regeln, und ist nicht annähernd so "willkürlich" wie der Laie empfindet.
    Oft fehlen dem Laien am Stammtisch einfach nur das Handwerkszeug und die genauen Sachverhalte... ;)


    Word. Jura für Nichtjuristen - von Prof Dr Jur Christian Fahl hab ich grad gelesen - Recht ist ne recht komplizierte Geschichte.

    Where you come from - Is gone. Where you thought you were going - Was never there.

  • Zitat

    Original von horsepower
    den wichtigen Unterschied zwischen Notwehr und Putativnotwehr zu kennen, .... und die Feinheiten in der Begründung zu bewerten - .


    diesen unterschied der beiden begriffe kann mann sich ergoolen, wozu haben wir den typen namens google denn, der auf FAST alles eine Antwort hat. ;)
    und ich nehm es mal für mich in anspruch, obwohl ich kein jurist bin, das urteil bewerten zu können.


    und ich unterstelle mal mehr als nur einem dutzend hier im forum, die feinheiten der begründung analysieren und zu bewerten und auch google benutzen zu können.



    meine frage dazu stellte ich, weil ich konnte mit deiner aussage das nur 12 leute hier im forum grips in der birne haben, nicht so richtig etwas anfangen.
    dafür hab ich hier schon zu viel gutes und geistreiche gelesen.

  • wenn auch oftmals Recht und gesunder Menschenverstand weit auseinanderklaffen, finde ich das Urteil im Grundsatz gut, weil es nach meinem Empfinden ohne Ansehen der Personen gefällt wurde.


    Was mir aber fehlt ist die Grungsätzliche Frage, warum hatte er überhaupt was zum Schießen zu Hause. Allein wenn man durch die Gegend fährt und in manchen Regionen die zerschossenen Strassenschilder sieht, weiß man, dass eine ständige verschärfung unser Waffengesetze Unsinn ist. Weils nix bringt außer Stress wenn man ein Einhandmesser dabei hat. :rocket:


    Irgendwo habe ich mal gelesen, dass ein Nachbar des HA beim Anblick des SEK die Polizei rufen wollte, weil diese wenig Vertrauenserweckend aussahen

  • Wer hätte das gedacht.


    Ich hatte den Fall seinerzeit mit Experten vom Fach diskutiert und auch das Thema Putativnotwehr angedacht, allerdings hielt keiner (!) von uns diesen Fall für einschlägig. Man kann den Fall ohne Akteneinsicht aber auch nur schlecht diskutieren, weil die Sachverhaltsanalyse wesentlich für die rechtliche Einordnung ist.


    Man muss die Urteilsbegründung abwarten. Steitentscheidend wird vemutlich die Rechtsfrage gewesen sein, ob bei irrtümlicher Annahme einer Notwehrlage die Notwehrhandlung geeignet, erforderlich und angemessen zur Abwehr des (irrtümlichen) Angriffes gewesen ist. Möglicherweise ist hier das Merkmal der Angemessenheit ausschlaggebend.



    Übrigens hat der ganze Fall mit Rockern nichts zu tun und jeder der sich einbildet, dass der Bundesgerichtshof Kuttenträger anders beurteilt, als sonstige Angeklagte, hat keine Ahnung von unserem Rechtssystem.


  • Ach echt? Wenn du es mit Google hinkriegst, das Urteil zu bewerten, würdest du mich sehr beeindrucken.

  • Zitat

    Original von Zed´s dead



    Übrigens hat der ganze Fall mit Rockern nichts zu tun und jeder der sich einbildet, dass der Bundesgerichtshof Kuttenträger anders beurteilt, als sonstige Angeklagte, hat keine Ahnung von unserem Rechtssystem.


    Aussage eines Staatsanwaltes in München:


    "Ich werde nicht länger Ruhen, bis ich euch alle hinter Gitter gebracht habe."


    Und da ging es nicht mal um einen Club aus der Rocker-Szene, sondern aus einer anderen Subkultur.


    Bei allem nötigen Respekt, aber die Urteile werden regulär von den normalen Gerichten gesprochen und NICHT vom BGH!!!!


    Würden die StaA und Richter sich nicht ständig durch die scheiße erzählerei der Bullen Beeinflussen lassen, hätten wir das ganze Problem nicht.


    Demzufolge wären zwei Drecksbullen aus München jetzt immer noch zwei Dienstgrade weniger als heute.


    Das Recht ist das eine, die Karrieregeilen Bullen die SCHEIßE erzählen die andere.


    Da hilft kein Anwalt der Welt!!!

    ACAB!

  • [quote]Original von schlammzwerg
    Was mir aber fehlt ist die Grungsätzliche Frage, warum hatte er überhaupt was zum Schießen zu Hause. Allein wenn man durch die Gegend fährt und in manchen Regionen die zerschossenen Strassenschilder sieht, weiß man, dass eine ständige verschärfung unser Waffengesetze Unsinn ist. Weils nix bringt außer Stress wenn man ein Einhandmesser dabei hat. :rocket:
    [Zitat Ende]


    Der Typ war Mitglied in einem Schützenverein und hatte eine Waffenbesitzkarte. Keine Ahnung wie lange der dort Mitglied war/ist. Die Satzungen der Schützenvereine schreiben nicht vor mit welcher Waffe man beginnen darf. Von daher kann man auch als Anfänger sofort mit einer großkalibrigen Waffe trainieren. Nach einer festgelegten Mitgliedsdauer kann man seine persönliche Waffe erwerben.
    Ich behaupte der Beitritt in einen SV ist ein schneller Weg um in den Besitz einer Waffe zu gelangen. Der längere und schwierigere ist der Jagdschein.


    Ob bei einem Eintritt ein Führungszeugnis verlangt wird kann ich nicht sagen.


    Vielleicht gibt es hier Sportschützen die mich berichtigen können.


    (IRONIE AN) Im Notwehrfall ist eine Kurzwaffe (Pistole) beim Gesetzt lieber gesehen als eine Distanzwaffe (Gewehr) (IRONIE AUS)

    3 Mal editiert, zuletzt von Björn1974 ()


  • Denk doch mal nach Devil und poste nicht immer irgendwelche zusammenhangslose pauschale Scheiße, die dir gerade spontan in den Sinn kommt.


    Was haben die Staatsanwaltschaft und Exekutivbehörden mit den Gerichten zu tun? Nichts. Es sind voneinander unabhängige Organe.
    Und dass das Landgericht sich von der Kuttenträgerschaft hat beeinflussen lassen, ist unwahrscheinlich, eine Schwurgerichtskammer ist im Normalfall mit drei erfahrenen Berufsrichtern plus zwei Schöffen besetzt, die hier über eine Rechtsfrage zu entscheiden hatten.


    Im Bereich der Strafjustiz gibt es durchaus Missstände und auch ein Ungleichgewicht, aber die haben wenig mit der Beeinflussung der Gerichte durch Staatsanwaltschaft, Cops oder sonst wen zu tun.


    Es ist ein Irrglaube, dass der derzeitige Zero-Tolerance Kurs der Innenministerien sich so ohne weiteres in die Gerichtssäle übertragen lässt.

  • Zitat

    Original von Fightglide


    Word. Jura für Nichtjuristen - von Prof Dr Jur Christian Fahl hab ich grad gelesen - Recht ist ne recht komplizierte Geschichte.


    Fight's selten vergebene Ehrung für mich - ich trink' heute Abend einen auf Dich :D

  • Zitat

    Original von topperharley


    meine frage dazu stellte ich, weil ich konnte mit deiner aussage das nur 12 leute hier im forum grips in der birne haben, nicht so richtig etwas anfangen.
    dafür hab ich hier schon zu viel gutes und geistreiche gelesen.


    Ich bezog dies definitiv nicht auf den Grips im Allgemeinen, das würde ich mir nicht anmaßen.
    Ich stimme Dir zu, dass hier jede Menge Leute ordentlich was in der Birne haben und höchste Leistungen vollbringen...


    Ich bezog mich auf das juristische Handwerkszeug, und das bekommt man nun mal wirklich nicht von einer Datenkrake.... da empfehle ich dann lieber ein auflagenstarkes Tagesblatt, damit kann man sich wenigstens noch den Kamin anzünden oder den Hintern abwischen... :D

  • Zitat

    Original von Zed´s dead
    Wer hätte das gedacht.


    Ich hatte den Fall seinerzeit mit Experten vom Fach diskutiert und auch das Thema Putativnotwehr angedacht, allerdings hielt keiner (!) von uns diesen Fall für einschlägig.


    @ Zed: Genau das ist der Punkt, der auch mich verwundert hat...


    Und genau deswegen bekommt das Urteil wohl einiges an Gewicht..


  • Da bist du aber schwer im Irrtum ,
    Nachdem du 1 Jahr regelmässig am Trainingsbetrieb teilgenommen hast , wirst du evtl. Mitglied ( Abstimmung JHV )
    Nach einem weiteren Jahr ( mit Trainigsbetrieb,regelmässig ), kannst du den Antrag auf eine WBK stellen , und zwar nur auf den Erwerb einer Waffe , die zum Sportschiessen ( da gibt es erhebliche Beschränkungen , ein Taschenrevolver nie !! ) nutzbar ist , und in dem Verein / Verband auch so genutzt wird , der Antrag muss vom Dachverband abgenickt werden , und geht dann an das Ordnungsamt ( Kreis / Stadt ).
    Das prüftu.A.
    Deine Zuverlässigkeit im Sinne des WaffG. mithilfe BKA + Porzelei , sollte irgendwas gewesen sein in den letzten 10 Jahren ( Und da genügt besoffen gefahren sein !! ) bist du unzuverlässig im Sinne des WaffG und der Antrag wird abgelehnt , da kannst du nichts machen .
    Wenn du eine WBK hast , und du machst was ( auch hier : besoffen fahren , Kneipenkeilerei etc ) ist die weg , für immer !
    Du musst weiterhin regelmässig trainieren und darüber führt der Verein Buch , das wird abgefragt von der Behörde , wenn nicht : WBK weg.
    Im Umkehrschluss sind also WBK-inhaber zuverlässige gesetzestreue Bürger , jedenfalls offiziell.
    Also Sooo einfach ist das ja wohl nicht , und das deutsche Waffenrecht ist gut aber restriktiv , und hat mit diesem Fall auch nichts zu tun , denke ich..

    Gott schütze mich vor meinen Freunden , mit meinen Feinden werde ich alleine fertig

    Einmal editiert, zuletzt von schrauber ()

  • @ Schrauber: Ja und, was willst du mir unterstellen? Ja, ich behaupte das Leute die es drauf anlegen sich auf diesem Weg eine Waffe beschaffen. Verstehst Du das als Anleitung? Wenn ja, dann nehm ichs raus !! Also, drück dich aus um mach dich hier nicht wichtig indem du es anderen überlässt wie sie deine rotmarkierung interpretieren und du dich als Gutmensch feiern lässt.

  • Zitat

    Original von Björn1974
    @ Schrauber: Ja und, was willst du mir unterstellen? Ja, ich behaupte das Leute die es drauf anlegen sich auf diesem Weg eine Waffe beschaffen. Verstehst Du das als Anleitung? Wenn ja, dann nehm ichs raus !! Also, drück dich aus um mach dich hier nicht wichtig indem du es anderen überlässt wie sie deine rotmarkierung interpretieren und du dich als Gutmensch feiern lässt.


    Blas dich nicht so auf eh , ich war nur zu langsam.... :P

    Gott schütze mich vor meinen Freunden , mit meinen Feinden werde ich alleine fertig



  • Sehr gut erklärt - so hätte ich das nicht mehr zusammen gekricht.

  • Schrauber, nix für ungut. =) Ich will hier keinem ne Anleitung geben, das ist mir wichtig.


    Der Typ war ja dann die letzten 10 Jahre ein Musterknabe das er noch im Besitz der WBK war. Und dann plötzlich der Zugriff durch das SEK. Anscheinend hat ein schwerwiegendes Erlebnis sein Leben innerhalb weniger Tage verändert. ;(


    Hier ein ähnlich gelagerter Fall:


    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659320,00.html


    "..."Ich habe in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt", beteuerte Sven G. später vor Gericht. ..."


    Wo liegen die Unterschiede?? Der Unterschied liegt darin das Sven G. direkt bedroht wurde, und dies auch erkannte an Mimik und Verhalten.


    Der freigesprochene Typ hat aus einer Paranoia heraus gehandelt. Der hätte auch Mutter Theresa erschossen.

    Einmal editiert, zuletzt von Björn1974 ()

  • Von Paranoia kann keine Rede sein.


    Oder würdest du irgendeinen Arsch der im Morgengrauen versucht deine Tür aufzuhebeln, auch noch diese aufmachen und freundlich reinbitten?


    Besonders wenn du im Zweifelsfall Besuch von einem erwartest, der dir an´s Leder will?

  • Zitat

    Original von horsepower


    Ich bezog dies definitiv nicht auf den Grips im Allgemeinen, das würde ich mir nicht anmaßen.
    Ich stimme Dir zu, dass hier jede Menge Leute ordentlich was in der Birne haben und höchste Leistungen vollbringen...


    Ich bezog mich auf das juristische Handwerkszeug, und das bekommt man nun mal wirklich nicht von einer Datenkrake.... da empfehle ich dann lieber ein auflagenstarkes Tagesblatt, damit kann man sich wenigstens noch den Kamin anzünden oder den Hintern abwischen... :D


    Danke :)

  • nichtsdestotrotz ist einer tot, weil einfach so ohne sich zu vergewissern rumgeballert wird.
    nichtsdestotrotz wurde sich gegen unbekannte verteidigt, da der staat sich nicht zu erkennen gegeben hat....


    2 klassische fehler jeweils auf seiten der bürger und auf seiten des staates....


    beides scheisse.