Ich war bis letzte Woche auch der Meinung das Fahrzeuge eine max höhe von 4m haben dürfen. das ist nur halb richtig.
Leider wird das auf div. Internetseiten so Publiziert inklusive der Dekra Seite.
Für Motorräder gibt es gesonderte Maße
Diese sind im letzten Absatz des § 32 StVZO beschrieben. (Stand Heute)
9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 folgende Maße nicht überschreiten:
1. Breite:
a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,
b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,
2. Höhe: 2,50 m,
3. Länge: 4,00 m.
Bei einem Verstoß gegen § 32 StVZO können ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg erhoben werden.
Die höhe findet ihr unter punkt 20 im Schein.