Ich glaube da hast du dich schon länger nicht mehr mit dem Thema beschäftigt. Grundlage war früher die STVZO. Diese wurde 2011 in die FZV überführt und hier wird in §10 und anhängenden Richtlinien geregelt, wie Kennzeichen gestaltet sein müssen. Wie schon geschrieben minimal 180x200 bei Motorrädern. Bei 125ern 130x255.
Findest du auch hier
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html
Das ist EU-Recht oder zumindest Bundesrecht. Da können die Länder oder Landkreise nicht machen was sie wollen. Alles andere was man sieht sind Gefälligkeiten.
Sorry Franky
Bau schön weiter.