Aber zählt doch nur für EG zugelassene Fahrzeuge?🤔
Wenn die Karre nach Stvzo zugelassen wurde zählt auch diese.
Nein, das stimmt nicht, laut dem KBA darf da kein Unterschied gemacht werden, explizit dargelegt am Beispiel der Radabdeckungen, somit auch auf den Rest anwendbar, weil eben nicht explizit ausgeschlossen
Mache Ordnungshüter erzählen einem son Schmarrn auch bei Beleuchtungseinrichtungen, wobei dafür schon immer nur ein entsprechendes Prüfzeichen drauf sein mußte, welches ist natürlich egal, nur nicht ohne.