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Hört sich ja erstmal gut an. Ich denke aber dass im Anschluss die Verkehrskontrollen umso härter werden.. Die Freunde in Blau werden warscheinlich viel anzweifeln wie es momentan bei Autos der Fall ist.
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Mir geht es ja nicht darum zu schummeln.... muss alles technisch in Ordnung und amtlich sein.
Aber dann ist man einige Prüfer die sich aufspielen wie die Götter, nur weil Sie die einzigen am Ort sind, loß.
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Ab wann wäre noch interessant oder hab ich das überlesen?
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.... dann wäre ja ne Abnahme in Spanien, Italien oder so auch möglich???
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Das kann ich nicht genau sagen.
Es ließt sich zwar so....könnte mir aber denken das die TÜV Abnahme im Land der Zulasung statt finden muss.
Also .... vorher abmelden?
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Ich lese auch, dass nur wo die Abnahme gemacht wurde diese auch gültig ist...
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lese ich anders. Abnahme in einem EU-Land ist auch in allen anderen Eu-Ländern gültig. Anpassung an europäisches Recht, heist das Zauberwort
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Jedenfalls würde das Theater mit TÜV (alte Bundesländer) / DEKRA (neue Bundesländer) schon mal kippen .. und auch die MACHT von NUR TÜV / DEKRA wird gekippt ... GÜT / KÜS dürfen dann auch §21 machen.
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Also es heißt da „EU weit gültige Einzelabnahme“. Dann gilt das also in der ganzen EU. Aber derzeit ist es ja noch ein Entwurf 🙄. Wer weiß, wie lange das dann noch dauert.
Aber Odin hat Recht. Dann würde das ganze Theater mal aufhören.
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bleibt abzuwarten, bis es rechtsgültig beschlossen ist...
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Ich lese das auch so, dass in einem beliebigem EU-Land abgenommen, dieses auch EU weit Gültigkeit hat....... Anpassung an Europäisches Recht
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kann nur schlimmer werden!
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Das würde ja bedeuten:
Ich bringe mein mopped nach Italien, bastel einen Auspuff mit 100db dran und lass eine Abnahme nach Paragraph 21 machen und ist in Deutschland dann auch gültig.
Oder sehe ich da etwas falsch.
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Jetzt interpretiert nicht wildes Zeug rein.
Bisher ist das nur ein Entwurf. Ob, wie und wann sowas kommen könnte steht noch in den Sternen.
Einzige Fakten im Artikel:
- Bisher noch ein Gesetzesentwurf
- Andere Prüfstellen sollen auch nach §21 übernehmen dürfen
- Wenn in DE nach §21 abgenommen wurde, soll es auch in anderen EU-Ländern gelten
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Rany : wenn du ein Moped nach 2001 mit EG-Zulassung hast, dürfte der dB-Wert auf deiner Plakette am Rahmen eingedruckt sein.
Da kannst du 150dB im Schein haben und der fleißige Ordnungshüter legt dir das Ding trotzdem still.
So hat es mir ein Prüfer vom TÜV Nord mal erzählt, als ich meine Miller an die VL gebaut habe.
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Die werden sowieso so lange dran rumfeilen, bis da drinsteht, dass die Eintragungen zwar EU-weit gelten, die Abnahme aber nur im Land der Zulassung gemacht werden darf.
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Die werden sowieso so lange dran rumfeilen, bis da drinsteht, dass die Eintragungen zwar EU-weit gelten, die Abnahme aber nur im Land der Zulassung gemacht werden darf.
Das könnte ich mir auch vorstellen. Aber...Wettbewerb unter den Prüforganisationen wäre schon mal gut.
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Das auf jeden Fall
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Es wird jedes Jahr an den Gebührenschrauben gedreht...ist nicht normal...wenn man die HU nicht zum Niederlassungskurs oft bekommen würde...wird man arm bei den zugelassenen eigenen KFZ.