in einem anderen forum gelesen und hier der link:
http://independent-choppers.blogspot.de/
independent choppers hat tüv auf ne V&H bekommen...
wer kann da mal nachbohren?
"Vance & Hines Auspuff mit BSL TÜV Kit"
gleich der erste text zum bike:
in einem anderen forum gelesen und hier der link:
http://independent-choppers.blogspot.de/
independent choppers hat tüv auf ne V&H bekommen...
wer kann da mal nachbohren?
"Vance & Hines Auspuff mit BSL TÜV Kit"
gleich der erste text zum bike:
Ja und was nützt das dann?
Du wirst mir doch nicht erzählen wollen das Du das Dingens dann zugestopft fährst.
Dann kannst ja gleich auch ne Orchinaal Anlage von HD drauf bauen....
Wenns zu laut ist hat das Dings auch mit Tüv dann keine Zulassung!
Ich hatte sogar auf meiner 99er Heritage eine selbstgebastelte Anlage drauf. Hatte einfach paar HD Nummern eingedengengelt und der TÜV hats eingetragen. Nur was nützt die Eintragung? Heutzutage machst Du den Meistern in grün nix mehr vor!
und?
wenn der auspuff einen umbau erfährt...??
der tüv nimmt es ab mit gutachten etc...
egal... ich würds mir kaufen wenn die das anbieten.
ZitatOriginal von desertbulls
Ich hatte sogar auf meiner 99er Heritage eine selbstgebastelte Anlage drauf. Hatte einfach paar HD Nummern eingedengengelt und der TÜV hats eingetragen.
Du scheinst ja ein gaaaaaaaaaaanz helles Köpfchen zu sein .
Die Rennleitung wird sich nach deiner Aussage bestimmt dafür interessieren , sie liest im offenen Bereich mit 8o.
Das is mit das dümmste was man im www posten kann !
Zum Thema: es gibt auch eine kostengünstige Variante mit Abnahme ! Einfach nachdenken und sich Gedanken über die Funktion eines db-Killers machen
Gruß aus dem Tempel der Rohre
@Devil,
wenn du mir nen tüver nennst, der mir die V&H mit den quiet buffles abnimmt
her damit, ich hab noch keinen gefunden, trotz dass der auspuff mit den dazugehörigen db killern nur 93 DB laut ist.
100 darf ich laut papiere fahren.....
aber wie gesagt, so einfach isses nich
@topper : hast ne pm
ZitatOriginal von topperharley
100 darf ich laut papiere fahren.....
Topper, Du weisst schon das deine Eintragung die Leitung wenig interessiert......
Sorry das es nicht ganz zum eigentlichem Tüv Thema passt, aber passen die V&H Shortshots auch an eine 1200 01er Sportster?
Ansich gibts die Anlage ja leider nur ab 04. Wo isn da der Unterschied?? Da die Anlage sowieso kein Tüv hat isses auch egal, wenn die für ne andere Maschiene/Baujahr is.
ZitatAlles anzeigenOriginal von tooldevil
Du scheinst ja ein gaaaaaaaaaaanz helles Köpfchen zu sein .
Die Rennleitung wird sich nach deiner Aussage bestimmt dafür interessieren , sie liest im offenen Bereich mit 8o.
Das is mit das dümmste was man im www posten kann !
Zum Thema: es gibt auch eine kostengünstige Variante mit Abnahme ! Einfach nachdenken und sich Gedanken über die Funktion eines db-Killers machen
Gruß aus dem Tempel der Rohre
Blödi -
Hab schon mal nen Kaffee für den BND gekocht und meinen Rasen gemäht das die Helikopter vom SEK auch schön sauber landen können.
Das ist doch fast genau das gleiche was die machen.
Schieben in eine nicht legale Anlage einen legalen Einsatz rein und lassen das dann vom TÜV absegnen.
Mehr habe ich ja damals auch nicht gemacht. Meine war so leise das der Prüfer zu mir gesagt hat... "wenn das Ding noch ne HD Nummer drauf hätte kann er es eintragen..." Gesagt, getan..... und eingetragen. Das ist aber schon über 10 Jahre her, den Prüfer gibt's nicht mehr und das Moped auch nicht!
@desert: Den Blödi hättest Du Dir sparen können!
Eine Anlage ohne TÜV zu fahren ist das eine, eine Anlage zu fälschen, um eine Eintragung zu erschleichen, das andere.
Bestehen Zweifel an der Lautstärke einer Auspuffanlage, wird sie konfisziert und geprüft. Die TÜV-Eintragung interessiert dann nicht mehr. Im Zweifel kann der TÜV auch seine eigene Eintragung oder sein Gutachten wiederrufen. Und das melden die dann auch der Zulassungsstelle.
Lieber fange ich mir eine, für eine offensichtlich nicht zugelassene Auspuffanlage, als noch wegen Urkundenfälschung eine mitzubekommen. Wer laut fahren will, muss Farbe bekennen, wenn er erwischt wird.
ZitatOriginal von custom
@desert: Den Blödi hättest Du Dir sparen können!
Ich seh's locker , der wirds auch noch lernen .....
ZitatOriginal von Freehawk
Eine Anlage ohne TÜV zu fahren ist das eine, eine Anlage zu fälschen, um eine Eintragung zu erschleichen, das andere.
Bestehen Zweifel an der Lautstärke einer Auspuffanlage, wird sie konfisziert und geprüft. Die TÜV-Eintragung interessiert dann nicht mehr. Im Zweifel kann der TÜV auch seine eigene Eintragung oder sein Gutachten wiederrufen. Und das melden die dann auch der Zulassungsstelle.
Lieber fange ich mir eine, für eine offensichtlich nicht zugelassene Auspuffanlage, als noch wegen Urkundenfälschung eine mitzubekommen. Wer laut fahren will, muss Farbe bekennen, wenn er erwischt wird.
Ab wann soll denn die Urkundenfälschung zustande kommen, wenn man eine
"legale" Anlage hab und die DB Eater raus mach, oder wenn man auf eine
Illegale Anlage ne Nummer eingraviert?
Ich hab schon von einigen gehört das se wegen zu laut dran gekommen sind,
aber nie wegen Urkundenfälschung.
Urkundenfälschung ist gegeben wenn du vorsätzlich eine Nr. eingravierst die nicht zudem Teil passt!
Bei Eigenbauten ( z. B. Fender, seitl Nr. Schild) mußt du sowieso eine eigene Nr. nehmen, ...... ich graviere dann meistens die Anfangsbuchstaben & Geburtsdatum des Besitzers mit ein!
ich nehme den Blödi natürlich zurück.... mea culpa... das Posting war wohl etwas zu früh am morgen.
Aber genau das hatte ich anfänglich gemeint...
es ist egal was auf der Anlage drauf steht und wie viele Eintragungen man dafür hat. Wenn zu laut - dann zu laut.
Solche Eintragungen macht Dir jeder Prüfer der gern Nebenbei was kassiert. Nur bei einer Kontrolle sind die Wertlos!
bzw. Erlischt die Betriebserlaubnis...
wer lesen kann ist klar im vorteil:
ich schrieb dass ich mit den dämpfern 93 db habe und meine kiste normalerweise sogar mit 100 db rumbrüllen kann.
ergo bin ich 7db leiser als erlaubt und was sagt dir das?
so...
und wenn ich diese anlage nun noch mit ner nummer, die von mir aus auch der tüver einschlagen dürfte, in den papieren abgenommen würde, wäre ich fein raus.
zumindest hätte ich argumentationsgründe bei einer kontrolle.
a) bin ich phontechnisch völlig im legalen und diese legalität wurde auch noch von einem tüv ing bestätigt.
wieso soll das nicht in einer einzelabnahme möglich sein, geht ja mit anderen handgefertigten bauteilen auch....
und b) steht es in den papieren... klar weiss ich das gefälligkeitseintragungen nicht tollerriert werden, aber dann hätte mein anwalt, den ich dank einer sehr guten rechtschutz beauftragen würde wieder was zu tun.....
ZitatAlles anzeigenOriginal von topperharley
wer lesen kann ist klar im vorteil:
ich schrieb dass ich mit den dämpfern 93 db habe und meine kiste normalerweise sogar mit 100 db rumbrüllen kann.
ergo bin ich 7db leiser als erlaubt und was sagt dir das?
so...
und wenn ich diese anlage nun noch mit ner nummer, die von mir aus auch der tüver einschlagen dürfte, in den papieren abgenommen würde, wäre ich fein raus.
zumindest hätte ich argumentationsgründe bei einer kontrolle.
a) bin ich phontechnisch völlig im legalen und diese legalität wurde auch noch von einem tüv ing bestätigt.
wieso soll das nicht in einer einzelabnahme möglich sein, geht ja mit anderen handgefertigten bauteilen auch....
und b) steht es in den papieren... klar weiss ich das gefälligkeitseintragungen nicht tollerriert werden, aber dann hätte mein anwalt, den ich dank einer sehr guten rechtschutz beauftragen würde wieder was zu tun.....
Du hast 100 dB Fahrgeräusch in deinen Papieren eingetragen?
Erzähl mal nem Trachtler das du 100 DB fahren darfst mit deinem Baujahr, der
kriegt das Grinsen nicht mehr ausm Gesicht......
ZitatAlles anzeigenOriginal von topperharley
wer lesen kann ist klar im vorteil:
ich schrieb dass ich mit den dämpfern 93 db habe und meine kiste normalerweise sogar mit 100 db rumbrüllen kann.
ergo bin ich 7db leiser als erlaubt und was sagt dir das?
so...
und wenn ich diese anlage nun noch mit ner nummer, die von mir aus auch der tüver einschlagen dürfte, in den papieren abgenommen würde, wäre ich fein raus.
zumindest hätte ich argumentationsgründe bei einer kontrolle.
a) bin ich phontechnisch völlig im legalen und diese legalität wurde auch noch von einem tüv ing bestätigt.
wieso soll das nicht in einer einzelabnahme möglich sein, geht ja mit anderen handgefertigten bauteilen auch....
und b) steht es in den papieren... klar weiss ich das gefälligkeitseintragungen nicht tollerriert werden, aber dann hätte mein anwalt, den ich dank einer sehr guten rechtschutz beauftragen würde wieder was zu tun.....
Hör blos auf , das ist das Standgeräusch , und das ist total wurscht , das FAHRGERÄUSCH darfst du nicht überschreiten , und was steht bei dir da ????
100 dB , das glaubst du doch wohl selbst nicht.
Die 93dB sind doch wohl auch nur eine Standgeräuschmessung.