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Harley geklaut "Schweine!!!!!" Versicherung bezahlt nich!!

  • Dieser Fall ist wirklich nicht ganz einfach.


    Deshalb habe ich nochmal nachgelesen und versuche, die Sache nochmal ausführlicher darzustellen.


    Grundsätzlich gilt das, was ich gesagt habe: Die "normalen" Teilkaskoversicherungen umfassen nur Diebstahlsschäden, aber keine Vandalismusschäden.


    Dies ergibt sich aus § 12 AKB:


    § 12 AKB Umfang der Versicherung


    (1) Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile


    I. in der Teilversicherung


    durch Brand oder Explosion;


    durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung.


    Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
    Die Unterschlagung durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur Veräußerung überlassen wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen;
    durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.


    Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.


    Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
    Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind;
    durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes;


    II. in der Vollversicherung darüber hinaus


    durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;


    Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:


    Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden;
    durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
    (2) Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Voll- und Teilversicherung auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss.


    (3) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
    Eine Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung wird nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.




    Dennoch können Versicherungen auch noch mehr anbieten, als gesetzlich an Mindeststandart vorgeschrieben ist. Der Umfang der Versicherungsleistung ist Individualvertragsrecht und kann von jeder Versicherung eigenständig definiert werden. Sprich, einige Versicherungen können Vandalismusschäden durchaus in den Umfang der Teilkaskoversicherung mit einbeziehen. Falls einige von euch eine solche Deckung haben, können sie sich freuen. Für Fragen zum Umfang von Versicherungsleistungen ist ja eigentlich Mr. Rathunter of Hameln zuständig... ;-) (Wo steckt der eigentlich?)


    Vorliegend gibt es jedoch ein anderes Problem:


    Ist der verursachte Schaden als Diebstahlsschaden oder als Vandalismusschaden zu betrachten?


    Vom Ergebnis dieser Frage hängt es ab, ob die Versicherung zahlen muss oder nicht.


    Wie wird nun der Diebstahlsschaden vom Vandalismusschaden abgegrenzt?


    Das ist umstritten. Es gibt hierzu verschiedene Urteile, die sich mit dieser Streitfrage beschäftigt haben:


    Abgrenzung Diebstahlsschaden - Vandalismusschaden:




    1. Teilkasko: Kein Geld bei Vandalismus nach Diebstahlversuch


    Für Schäden durch Vandalismus kommt die Teilkasko-Versicherung
    nicht auf. Das gilt auch, wenn ein Autodieb ein Fahrzeug
    wutentbrannt beschädigt, weil er es nicht knacken kann. So
    urteilte jedenfalls das Landgericht Kiel (Az.: 8 S 226/98 ),
    das darin einen reinen Vandalismus-Schaden sah, für den nur
    die Vollkasko aufkommen muss. 05/00 "



    2. OLG Frankfurt am Main v. 18.12.2001:
    Ein in der Kfz-Teilkaskoversicherung nicht versicherter Vandalismusschaden liegt vor, wenn in dem versicherten Fahrzeug Buttersäure verschüttet wird und diese nur anlässlich eines versuchten Diebstahls eines Autoradios eingebracht wurde und nicht "durch" ihn (AKB § 12).



    3. OLG Bamberg v. 04.08.2005:
    Bei Schäden, die einem Fahrzeug anlässlich des Aufbrechens und der Entwendung eines Fahrzeugteils (hier: eines CD-MP3-Players) zugefügt werden, ohne dass sie verursacht wurden, um den Diebstahl zu ermöglichen, oder in einem derartigem Zusammenhang mit der Entwendung stehen, dass sie regelmäßig bei einem Diebstahl auftreten würden, handelt es sich um sogenannte Vandalismusschäden, die von einer Teilkaskoversicherung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AKB nicht zu ersetzen sind.




    Es handelt sich also um einen Grenzfall. Nach meiner Einschätzung könnte man sich hier durchaus auf einen Rechtstreit mit der Versicherung einlassen. Das kann man zunächst selbst versuchen oder sich nen Anwalt nehmen.


    Realistisch halte ich die direkten Diebstahlsschäden für ersetzungsfähig. Also der Schaden am Lenkschloss und am Zündschloss zur Ermöglichung des Diebstahls. Für den sonstigen Unfallschaden sehe ich eher schwarz.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist jedoch der Hauptschaden durch den Unfall entstanden. Sofern zur Ermöglichung des Diebstahls lediglich 2 Kabel herausgerissen wurden, muss man halt schauen, ob sich der ganze Stress dann überhaupt noch lohnt.


    Alle Angaben ohne Gewähr.


    Gute Nacht,


    Zed´s tired... ;-)

  • Zitat

    Original von Zed´s dead
    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist jedoch der Hauptschaden durch den Unfall entstanden. Sofern zur Ermöglichung des Diebstahls lediglich 2 Kabel herausgerissen wurden, muss man halt schauen, ob sich der ganze Stress dann überhaupt noch lohnt.


    Womit er wiederum sowas von Recht hat............ :(

    Ach wat, die paar Indianer....
    Gemeral Custer 1876

  • Auch wenn Zed mit dem was er sagt ja anundfürsich Recht hat:


    Bei sämtlichen Beispielfällen konnte das Fahrzeug nicht entwendet werden und wurde deswegen zerstört.


    In deinem Fall aber wurde es entwendet und dabei zerstört.


    Also ich persönlich sehe das eher als Folgeschäden des Diebstahls und nicht als Vandalismus an.


    Vandalismus wäre für mich, wenn jemand im vorbeilaufen den Hobel umschubst oder sowas...

  • Es scheint doch nur darum zu gehen, dass die Versicherung den Sachverhalt als Vandalismus einstuft und nicht als Diebstahl und Diebstahlfolgeschaden. Würde da auch sofort meinen Rechtschutz in Anspruch nehmen um das gerichtlich klären zu lassen.


    Wenn die ienm das Auto klauen und man es ausgebrannt im Wald oder in einem Baggersee findet, zahlen die doch auch den Schaden.


    Oder?

  • Zitat

    Original von Pe-De
    Moinsen


    Solche Moppischänder (egal welche Marke) setzt ich gleich mit Kinderschänder..


    :depp:



    Gibt Postings da fällt mir nix mehr ein....

    Sonntags zum Frühstück hau ich mir gerne mal eine Pfanne in die Eier....


    TLM-Team

  • Zitat

    Original von heartbeat
    Es scheint doch nur darum zu gehen, dass die Versicherung den Sachverhalt als Vandalismus einstuft und nicht als Diebstahl und Diebstahlfolgeschaden. Würde da auch sofort meinen Rechtschutz in Anspruch nehmen um das gerichtlich klären zu lassen.


    Wenn die ienm das Auto klauen und man es ausgebrannt im Wald oder in einem Baggersee findet, zahlen die doch auch den Schaden.


    Oder?


    und nur so kenn ich das als völlig unwissender :D dieser branche von den Versicherungen, die wir so verteilen...

  • Enton hat Recht. Alle 3 von Zed aufgeführten Urteile beinhalten versuchten Diebstahl mit anschließendem Vandalismus aus Frust.
    In diesem speziellen Fall wurde der Diebstahl tatsächlich ausgeführt, die Schäden entstanden nach Entwendung des Fahrzeugs.
    Für mich ist das eindeutig, ich würde mit der Versicherung streiten. Muss wishbone aber selbst wissen.

  • Zitat

    Original von Fightglide
    [QUOTE]Solche Moppischänder (egal welche Marke) setzt ich gleich mit Kinderschänder..


    Wer Moppi sagt gehört geschändet !





    JEP!!! :D



    Sachen gibt´s :rolleyes:

  • die versicherungen versuchen sich immer aus der einstandspflicht zu stehlen und immer öfter muss der rechtsweg beschritten werden ( leider )


    Beispiel : Radioklau aus einem Cabrio


    Dach aufgeschlitzt, Radio ausgebaut, dabei weitere Beschädigungen am FZ.


    1.) Radio noch da- weil Diebe gestört wurden- TKVers. zahlt nichts wg Vandalismus


    2.) Radio weg- TKVers. zahlt wg. Diebstahlschaden (wobei da auch schon das Aufschlitzen des Dachs versucht wurde als Vandalismus abzulehnen )


    ich würde in jedem Fall hier einen kompetenten linksverdreher zu Rate ziehen, auf keinen Fall selbst versuchen das zu Regeln.
    was der eine als klaren Diebstahl mit Folgeschaden sieht, sieht der andere als Vandalismus an- kommt leider immer auf die Sichtweise an.


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de


  • Nö, stand von Anfang an so da.....

    Sonntags zum Frühstück hau ich mir gerne mal eine Pfanne in die Eier....


    TLM-Team

  • Zitat

    Original von Jannek


    Aber die Motorsäge mit extra wenigen Umdrehungen.
    Oder gleich im Standgas! :D


    Jannek


    Eine Motorsäge ist viel zu laut...ich will die Typen um Gnade winseln hören X(

  • Was ist denn nun eigentlich aus der Geschichte geworden ?

    In 20 Jahren werden Sie eher von den Dingen enttäuscht sein,
    die Sie nicht getan haben, als von denen, die Sie getan haben.
    (Mark Twain)

  • Zitat

    Original von Cat
    Was ist denn nun eigentlich aus der Geschichte geworden ?


    Also es ist gar nichts dabei rausgekommen!!! Ich habe aber immer noch Hoffnung dass die Idioten gefasst werden.Vermutungen haben wir mittlerweile, jedoch das ganze beweisen ist echt schwer da die Polizei bei solchen sachen keine Fingerabrücke nimmt.Naja wir werden sie jetzt dann erst mal richten.

  • Auch wenn die Hoffnung auf Schadensersatz eigentlich gegen NULL tendiert, würde ich auch jeden Fall noch ein Gutachten bzw. einen Kostenvoranschlag einholen. Hier wäre es schön, wenn das Datum nicht grad von Ende November ist sondern vom "Nach-dem-Diebstahlstag".


    Und dran denken, wenn Du im Vorfeld schon "Eigenreparatur" angibst, zieht man Euch vom Schadensbetrag sofort u.a. die MwSt und alles Mögliche ab.


    Also am besten das Mopped z.B. "in Holland" in einer "Werkstatt" gegen Rechnung reparieren lassen. Die Holländer können das teilweise sogar, ohne das sie das Mopped da hatten ;) (Holland, weil die deutschen Werkstätten in so nem Fall nicht so gern Betriebsprüfungen haben)


    Wichtig: Reparatur JA, aber nur gegen Rechnung weil sonst kriegst Du am Ende garnix ausser den Gebrauchtteilepreisen. Und selbst die mußt Du per Rechnung nachweisen.


    ###


    Für's nächste Mal (hoffentlich nicht): Du hättest vorher mal genau gucken sollen, die hatten doch bestimmt die Hupe geklaut, oder? Weil dann wäre der Schaden auf jeden Fall erstattungspflichtig und die Mopete könnte beim Harley Dealer gefixt werden. Rechnungsbeträge (Teile und Werkstatt) werden erstattet - dumm wer dann selbst schraubt ;)



  • ?( ?(ähhh, wie bidde??? ?( ?(
    Holland...? Rechnung...? kann dem ganzen nicht ganz folgen, aber nun...
    aber, wegen solcher Geschichten fangen die Versicherer an, sich an den kleinsten Sachen hochzuziehen, zu überprüfen und gerne mal ablehnen...
    schon clever... 8)

  • Abzulehnen gibt es nur Schäden, die nicht seitens den AKB gedeckt sind. Hätte was gefehlt am Mopped, dann wäre es ein Diebstahlschaden geblieben. So ist es zwar auch Diebstahl gewesen, aber die Betonung liegt auf "gewesen". Das versicherte Objekt ist aber wieder da, und zwar vollständig. Somit greifen die AKB Klauseln nicht mehr. Hätte beim Wiedererlangen was gefehlt, dann wäre der Schaden als Diebstahlschaden anerkannt worden.


    So einfach ist das!!!


    @VTXTOBI: Wichtig ist, dass man eine Rechnung vorlegen kann. Letztendlich egal, woher. Aber wenn Dich Tipps stören, mit denen Du ggfs. an das Dir zustehende Geld kommen könntest, dann blätter einfach weiter und trag Deine Kohle im Bedarfsfall zum Rechtsverdreher.

  • Der Logik kann ich nicht folgen. ?(
    Wenn mir also einer die Spiegel an meinem BMW klaut, soll ja vorkommen sowas, und ich die Teile 1 Tag später in völlig demoliertem Zustand wiederkriege, ises kein Diebstahl mehr und die Versicherung zahlt nicht.
    Und ein geklautes, demoliertes und wieder aufgefundenes Motorrad ist nur dann ein Diebstahl, wenn mindestens 1 Schraube fehlt ... fehlt keine Schraube, ises kein Diebstahl ...
    Ich krieg Kopfweh ...