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American-V2-Magazin

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Mal wieder Reifen

  • Habe jetzt den ganzen Morgen rumgegoogelt und bin genauso doof wie vorher. irgendwie gibt es ja die Reifenbindung für Fahrzeuge die nach EU Recht zugelassen sind nicht mehr?. Oder doch oder wie?. :facepalm: Also ich habe ne Kawa W 650, EZ 99 und mit der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 " Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten" Jetzt kann ich einfach passende Reifen draufziehen oder nicht?. Gut von einen Hersteller und Typ, ok. Ich wüsste noch nicht einmal welche Reifen ich da nach Betriebserlaubnis aufziehen sollte. :rolleyes:

  • Viele onlinereifenhöher wie

    http://www.moppedreifen.de

    http://www.reifentiefpreis.de

    http://www.reifenleader.de

    und weitere wie auch Reifenhersteller bzw. deren Deutschlandvertrieb bieten auch zum Motorrad passende Herstellerbescheinigungen an, einige wie z.B. Avon und Shinko, Brirgestone über den Support angeschrieben auch mit VIN des Fahrzeuges.


    Für die allermeisten Fahrzeuge ist die Reifenfabrikatsbindung Geschichte, so lange die geforderten Sollgrößen ( welche in den Fahrzeugpapieren als Seriengröße eingeschrieben sind) mindestens erfüllt werden und beide Reifen vom gleichen Hersteller, gleiche Bauart sind...gibt auch Ausnahmen.

    So wird es seid über zwanzig Jahren gehandhabt.

  • Ok. Mario ich meinte ja, das man keine Bescheinigung mehr braucht und mitschleppen muss. Was mich halt irritiert hat, das es nach EU Zulasung wohl nicht mehr ist, aber bei alten Zulassungen wohl noch.

  • Hey Panzer...hab ja die Ackerfräse abgenommen bekommen. Da da jetzt Stollenreifen draufkommen hatte ich natürlich den DEKRA Prüfer vorher gefragt,im Schein stand auch der Kram von wegen Fabrikstsbindung...Ist hinglänglich solange die Größe und der Speedindex stimmen

    Du musst auch keine Bescheinigung mitschleppen

  • Ok. Mario ich meinte ja, das man keine Bescheinigung mehr braucht und mitschleppen muss. Was mich halt irritiert hat, das es nach EU Zulasung wohl nicht mehr ist, aber bei alten Zulassungen wohl noch.

    Wie jetzt, meinst du mich?

    Wenn du den Beitrag gelesen und verstanden hast

    kann es nicht Mario gewesen sein.

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • So soll es sein.😁Aber wen man anfängt das Thema zu googeln, wird an irre,

    Geht mir auch gerade so...

    Heute Vormittag nette Konversation mit den Mehlmützen gehabt...

    Die meinen so, im Internet steht's so und mein Anwalt sagte was ganz anderes...

    Alles wird gut :thumbup:

  • Wenn darauf Bedtanden wird kann man sich Papiere nachreichen...kenne keinen Fall binnen 34 Jahre Motorradschein wo das bei mif oder im Bekanntenkreis mal vorgekommen ist.

  • Die Fabrikatsbindung ist generell hinfällig, erstrecht für Stvzo, einfach deshalb, weil die Reifen mit denen die Karren damals getestet und zugelassen wurden längst nicht mehr produziert werden, das war auch gleichzeitig der Grund, weshalb diese Fabrikatsbindung seitens des TÜV gestrichen wurde.

  • Nein, so einfach ist es leider nicht. Bei Fahrzeugen die nicht nach EU Recht zugelassen sind (vor BJ 2000) muß wohl weiterhin ein anderer Reifen eingetragen werden, wen es eine Reifenbindung. Darum versuche ich ja gerade rauszukriegen, ob meine Karre EZ 99 nach EU zugelassen ist.

    https://bikereifen24.de/motorradreifen-zulassung/

    Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzel­ab­nahme nach §20/21)

    Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall “Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart” notwendig.

  • Das war genau das, was mein TÜV- Ing. mir zu dem Thema gesagt hat. Dies ist auch KBA-konform.

    Wenn die Reifengröße nicht geändert wird sind Reifenfreigaben auch weiterhin zulassig, also entweder den Zettel mitnehmen, ist ja jetzt nich soviel Papier oder beim freundlichen Tüver einfach nur die Reifengrößen/Bezeichnungen eintragen und die Herstellerbindung streichen lassen, geht normal problemlos.

    Das wäre dann ganz auf der sicheren Seite.


    Wobei dei Zulässigkeit einer Hertellerfreigabe für die entsprechenden Motorräder den letzen Satz schon wieder ad absurdum führt :/

    Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzel­ab­nahme nach §20/21)

    Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall “Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart” notwendig.

    ... paßt ja irgendwie nicht, scheinbar wissen die auch nichts Genaues, sonst ständ das nich überall anders, drum frag ich halt lieber den TÜV , zumal ich da jemanden hab der schon Ahnung hat, die erzählen ja auch dauernd was anderes.


    P.S. ich hatte genau darum letztes Jahr noch nachgefragt, als es hieß Reifenfreigaben wären ungültig, was aber so auch nicht stimmt, lediglich die für andere Reifengrößen als eingetragen sind hinfällig, was aber wiederum nicht für Entsprechungsgrößen gilt.

  • ...schon wieder zu langsam, daß ist übriegens auch wieder so ein Punkt, woran man merkt in was für einem Paragraphendschungel man hier lebt und wie wenig da noch einer durchblickt, manche Hersteller sind aus diesem Freigabegültigkeitschaos lieber dazu übergegangen wieder die alten Zollgrößen, teilweise zusätzlich, auf die Reifen zu schreiben, wär eigentlich überflüssig aber sicher ist sicher.

  • Steht ja ein Absatz weiter. Was mir nur bei diesen ganzen Schwachsinn auf den Sack geht, dieses ganze Wirwar ist unlogisch, dieser Reifenbindungsschwachsinn war schon immer bescheuert. Das ist mit Sicherheit wieder so nen Scheiß Tüv Lobbyisten Drecksding, das die sich die Kohle noch in die Tasche für nix einstecken können. Ich gehe mal davon aus, das die Kiste ne EU Zulassung hat. Steht ne E4 auf dem Typenschild und noch nen extra Aufkleber auf dem Rahmen. :crylaugh: Bin extra ebend nochmal in die Werkstatt gelatscht. Kann mich also die Eintragung nicht jucken. Aber ich musste mich erstmal mit dem Thema auseinandersetzten. Ob es der nächste Sheriff der mich kontrolliert auch gemacht hat?. Auch wen man Recht hat, nützt das bei nen dämlichen Schergen auch nix und bedeutet wieder Nerven verbrauchen.. Also werde ich den Mist austragen lassen, kostet wieder 50 Tacken + Termin auf dem Amt mit nochmal 20 schleifen für nen neuen Schein. Sowas kotzt mich echt an.

    Motorradreifen eintragen

    Wer auf alten Fahrzeugen vor BJ 2000 oder mit Zulassungstyp ABE / Einzelabnahme andere Reifen fahren möchte, muss diese in die Papiere eintragen. In der Regel bieten Reifenhersteller Unbedenklichkeitsbescheinigungen für diverse Motorradmodelle an, auf deren Basis die Eintragung beim TÜV vorgenommen werden kann. Einen Überblick mit allen Gutachten und Zulassungen nach Motorradmodell findest du hier…

    Hinweis: Die Eintragung geht in aller Regel beim TÜV problemlos über die Bühne, sofern die Reifen die selben Abmaße haben. Im Zweifel sollte man im Vorfeld eine Anfrage beim TÜV stellen, die Prüfer helfen einem in solchen Fällen gerne weiter und können verbindliche Auskunft erteilen

  • Die wollen einfach ihre Daseinsberechtigung haben und Kohle regenerieren.

    Die allermeisten Tüver bei mir sehen das sehr entspannt und diese überflüssige Eintragerei mit anderen Reifen der schon eingetragenen Reifengrößen, wie bei zwei meiner zugelassenen Karren ...wo ich meherere Rad/Reifenkombinationen fahren kann.