Moin,
Wenn Du abmeldest hast du 6 Jahre und 363 Tage Zeit, und brauchst nur eine HU (normaler TÜV).
die 7 Jahres Regel gibts doch schon ewig nimmer. Mein 1er Golf stand 12 Jahre abgemeldet in der Garage und das ist auch schon wieder 5 oder 6 Jahre her.
Wenn man deutsche Papiere hat und so nachweisen kann, dass das Fahrzeug schon mal in -D- zugelassen war -> dann reicht normale HU & Au aus zum wiederzulassen - selbst nach 20 Jahren ( selbst wenn in der Info von Tüv das teilweise noch drinsteht bei Beschreibung: Vollgutachten).
Nix mehr mit Vollgutachten nach 7 Jahren bei vorhandenen Papieren.
Gruß, Pit