Ich hatte ja vor einiger Zeit nen Unfall mit meiner Trude.
Ich hatte mich beim überholen verschätzt und bin mit blockierten Hinterrad gestürzt und habe noch einen PKW am Rad vorn erwischt. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und mich als Schuldigen ins handschriftliche Protokoll eingetragen.
Verwarnt wurde ich nicht. Meine Verletzungen waren nur oberflächliche Schürfwunden und ne Rippenprellung. Krank geschrieben war ich nicht, Attest gibts auch keines. Nur den Wisch vom Notarzt.
Nun nach 4 Wochen hatte ich Post und dachte das mein Bußgeld da drin ist.
Denkste!
Es war ein Schreiben,das gegen den PKW Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB ermittelt wird.
Das ist nun wieder unverständlich für mich.
Ich soll angeben, ob ich gegen den Herrn einen Stafantrag stellen soll.
Was habe ich denn für Nachteile wenn ich das nicht tu?
Kann er MICH dann verklagen?
Eigentlich kann er ja nichts für meine Dummheit.
Kann mir mal jemand etwas Erleuchtung bringen?