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Eine Rechtsfrage

  • Ich hatte ja vor einiger Zeit nen Unfall mit meiner Trude.
    Ich hatte mich beim überholen verschätzt und bin mit blockierten Hinterrad gestürzt und habe noch einen PKW am Rad vorn erwischt. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und mich als Schuldigen ins handschriftliche Protokoll eingetragen.
    Verwarnt wurde ich nicht. Meine Verletzungen waren nur oberflächliche Schürfwunden und ne Rippenprellung. Krank geschrieben war ich nicht, Attest gibts auch keines. Nur den Wisch vom Notarzt.
    Nun nach 4 Wochen hatte ich Post und dachte das mein Bußgeld da drin ist.
    Denkste!
    Es war ein Schreiben,das gegen den PKW Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB ermittelt wird.
    Das ist nun wieder unverständlich für mich.
    Ich soll angeben, ob ich gegen den Herrn einen Stafantrag stellen soll.
    Was habe ich denn für Nachteile wenn ich das nicht tu?
    Kann er MICH dann verklagen?
    Eigentlich kann er ja nichts für meine Dummheit.


    Kann mir mal jemand etwas Erleuchtung bringen?

  • Oh man...Du bist wie ich...zu gut für diese Welt :D Hast Du eine Rechtsschutzversicherung ? Erstmal mit dieser Frage dahin wenden.Sollte doch so'ne einmalige kostenlose Rechtsberatung geben ?

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit

  • Niemand zwingt dich, einen Strafantrag zu stellen. Und warum sollte der PKW-Fahrer gegen dich vorgehen? Ist er bei dem Unfall verletzt worden? Ich würde keinen Strafantrag stellen, da du, wie du ja selbst gesagt hast, durch deinen eigenen Fehler gestürzt bist und niemand außer dir daran Schuld trägt. Ein Nachteil entsteht dir nicht.
    Sollte der Unfallbeteiligte gegen dich vorgehen, ist das ein Fall für deine KFZ-Haftpflichtversicherung. Sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden. Unnötig, daraus eine große Rechtssache mit Anwalt und Konsorten zu basteln. Die Ermittlungen der Polizei werden mit Sicherheit eingestellt. Das ist ein normaler Verfahrensvorgang.

  • Du weisst ja nicht, was der Dosenfahrer zu Protokoll gab. Es gibt so etwas wie "man muss immer mit dem Fehler der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen (mögliche Teilschuld)".
    Möglicherweise war er etwas zu schnell.


    Wie auch immer.
    Belaste Dich nicht mit Fragen, die Du nicht beantworten kannst ;)

  • Yepp, Chris hat recht.


    Mir ist im Dezember ein Mitbürger draufgeknallt, da er durch Handy am Ohr abgelenkt war.
    Da ich verletzt wurde und wochenlang ausgefallen bin, habe ich auf Anraten meines Anwaltes
    Strafanzeige gegen den Blödmann erstattet.
    Wurde letzte Woche eingestellt!

  • Fair ist von dir zu sagen "ich stelle keinen Strafantrag, weil ich weiß, dass er nicht Schuld war".


    Ich erlebe das grad andersrum. Mir wird just versucht eine Unfallflucht anzuhängen per Strafantrag, weil scheinbar ne Olle einen augenscheinlich selbst verusachten Schaden an ihrem Auto bezahlt haben will.
    Das dabei u.U. auf meiner Seite in der Reihenfolge Führerschein, Arbeitsstelle und Haus dran glauben müssen, ist der wohl nicht bewusst.



    Wenn du sicher gehen willst, konsultiere einen Anwalt, lass den Akteneinsicht beantragen (kostet 20,- € oder so) und lass klären, was in der Akte aufgenommen wurde. Nur dann weißt du, was dem PKW Fahrer eventuell noch angelastet wird und warum du einen Grund (oder Vorteil) haben KÖNNTEST einen Strafantrag zu stellen.


    Wenn du sicher bist, dass du nix weiter willst und auch nix passiert ist, und DU und die Pullizei sich einig sind, dass DU schuld warst und du dazu stehst, dann lass es auf sich beruhen und warte ab.


    Chrischan

  • Yepp, Chris hat recht.


    Mir ist im Dezember ein Mitbürger draufgeknallt, da er durch Handy am Ohr abgelenkt war.
    Da ich verletzt wurde und wochenlang ausgefallen bin, habe ich auf Anraten meines Anwaltes
    Strafanzeige gegen den Blödmann erstattet.
    Wurde letzte Woche eingestellt!


    Der sollte auf abgesperrter Strecke bei 100Km/h sein Handy schlucken müssen. Man kann doch nicht jedem Verkehrsteinlemer in der Umgebung ne SMS schicken, daß er einen doch bitte nicht umfahren möge. Und meine Kinder fahren mit dem Rad zur Schule während die anderen auf der selben Strecke von Ihren zu früh aufgestandenen Müttern im SUV gefahren werden. Scheissgefühl
    Sorry für OT
    fump

    der den tiger reitet
    -chrome dont bring you home-

  • Das Ermittlungsverfahren leitet die Polizei ein, da es zu einer Körperverletzung (bei dir) kam. Die Schuldfrage ist dabei erstmal sekundär und wird im Laufe des Ermittlungen geklärt. Kannst davon ausgehen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird.

    :good:


    Genau so ist es!!! Sobald eine KV, egal auf welcher Seite entstanden ist sind die Vorgaben so das ein EV eingeleitet wird.
    Da ist auch nicht relevant was die Unfallbeteiligten zu Protokoll gaben!!!
    Im deutschen Rechtsstaat ne ganz normale Vorgehensweise nach Paragraphen, Gesetzen und Grundlagen.

  • Aus taktischen Gründen einen Unschuldigen anzuzeigen ist nur eines: Asozial. Ich vertrete sogar die Meinung, daß man das nicht einmal machen muß, wenn der andere wirklich einen Bock geschossen hat. Meinen Unfallverursacher habe ich ganz bewußt nicht angezeigt, denn immerhin hat er zu seinem Fehler gestanden. Mir wäre es nicht einen Tag besser gegangen, wenn es ihm schlechter gegangen wäre. Daß ich mehr Stress mit den Unfallfolgen als der Unfallverursacher habe, ist klar (ich bin inzwischen rund 14 Monate arbeitsunfähig, habe meinen Job verloren, lasse mich zur Zeit qualifizieren, damit ich wieder arbeiten kann und kann davon ausgehen, daß ich bis zum Lebensende etwas von meinem Unfall haben werde), trotzdem sehe ich keinen Sinn in einer Anzeige, wenn sich der Unfallverursacher anständig verhält. Wenn es der nicht von alleine kapiert und ein bißchen "Nachhilfe" braucht, dann kann man Anzeige erstatten, klar, aber auf die Regulierung der Schäden hat das keinen Einfluß. Und wenn wie hier der andere keinen Fehler gemacht hat, dann braucht man gar nicht zu diskutieren => KEINE Anzeige! Alles andere wäre sowas von daneben!



    Gruß Michael

    Do-it-yourself - selbst entworfen und gebaut ist doppelt so schön!

  • :good:


    Ich hatte selber einen schweren Unfall, mein Beifahrer hatte auch die möglichkeit
    und ich bin echt heil froh das er dass nicht getan hat, obwohl im der Polizist dazu geraten hat!
    Solange alles seinen weg geht, sehe ich auch keinen Grund jemanden "Steine in den
    Weg zu legen"....


    Gruß Alex

  • Aus taktischen Gründen einen Unschuldigen anzuzeigen ist nur eines: Asozial. Ich vertrete sogar die Meinung, daß man das nicht einmal machen muß, wenn der andere wirklich einen Bock geschossen hat. Meinen Unfallverursacher habe ich ganz bewußt nicht angezeigt, denn immerhin hat er zu seinem Fehler gestanden. Mir wäre es nicht einen Tag besser gegangen, wenn es ihm schlechter gegangen wäre. Daß ich mehr Stress mit den Unfallfolgen als der Unfallverursacher habe, ist klar (ich bin inzwischen rund 14 Monate arbeitsunfähig, habe meinen Job verloren, lasse mich zur Zeit qualifizieren, damit ich wieder arbeiten kann und kann davon ausgehen, daß ich bis zum Lebensende etwas von meinem Unfall haben werde), trotzdem sehe ich keinen Sinn in einer Anzeige, wenn sich der Unfallverursacher anständig verhält. Wenn es der nicht von alleine kapiert und ein bißchen "Nachhilfe" braucht, dann kann man Anzeige erstatten, klar, aber auf die Regulierung der Schäden hat das keinen Einfluß. Und wenn wie hier der andere keinen Fehler gemacht hat, dann braucht man gar nicht zu diskutieren => KEINE Anzeige! Alles andere wäre sowas von daneben!


    :good:

  • Hallo "oderwass".


    Auf deine gestellte Hauptfrage hin: Für mich sieht dein Fall so aus, als ob der Dosenfahrer evtl. getrunken oder gekifft haben könnte (oder anderes). Das würde z.B. erklähren, warum die Cops dich anschreiben. In solchen Fällen wäre es so, daß der Dosenfahrer nicht in diesem Moment auf der Straße sein dürfte und dein Fahrfehler ist somit nicht mehr von Interesse. Das ist die rechtliche Lage.


    Du mußt ja nicht gleich einen Strafantrag stellen, sondern geh doch zur Polizeistation hin und frage dort nach, warum gegen den PKW ermittelt wird. Vielleicht sagen sie dir ja dort mehr. Dann kannst du immer noch entscheiden, ob du weitergehst.


    Angenommen die ham das Koks noch auf dem Beifahrersitz gefunden und der Typ war total dicht, dann lass dir dein Schaden bezahlen.