iss doch eigentlich ganz einfach, wie heißt im Waffengesetz
"...Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder
Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis..."
tja und wer macht denn nun Theater wegen so nem Quatsch, die Heinis beim Gericht
Hoffe, dass es gut und problemlos für dich ausgeht.