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seitliches Kennzeichen, neue Erkentnisse

  • danke für eure sachlichen aussagen !!


    eigentlich geht es mir ja darum den mitschwingenden-fender, den einzelsitz, lenker und ja den k.z.h eintragen zu lassen wegen der poliezei und so.
    ich will einfach durch deutschland fahren ohne ewig stress zu haben. ^^ ich wollte eigentlich nur sitz und lenker eintragen lassen da das heck bei drifter sowieso schon mitschwingend ist.


    so wollte ich sicher gehen und habe jetzt die mängeliste. durum überlege ich jetzt einfach nur die zwei dinge eintragen zu lassen( lenker, sitz ) :whistling:


    wünsche ein schönes WE
    gruss frank

  • Hi, ich hatte letztes Jahr eine Odysee, bis die mir einen hundertfach-verkauften und verbauten KZH ohne ABE eingetragen haben.
    Das Teil entsprach allen baulichen Vorschiften wie dem Abgleitbügel, so konstruiert, dass er nicht kippen kann und die Position entsprach auch allen Maßvorgaben.


    Beim ersten Termin wurde mir telefonisch versichert, dass für sowas keine Einzelabnahme nötig sei, ich solle doch einfach mal vorbeikommen. Bin hin und der Prüfer sofort: "Das darf ich nicht abnehmen, Wiedersehen." Kein Vollsachverständiger...
    Termin beim Vollsachverständigen gemacht, hin: "Kann ich so nicht abnehmen, Wiedersehen." Die Hinterachse muss mindestens 3 Umdrehungen aus der selbstsichernden Mutter schauen, sonst ist die Funktion der Selbstsicherung nicht mehr gegeben. :minigun:
    Heim, Achsmutter (wahrscheinlich viel zu) fest gemöhrt und zu einem Chopshop gefahren, der mir nach Sichtung durch ihn einfach seine Teilenummer reinhauen wollte und damit eine Quasi-ABE verpasst. Der Prüfer war aber früher da als geplant und hat mich vorher erwischt. Kein Vollsachverständiger, kein Eintrag, aber HU ohne Mängel. :D
    Nächste Stelle, Termin mit dem Vollsachversändigen gemacht, der schaut sich's kurz an: "Sieht doch sauber aus, das haben wir gleich...".


    Der hat nochmal alles vermessen und zusätzlich geprüft, dass das Kennzeichen in Schräglage nicht als erstes aufsetzen würde (war ziemlich knapp), sonst kein Problem - hat rund 60€ gekostet, der Spaß und ich war froh, dass er mich nicht noch in den Windkanal geschickt hat. :seriously:


    Eingetragen werden muss es, da zwar ein Kennzeichenhalter an sich nicht eingetragen werden muss, aber das versetzen des KZ aus der Fahrzeug-Mitte ist eine "bauliche Maßnahme" und muss abgenommen und auch eingetragen werden. Da ist aber scheinbar Ermessensspielraum für den Prüfer.

  • Muss nich überall eingetragen werden. Wenn ich meinen Scheinwerfer oder Blinker im vorgeschriebenen Toleranzraum versetze muss ich das auch nicht abnehmen lassen. Aber da weiß leider der eine nicht was der andere tut/will/darf.

    Der Mensch lebt nicht vom Pils allein, es muss auch mal ein Schnäppschen sein!

  • Eingetragen werden muss es, da zwar ein Kennzeichenhalter an sich nicht eingetragen werden muss, aber das versetzen des KZ aus der Fahrzeug-Mitte ist eine "bauliche Maßnahme" und muss abgenommen und auch eingetragen werden. Da ist aber scheinbar Ermessensspielraum für den Prüfer.[/quote]




    Und nochmal:


    http://www.vl1500.de/schrauber…der_tuev_bestimmungen.php



  • Und wo steht das in deinem Link das es eine "bauliche Maßnahme" ist? Das klingt mir eher nach "ich bin TÜV und suche grad nach ner gut klingenden Ausrede um den Halter doch zu zwingen die Scheiße einzutragen die nicht eingetragen werden muss". Bauliche Maßnahme, selten son Unsinn gehört. :D

  • Ich verzeihe dir. :D
    Dann geht mein Post @ Hux. ;P
    Diskusion zum Thema gabs letztens auf FB, war genauso sinnlos. :pinch:

  • Sorry, hab mich in der Terminologie der Kumpels vertan... nicht Maßnahme, sondern "Bauliche Veränderung" und dazu findet dann Google auch was.


    Werd' mich hier nicht drum streiten, ob das stimmt, gerechtfertig ist oder sowas. Wollte nur meine Erfahrungen mit Euch teilen.

  • ... nicht Maßnahme, sondern "Bauliche Veränderung"


    So so, das seitliche Kennzeichen ist also eine "bauliche Veränderung".


    Was ist denn, wenn das Bike serienmäßig ein Seitliches hat, es quasi so auch vom "Band" oder aus der Halle des Herstellers gekommen ist ?
    Dieser war dann auch noch ein Bikehersteller in den Staaten. :search: (mit eigener Herstellernummer)


    Das Bike hat dann in D den deutschen Tüv bekommen, aber keine Eintragung im Schein, da ja keine bauliche Veränderung.


    Und nu? :hmm:


    Ach ja, gebogen ist das Teil auch noch ...


    Seh schon die nächste Mehlmütze. :nono:

  • Bei mir soll auch ein seitliches ran und ich habe die Aussage meines prüfers das er es nicht abnehmen muss, es sei denn er würde gavierende bauliche Mängel feststellen bei einem Eigenbau zum beispiel. Was das nun im einzelnen heisst kann ich nicht sagen. das kennzeichen sitzt zur zeit noch hinten Mitte Fender ( keine 30 grad Neigung) und unter dem Rücklicht ohne !!! zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung, wurde mir schon zweimal ohne Beanstandung abgenommen, vielicht weil das Rücklicht das kennzeichen so schön rötlich indirekt beleuchtet. ?(

    Auf die Dauer der Zeit nimmt die Seele die Farbe deiner Gedanken an. ( Marc Aurel)


  • Ähm, glaubst Du ich hab mir das ausgedacht, um Euch den Spaß am seitlichen Kennzeichen zu verderben? :huh:
    Wenn das bei den Prüfern schon so unterschiedlich gehandhabt wird, können wir uns "Was wäre wenn" Spiele eigentlich sparen. Nix für ungut, aber ich verstehe gar nicht, was es da zu diskutieren gibt und klink mich hier aus, cheers.

  • Du verstehst nicht was es da zu diskutieren gibt? ?(


    Es gibt gerade beim Seitlichen eine Menge zu diskutieren, da jeder Prüfer das Seitliche anders bewertet.


    Leg Dich wieder hin und weine leise in Dein Kissen ... ;)

  • Es gibt gerade beim Seitlichen eine Menge zu diskutieren, da jeder Prüfer das Seitliche anders bewertet.

    Genau so sehe ich das auch, und wenn eine Eintragung nicht
    notwenig wäre, frag ich mich warum es welche mit ABE gibt

    Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben fährst du zu langsam