Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

seitliches Kennzeichen, neue Erkentnisse

  • Glaub ich nicht so richtig, weil es doch ein großer Prüf und
    Verwaltungsaufwand ist sone ABE zu bekommen, also rollt der Rubel erst wenn
    genug verkauft worden sind.

    Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben fährst du zu langsam

  • Ich habe jetzt nicht (mehr) die passende Vorschrift parat, aber im Studium der Fahrzeugtechnik habe ich mal gelernt, daß nach StVZO alles, was nicht ohne Werkzeug demontiert werden kann (also im Grunde alles mit Ausnahme von Koffern oder Taschen oder anderem Gepäck) hinsichtlich der Zulässigkeit zu prüfen ist. Ein seitliches Kennzeichen kann in starker Schräglage das Moped aushebeln und muß deshalb geprüft und eingetragen werden(*). Wer im Rahmen der erlaubten Blickwinkel etc. das Kennzeichen mittig anders montiert, muß das dagegen nicht.


    Das war der Stand laut StVZO. Inzwischen sind ein paar Jahre vergangen und es gibt viele neue, oft auch weniger strenge Vorschriften nach EU-Recht.


    Ganz ehrlich: Wie viele dienstältere Prüfer würde ich auch sagen, daß ein seitliches Kennzeichen eingetragen werden sollte, aber das ändert nichts daran, daß das eine selbst unter Juristen umstrittene Angelegenheit ist: Frage drei Juristen und Du bekommst vier Meinungen als Antwort... Das mit den seitlichen Kennzeichen liegt in einer rechtlichen Grauzone, eine verbindliche und eindeutige Antwort gibt es da nicht.



    Gruß Michael



    (*) Es sei denn, es gibt eine ABE! In der im Grunde nichts anderes steht, als daß man das Ding dranschrauben kann und nichts passiert. Kommt in Schräglage nicht auf den Boden und es reißt dank geeignetem Abweiser auch keine Füße ab. Mehr verlangt doch keiner.

    Do-it-yourself - selbst entworfen und gebaut ist doppelt so schön!

  • Dann brauch ich also nen Eintrag für nen windschild, nen solorack oder ne neue Sitzbank???


    Kein Eintrag - nur muß(te) geprüft werden, ob die Teile wie sie sind zulässig sind. Oder waren. Eine Zweiersitzbank muß(te) z. B. 600 mm bzw. mit Sitzriemen 660 mm lang sein. Die StVZO war da ziemlich streng. Man denke nur an die berühmte Geschichte mit der Radabdeckung... Die bei nach StVZO homologierten Mopeds eigentlich nach wie vor vorhanden sein muß. Theoretisch. Praktisch meist nicht.


    Das ist aber genau das, worauf ich hinaus wollte: Das kann keiner so genau sagen, was nun gilt oder nicht. Und nur weil in A-Stadt der Prüfer sagt, daß da kein Eintrag nötig ist, muß der Grün-Blaue am Straßenrand und auch nicht der Verkehrsrichter in B-Stadt das genauso sehen... Weshalb ich immer versuchen würde, auch eigentlich nicht eintragungspflichtige Dinge eintragen zu lassen. Da kann man sich leichter dumm stellen. Weil auch ein Eintrag leider keine hundertprozentige Rechtssicherheit mehr gibt.


    Bürokratischer Schwachfug.



    Gruß Michael

    Do-it-yourself - selbst entworfen und gebaut ist doppelt so schön!

  • Muss mich outen:


    Ich bin für klare Vorschriften!
    Ohne Schlupflöcher wie das Soundmanagement und Konsorten.


    Eindeutige Vorgaben geben Rechtssicherheit und keine ständigen Diskussionen mit den Mehlmützen.
    Hätte, könnte und sollte; das :kotz: mich an!!!

  • fakt ist, ein seitlicher benötigt keine abe, er muss lediglich den vorschriften entsprechen,
    höhe vom boden, winkel und beleuchtung, vorschriften bekommt man bei jedem tüv.
    hab meine alle selbst gebaut, werden ohne probleme eingetragen, man muss lediglich
    eine nummer einschlagen oder gravieren für die eintragung in den schein

    freiheit ist, die freiheit zu haben, sich frei zu nehmen!

  • Und wo kann man das Unmissverständlich nachlesen ?(


    In den Niederungen der StVZO und der ihr angehängten Sonderregelungen etc. Abgesehen davon hat der TÜV im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben seinen eigenen Ermessensspielraum, d.h. der zuständige Prüfer entscheidet. Aber selbst das ist keine Garantie, denn selbst bei einer Eintragung hat der TÜV bzw. die zuständige Prüforganisation, die Möglichkeit, erteilte Gutachten und Eintragungen nachträglich wieder zurückzuziehen.


    Der schnellste Weg für Aufklärung ist ganz einfach der unverbindliche Gang zur Prüforganisation seines Vertrauens, um nachzufragen.


    Oder einfach montieren, fahren und im Fall einer Strafe, es wie ein Mann zu nehmen.

  • Recht hast.Ich fahr mit offenen Tüten,seitlichem KZH,nich TÜV-gerechten Stossdämpfern.......Ski.-oder Snowboardhelm....ääääh,mehr fällt mir grad nich ein.Wenn ich gefädelt werde muss ich halt mit den Folgen leben,sofern es welche gibt.

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit

  • Der Punkt ist doch letztendlich Ärger mit den Grünen (Blauen) haben zu wollen, oder nicht.
    Ich für meinen Teil bin da eher so drauf, dass ich das gerne in 5 Minuten abhandelt habe und nicht ne halbe Stunde mit denen Gesetzestext-Watschentanz aufführe. Wenn man dann auch noch recht hat, werden die in Bayern erst richtig sauer.
    Also lasse ich jeden Furz in den Lappen schreiben und je mehr drin steht, desto schneller winken sie einen weiter... schauen vielleicht noch bissi und gut.


  • In den Niederungen der StVZO und der ihr angehängten Sonderregelungen etc. Abgesehen davon hat der TÜV im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben seinen eigenen Ermessensspielraum, d.h. der zuständige Prüfer entscheidet. Aber selbst das ist keine Garantie, denn selbst bei einer Eintragung hat der TÜV bzw. die zuständige Prüforganisation, die Möglichkeit, erteilte Gutachten und Eintragungen nachträglich wieder zurückzuziehen.


    Der schnellste Weg für Aufklärung ist ganz einfach der unverbindliche Gang zur Prüforganisation seines Vertrauens, um nachzufragen.


    Oder einfach montieren, fahren und im Fall einer Strafe, es wie ein Mann zu nehmen.


    So isses !! :thumbup:


    Oft kann ja auch, trotz Eintragungen, der "nette" Schutzmann einem seine Einschätzung ins Genick drücken, indem er einfach der Meinung ist, da paßt was nicht. Armes Land !!!