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Schuldverschreibung Motorrad

  • Alles rein Hypothetisch !!! ;)


    Ein Bruder steht vor der Scheidung und Privatinsolvenz.Um wenigstens sein Bike zu retten mache ich mit ihm eine Schuldverschreibung über 800,- auf sein Bike.
    Ich erhalte von ihm den KFZ-Brief,das Fahrzeug bleibt aber auf seinen Namen zugelassen und angemeldet.Dies würde in der Schuldverschreibung schriftlich so festgehalten werden.
    Würde das rechtlich so in Ordnung gehen? Rein Hypothetisch versteht sich :D
    Mehr könnte ich im Moment nich für ihn tun :(

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit

  • Der einfachste Weg dürfte sein, er schenkt Dir das Ding und Du überläßt es Ihm zur Nutzung. Eine andere Möglichkeit ist, mit einem zurückdatierten Kaufvertrag, Dir das Ding zu verkaufen. Das Geld ist natürlich schon lange weg.


    Das ist natürlich illegal und unmoralisch und wenn Dein Bruder Schulden bei meinem Bruder hätte, dann würde mich sowas ziemlich verärgern.


    Grüße


    Martin

  • Du hast Deinem Bruder Geld geliehen. Dafür hat er Dir ein Pfandrecht an seinem Bike eingeräumt. Das ist natürlich nicht gerade eben passiert, sondern schon ein paar Monate her - und liegt an einem Zeitpunkt VOR dem er mit seiner Privatinsolvenz rechnen konnte ...


    Und 'nen Zeugen habt ihr zur Not doch auch, stimmts?


    Ich kann Dir aber wirklich nicht beantworten ob das im "Ernstfall" ausreicht. Nach meinem Rechtsempfinden schon, aber ich bin kein Jurist.

  • Privatinsolvenz und dann Mopped auf eigenen Namen angemeldet?


    Wenn das Verfahren läuft, hat er doch bestimmt auch den Offenbarungseid geleistet, oder? Sollte er da nicht das Bike angegeben haben ist das ein Meineid.


    Ich glaube nicht, dass das funktioniert, lasse mich aber gern belehren.

  • Stephan


    Nachel offm Kopp :D


    Alex


    Noch läuft kein Verfahren/Offenbarungseid.Stephan hat's ganz gut beschrieben.
    Der Ernstfall bleibt abzuwarten.
    Müsste nur noch (rein Hypothetisch) im Schriftsück ein Pfandrecht eingstanzt werden.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Ratte ()

  • Der wo den Brief hat, dem gehört doch das Bike, oder? Egal auf wen es Angemeldet ist! Gib Ihm die Kohle, Ihr macht ein Kaufvertrag über 800 Stutz und Fertig is der Lack, oder von mir aus über die Auspuffanlage....
    Will ja nichts sagen, aber bei unseren Brüdern läuft das anders, da ist es Ehrensache sich zu Helfen, und auch Ehrensache das zurückzuzahlen.

  • Kfz proforma an eine Person XY verkaufen - dort solange aufbewahren bis alles vorbei ist und danach die Kiste zurück kaufen.
    Fertig!
    Natürlich mit Ummeldung, sonst hat ein Insolvenzverwalter zugriff drauf.


    Alles auf dem der Name des Schuldners steht, steht auf der Kippe. Wenns geht, würde ich noch etwas warten mit der Insolvenz. Die Privatinsolvenz beinhaltet eine Wohlverhaltensphase von ca 6 Jahren.
    Nach der Reform des Insolvenzrechts soll es dann nur 3 Jahre für Privatinsolvenzen sein.
    Wenns net anders geht, Kiste verscheppern, wenns auch nur fingiert ist, Offenbahrungseid -> Insolvenz.
    Und: Belege sammeln, Rechnungen etc, was der Hypothetische Scheidungskerl alles gezahlt hat und was die Frau.


    Um das Wasserdicht zu machen, einen Anwalt fragen. Schließlich ham die "Schweigepflicht".

  • Zitat

    Original von Nobbel
    ....
    Will ja nichts sagen, aber bei unseren Brüdern läuft das anders, da ist es Ehrensache sich zu Helfen, und auch Ehrensache das zurückzuzahlen.


    Das Vertrauensverhältnis is da.Hier geht's auch nich um die Kohle.Er würde schon so weit gehen das ich auch den Hocker auf mich zulasse,nur nützt das zum jetzigen Zeitpunkt nüscht mehr.Die Dame ist Anfang letzte Woche ausgezogen.
    Lediglich ein (rein Hypotetisch) zurückdatiertes Übereignungsdokument liegt (rein Hypo...) vor.
    Nur die Zulassungsstelle datiert ja nich zurück :(

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  • er sollte das bike sofort abmelden...


    ich würde es dann mit einem kaufvertrag machen und dir das bike verkaufen..


    obligatorische 3000 euro oder auch 4000 sind doch ok.
    wenn dann nach dem geld gefragt wird:
    damit habe ich private schulden bei familie und freunden beglichen...
    basta... (zeugen sollten vorhanden sein).


    er sollte NICHTS mehr besitzen... dann wird alles gut :)
    wenn er glück hat, kommt bald die 3 jährige priv inso, dann hat er den scheiss in kürzester zeit hinter sich

  • Zitat

    Original von topperharley


    wenn er glück hat, kommt bald die 3 jährige priv inso, dann hat er den scheiss in kürzester zeit hinter sich


    Dagegen wehrt sich noch die Lobby eventueller Gläuber und deren Vertreter erfolgreich.

  • das thema ist aber doch echt im gespräch der gesetzgeber...
    ich würds auch toll finden...
    kauf mir dann alles was ich haben will auf pump...
    drögel das zeuch dann an freunde und verwandte ab und mach dann 3 jahre kleine brötchen.
    danach is alles schick :P :P


    ne spass leute..
    ich bin ein rechtschaffender stuerzahler der seine verpflichtungen, unterhalt und alimente in schöner pflicht und regelmäßigkeit abgibt...

  • Zitat

    Original von devil-ETSF


    Um das Wasserdicht zu machen, einen Anwalt fragen. Schließlich ham die "Schweigepflicht".


    Schwachsinn. Anwälte sind Organe der Rechtspflege und ihren Job los, wenn herauskommen würde, dass sie Tips zu Betrugshandlungen und/oder Unterschlagung von Insolvenzgeldern geben. Mal von einer eigenen Strafbarkeit wegen Anstiftung/Aufstiftung ganz abgesehen.


    Deswegen überlasse ich das Feld lieber euch Experten mit tollen Tips, wie man seine Gläubiger bescheißt.

  • Nur mal so in den Raum geworfen: "Um wenigstens sein Bike zu retten" klingt nach "sonst bleibt nichts". Das bedeutet, daß das Moped sein einziger fahrbarer Untersatz ist, oder? Wenn das kein übertriebener fahrbarer Untersatz mit zu hohem Wert ist (man hört da Zahlen zwischen 5.000 und 6.000 maximal), dann ist das Moped auch im Insolvenzfalle erlaubt. Simple aber vernünftige Begründung: In der Regel braucht man ein Fahrzeug, um arbeiten zu können. Kein Auto oder Moped = kein Einkommen und keine (Teil-) Rückzahlung...
    Ich würde empfehlen, wirklich einen Anwalt zu fragen. Aber nicht nach illegalen Tips, sondern nach der richtigen Argumentation. Die könnte lauten: Das schon lange gefahrene Moped hat ein geringeres Reparaturrisiko als ein billiges Auto, das Moped ist zudem im Unterhalt billiger. Das nur, weil viele Leute Mopeds generell nicht als sinnvolles Gebrauchsfahrzeug sehen wollen. Wenn er also kein Showbike hat (bei 800 ohnehin nicht anzunehmen), dann darf er das auch so sicher behalten. Ganz offiziell und legal.


    Gruß Michael

    Do-it-yourself - selbst entworfen und gebaut ist doppelt so schön!

  • Zitat

    Original von Zed´s dead


    Deswegen überlasse ich das Feld lieber euch Experten mit tollen Tips, wie man seine Gläubiger bescheißt.


    Ich kann nur den Rat geben, sehr vorsichtig zu sein, damit man sich selber bei solchen Spielchen nicht anscheißt:


    Veräußerungsgeschäfte -auch vor der Insolvenzanmeldung oder vor einem Offenbarungseid müssen angegeben werden. Die relevanten Zeiträume hängen vom Verwandtheitsgrad des "Geschäftspartners" ab (mehrere Jahre bei nahen Verwandten!)
    Falsche Angaben führen zu einer umgehenden Einstellung des Insolvenzverfahrens, dazu kommt der Tatbestand des Insolvenzbetruges.
    Das Insolvenzgericht / Der Insolvenzverwalter / Der Treuhänder prüfen die Angaben regelmässig nach.
    Im Zuge einer Scheidungsauseinandersetzung sollte man immer davon ausgehen, dass "Mauscheleien" beim Waschen der dreckigen Wäsche an's Licht kommen...