Wenn aber das Kennzeichen abgenommen wurde, weil man den Wirt nach passenden Schrauben gebeten hat, damit man es nach STvZo wieder befestigen kann, hätte es natürlich anders ausgehen können. Dann wäre man danach selbstverständlich MIT Kennzeichen heim gebrummt.
Mängelberichte beim Parken
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Legt zusammen für 'nen Anwalt und macht ein gemeinsames Ding draus (Widerspruch).
Wenn einer von euch ne gute Rechtsschutz hat, laßt den mit'm Anwalt vorgehen und hängt euch hintenran.
Ohne Anwalt wird so was mühselig und teuer!Ich wünsch euch viel Glück!!!!
Gruß,
Lemmy -
Einigt euch aber vorher auf ne Story. Entweder Schrauben beim Wirt besorgen oder Kollege, der neuen Halter vorbeibringt. Nicht, daß jeder was anderes erzählt.
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ich war mitm neuen halter unterwegs, aber hab mich verfahren.... sorry, kommt nie wieder vor
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Unglaublich was die Cop`s hier abgezogen haben. So dämlich zu sein und dann noch davon gebrauch zu machen ist echt der Hammer.
Solltet ihr zum Anwalt gehen wollen, würde ich euch jedoch vorher raten die Rechtsschutz zu fragen ob die das übernehmen. Das ist recht oft so, dass die solche Falle nicht übernehmen. Ist mir leider auch schon passiert.
bin gespannt wie es ausgeht.... aber was habt ihr euch auch dabei gedacht? ... ohne Rückstrahler -
kann es sein, dass gerade angefangen wird mit kanonen auf spatzen zu schießen?
wenn ich das richtig verstanden habe geht es kataklysm (verbessere mich, wenn ich falsch liege) nicht um die mängelkarten an sich, weil das kann man klären und auch wenn die vom sportverein grün/weiß die kellermänner nicht kennen, so hätten sie wahrscheinlich wegen dem rückstrahler eh eine vergeben, sondern um diese komische stilllegung, die im raum steht, oder?
wie ich schon vorher mal geschrieben habe ist davon auszugehen, dass es ein interner vermerk war, damit geprüft wird, ob das bike stillgelegt war zu dem zeitpunkt.
ihr seid doch alles harte rogga, die so schnell nichts umhaut, oder? warum macht ihr euch dann ins hemd deswegen?
mal etwas nachdenken:
1. der kumpel ist mit einem bock unterwegs, wo das nummerschild fehlt, was man erklären kann, falls der bußgeldbescheid zu hoch ist, um die strafe zu drücken.
2. er zahlt fleißig seine versicherung und steuern für das bike
3. es war nicht stillgelegt
4. es war nicht gestohlenalso welchen grund sollten die haben das bike stillzulegen?
ich meine wenn die in ihrem bericht geschrieben hätten "starker regen" und irgendsoeine flachpfeife sagt euch nach ruckfrage, dass da was von starkem regen in dem bericht steht, geht ihr doch auch nicht davon aus, dass ihr nie wieder bei sonne fahren dürft, oder?
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Zitat
Original von Arîak
ich meine wenn die in ihrem bericht geschrieben hätten "starker regen" und irgendsoeine flachpfeife sagt euch nach ruckfrage, dass da was von starkem regen in dem bericht steht, geht ihr doch auch nicht davon aus, dass ihr nie wieder bei sonne fahren dürft, oder?
Der war gut
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Zitat
Original von Sindri
auf alle Fälle waren die übermotiviert und das ohne Sinn, Anwalt einschalten - aus die maus!Genau so. Alle weiteren Diskusionen und Spekulationen hier sind sinnlos.
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Zitat
Original von kataklysm
So, nun die Frage zu Bericht 2:
kann man Einspruch gegen die Stilllegung des Fahrzeugs wegen fehlendem Kennzeichen erheben (das Kennzeichen wurde im Rucksack mitgeführt), weil es die Staatsmänner ja nicht für nötig hielten den Halter/ Fahrer zum Fahrzeug zu holen und zu befragen.Gruß kata
Dein Kumpel muss nicht befragt werden. Warum auch?
"Einspruch" muss er auch keinen "erheben", er hat doch sicher erstmal einen Anhörungsbogen bekommen. Gegen den kann man keinen "Einspruch" einlegen, sondern lediglich antworten oder auch nicht. Mit ner passenen Antwort sollte er rauskommen...
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und was kam nun bei raus?
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Zitat
Original von Master of Mattschwarz
und was kam nun bei raus?Wahrscheinlich folgendes:
- Die Jungs in Uniform wurden kostenfrei darüber unterrichtet, dass es mittlerweile Rück- und Bremslichter in baulicher Einheit mit den FRAZ gibt.
- Bemängelter Nr. 1 freut sich und prahlt, dass er es dem Schnittlauch mal wieder gezeigt hat...
- Bemängelter Nr. 2 mußte sein Möppi mangelfrei vorführen und hat wegen dem fehlenden Rückstrahler und den Radnabenabdeckungen gelatzt....
- Bemängelter Nr. 3 hat wieder mal teuer gelernt, dass man regelmässig auf den Zustand seiner Gummis achten sollte, einen Rückstrahler haben muss und ggf. baujahrabhängig auch einen zweiten Rückspiegel...
- Bemängelter Nr. 4 war schon immer ein Mann und hat für solchen Mängelbericht eh' einen Dauerauftrag eingerichtet...
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So nun gibts was Neues:
mein Kumpel mit dem fehlenden Rückstrahler und der fehlenden Radabdeckung und ich müssen jeweils 15 Euro abdrücken.
Die anderen Beiden bekamen ein Schreiben, mit der Bitte um Äußerung ob sie den Verstoß zugeben. Der mit dem Reifen hat es zugegeben und hat drei Punkte und 100 Euro Strafe bekommen. Der Kumpel mit dem fehlenden Kennzeichen hat noch nicht gesagt was er zurück geschrieben hat.
Ich halt euch auf dem Laufenden. -
Zitat
Original von kataklysm
mein Kumpel mit dem fehlenden Rückstrahler und der fehlenden Radabdeckung und ich müssen jeweils 15 Euro abdrücken.geht ja noch
ZitatOriginal von kataklysm
Der mit dem Reifen hat es zugegeben und hat drei Punkte und 100 Euro Strafe bekommen.nein, wie doof....... was wäre, wenn er es nicht zugegeben hätte?
gabs beweisfotos?
ist aber ganz schön happig für nen abgefahrenen reifen..... -
Zitat
Original von Gr!nDeR
geht ja noch
nein, wie doof....... was wäre, wenn er es nicht zugegeben hätte?
gabs beweisfotos?
ist aber ganz schön happig für nen abgefahrenen reifen.....Jupp, es gab Fotos. Und dass deine Oma mit dem Krad unterwegs war, glaubt dir auch keiner! Also das hilft wohl nur zahlen und nicht jammern.
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Das Krad mit dem fehlenden Kennzeichen wurde mit dem Hänger abgeholt und nicht mehr gefahren. So wurde es auch den Behörden mitgeteilt.