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Harley geklaut "Schweine!!!!!" Versicherung bezahlt nich!!

  • Zitat

    Original von vtxobi
    Vandalismus? sollte doch eigentlich, sofern vorhanden in der TK mit drin sein...


    Nein.


    Die Teilkaskoversicherung umfasst grundsätzlich (neben Unwetterschäden, Brandschäden usw.) NUR den Diebstahlsschaden. Also der Wert des gestohlenen Fahrzeugs wird ersetzt.


    Der vorliegende Fall ist als Vandalismusschaden einzustufen.


    Dies wird grundsätzlich nur von einer Vollkaskoversicherung abgedeckt. Sofern die Sporty nur teilkaskoversichert war, sieht es schlecht aus.


    In (seltenen) Einzelfällen kann es Teilkaskoversicherungen mit einer erweiterten Leistungen geben, bei denen der Vandalismusschaden mitumfasst wird. Dazu müsste man mal in den Vertrag mit der Versicherung schauen.



    Tut mir leid für dich, Wishbone.

  • Das ganze deckt sich leider auch mit meiner Erfahrung mit Versicherungen.


    Ich habe vor einigen Jahren bei einem Tauchausflug auf dem offenen Meer die Unterwasserkamera eines Tauchkameraden über Bord gehen lassen.
    Eigentlich war das für mich ein klares Haftpflichtthema .... nur die Versicherung hatte eine andere Meinung:


    "Haftpflicht würde im Falle einer Zerstörung zahlen. In dem Fall der Kamera geht es ja 'nur' um einen Verlust .... aus Kulanz übernehmen wir jedoch 30% des Wiederbeschaffungswertes."


    Bei 2.000,- nicht wirklich lustig ...


    Du hast mein volles Mitgefühl!


    Gruß


    Patrick

  • Gut, dass es Zed hier gibt! Immer gute Infos + Tipps, auch wenn's in diesem Falle ne Negativinfo für Wishbone II ist!


    Versicherungen wollen sich i.d.R. immer in irgendeiner Form drücken und seit der Wirtschaftskrise ist es noch schlimmer geworden!


    Am Rande zu Jena: eine der schönsten Städte Deutschlands, tolle Mädels, coole Atmosphäre, kein Migrationsmuff, dagegen können die meisten Weststädte einpacken!

    ´Keith Richards ist, von Kakerlaken abgesehen, die einzige Lebensform, die einen Atomkrieg überlebt. (Bill Clinton)

  • Zitat

    Original von Cortez



    Am Rande zu Jena: eine der schönsten Städte Deutschlands, tolle Mädels, coole Atmosphäre, kein Migrationsmuff, dagegen können die meisten Weststädte einpacken!


    Wenn die da auch keine Harleys kauen dann komm ich sofort !!!!!!


    Klingt ja wie das Paradies

  • Das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen, ich hab grad mal mit meiner Versicherung telefoniert. HUK-Coburg. Die würden diesen konkreten Schaden mit einer Teilkasko regulieren, weil es Diebstahl ist. Diebstahl ist es, weil das Teil kurzgeschlossen wurde. Um das mit dem Zündschloss festzustellen würde die HUK einen Gutachter schicken. Sobald der bestätigt, das das Bike kurzgeschlossen und somit geklaut wurde, sind alle damit entstandenen Schäden bis zum Totalschaden abgedeckt. Wird das Motorrad nach Diebstahl wiedergefunden, wie bei dir, bin ich innerhalb 1 Monats nach Diebstahl zur Rücknahme des Bikes verpflichtet, sofern reparierbar.
    Für mich ganz klar, deine Versicherung will dich verarschen.

  • Ich wage natürlich nicht, Toby (dem Profi!) zu widersprechen.
    Dennoch entzieht sich die Weigerung der Versicherung zu bezahlen meinem Verständnis.?(


    Alle Schäden, die an der Sporty entstanden sind, resultieren doch aus dem Diebstahl!!!
    Sind also quasi Folgeschäden.
    Müsste doch durch die TK abgedeckt sein?
    (Gerade mal bei meiner ALLIANZ-Frau angerufen:In meinen Verträgen wären solche Folgeschäden durch die TK abgesichert)


    Greets HG

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • Wäre ja auch noch schöner, wozu sonst überhaupt noch irgendwas versichern? Jemand klaut (und was anderes ist das in keinem Fall!) etwas, haut sich auf die Nase und verduftet. Vandalismus, Diebstahl, Raub, ... ich darf doch für meine sauer verdiente Kohle die ich Jahr um Jahr abdrücke wenigstens erwarten, dass meine TK diese unverschuldete Tat abdeckt?!!?

  • Mein Mopped is zwar noch nich wieder in D, aber sobald es von der HUK (!) zur Werkstatt meiner Wahl gebracht wurde, schicken die nen Gutachter, der sich dann den durch den Diebstahl entstandenen Schaden (Zündschloss etc.) anschaut.
    Das wird im Rahmen der TK reguliert. Als Folgeschaden. Habe nichts anderes erwartet. Macht nämlich Sinn.
    Auch ich habe gemerkt: es macht ebenfalls Sinn, sich mal ernsthaft mit dem Versicherungs-Schmu auseinander zu setzen, b e v o r man den Schaden hat.
    Denke zB auch über ne Rechtschutz-V. nach, um bei solchem Ärger gewappnet zu sein...

  • Au, das tut weh. Solche Arschgesichter.


    Wenn die Versicherung wirklich nicht zahlt, bzw. auch wenn, würde ich schon mal n paar Anzeigen in der örtlichen Presse schalten, und alle Nachbarn interviewen. Einer hat bestimmt was gesehen. Vielleicht ist bei den Tätern ja doch noch was zu holen (außer dem rotem Saft).


    Tante Edit meint noch, Geld regiert die Welt, ne Belohnung lockert jede Zunge ;)

    Four wheels move the body, two wheels move the soul.

    Einmal editiert, zuletzt von onkelchopchop ()

  • traurig traurig...
    nach unfallschaden schaut es aber nicht wirklich aus, eher als zum spaß bischen rumgefahren und gelegentlich absichtlich umgeschmissen, und mutwillig zerbäult, dann wird die krankenhaus suche nicht erfolgreich sein


    hat sich die polizei nicht die mühe gemacht fingerabdrücke zu nehmen? wenn es besoffene vom fest wahren, dann glaub ich nicht das sie daran gedacht haben handschuhe zu tragen


    hoffe es kommt raus wer es war, dann hinfahren, reparaturgeld kassieren + wertverlust,ausfallgeld und nervenkosten
    anschliesend als erziehungstechnische masnahme, weil man sowas nicht macht, nen abgebrochenenen besenstiel in den popo einführen


    ohne öl oder sonstige gleitmitten selbstverständlich =)

  • Zitat

    Original von Zed´s dead


    Nein.


    Die Teilkaskoversicherung umfasst grundsätzlich (neben Unwetterschäden, Brandschäden usw.) NUR den Diebstahlsschaden.


    Wird das Fahrzeug gefunden und überschreitet der Schaden nicht den Zeitwert , übernimmt die TK auch die Kosten !!

    Das Lebenist hart , aberdie Grafik istgeil !!

  • Zitat

    Original von OnkelChopChop
    Na ja, besoffen so n schweres Bike schieben, dat is nit einfach ;)


    @straubinger, natürlich mit Gleitmittel, ne anständige Peelingcreme 8)


    Peelingcreme? ABC-Salbe! :D

  • War die Kiste denn abgeschlossen?Uns wollten se mal den Roller klaun und das iss am Lenkradschloss gescheitert,da kann ich mir schlecht vorstelln,das HD n schlechteres Lenkradschloss wie son Baumarktroller hat.

  • Habs mir fast gedacht, wollte gestern aber nicht die Pferde scheu machen. Bleibt dir noch:


    Rechtsanwalt->selbständiges Beweisverfahren-> keine Einigung -> Klage.


    Den Weg würde ich gehen. Ich hätte auch ne Empfehlung an das Gericht, wegen des ö.b.u.v. Sachverständigen. ;)


    Rechtschutz wäre hierbei echt von Vorteil.

    Ach wat, die paar Indianer....
    Gemeral Custer 1876

  • wahrscheinlich ging zeds .... (toby, oder?) von den allgemeinen Versicherungsbedingungen aus. und da hätte er nach meinem Wissen Recht mit seiner Aussage.
    Aber ich war bzw bin ja fast davon überzeugt, dass die TK die Folgeschäden aus dem Diebstahl übernimmt.
    Er muss sie zwar (da reperabel) zurücknehmen, aber trotzdem gibts da Geld für.
    so hab ich das mal gelernt.
    also sind hier alle aussagen irgendwie für sich richtig
    wishbone1948 sag mal welche Vers. das is (zur not per pm)
    find ich trotzdem schon merkwürdig dieses gebaren...
    da hilft nur der gang zum RA, der sich in Versicherungsrecht richtich auskennt