ZitatOriginal von vtxobi
Vandalismus? sollte doch eigentlich, sofern vorhanden in der TK mit drin sein...
Nein.
Die Teilkaskoversicherung umfasst grundsätzlich (neben Unwetterschäden, Brandschäden usw.) NUR den Diebstahlsschaden. Also der Wert des gestohlenen Fahrzeugs wird ersetzt.
Der vorliegende Fall ist als Vandalismusschaden einzustufen.
Dies wird grundsätzlich nur von einer Vollkaskoversicherung abgedeckt. Sofern die Sporty nur teilkaskoversichert war, sieht es schlecht aus.
In (seltenen) Einzelfällen kann es Teilkaskoversicherungen mit einer erweiterten Leistungen geben, bei denen der Vandalismusschaden mitumfasst wird. Dazu müsste man mal in den Vertrag mit der Versicherung schauen.
Tut mir leid für dich, Wishbone.