Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Haftung eines Forenbetreibers wegen unerlaubt eingestellter Fotografie

  • Hier mal ein Urteil zum leidigen Thema der Veröffentlichung irgendwelcher fremder Bilder im Forum. Ich vermute, dass sich nicht jeder hier dieser Problematik bewusst ist.


    Der Kläger und Betreiber der Seite "Marions-Kochbuch" ist ein Profi, der es gezielt auf das Abmahnen und Abkassieren bei Urheberrechtsverstößen angelegt hat.





    Hierzu auch ein (etwas älterer) Artikel:



    http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/das-abmahnen-geht-weiter/?src=TE&cHash=6a43415773






    URTEIL: Haftung eines Forenbetreibers wegen unerlaubt eingestellter Fotografie


    OLG Hamburg, Urteil v. 04.02.2009, Az. 5 U 180/07 (Long Island Ice Tea), ZUM 2009, 417 §§ 19a, 72, 97 Abs. 1 UrhG; § 10 TMG


    Amtlicher Leitsatz:
    Wird in ein Internet-Forum zum Thema Fußball von einem Nutzer ein Beitrag mit einem Foto ein-gestellt, durch dessen Veröffentlichung die Rech-te eines Dritten verletzt werden, und entfernt der Forenbetreiber dieses Foto unverzüglich nach ei-nem entsprechenden Hinweis des Rechteinha-bers, so haftet der Forenbetreiber jedenfalls dann nicht weitergehend auf Unterlassung und Scha-densersatz, wenn es sich um eine erstmalige rechtsverletzende Bildveröffentlichung handelt und es anschließend zu keiner weiteren Rechts-verletzung mehr gekommen ist. Der Forenbetrei-ber war insbesondere nicht dazu verpflichtet, von vornherein durch entsprechende technische Vor-kehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in die Forenbeiträge einzustellen, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung zu tun.


    Der Kläger ist Fotograf und betreibt eine Internetseite (www.marions-kochbuch.de), auf der er eigene Foto-grafien eingestellt hatte. Auf einem Internetforum zum Thema Fußball war durch einen Dritten eine Fo-tografie des Klägers ohne Erlaubnis eingestellt wor-den. Der Kläger ging gegen den Forenbetreiber vor.



    Vollständiges Urteil:


    http://www.wettbewerbsrecht-ka…9olghamburgaz5u16707.html

  • ein oberspezialist....


    gib mal "tomate" oder "gurke" in der googlebildersuche ein.........


    ich hab in einem anderen forum schon etliche bilderlinks von diesem anbieter löschen müssen......

    Sonntags zum Frühstück hau ich mir gerne mal eine Pfanne in die Eier....


    TLM-Team

  • Auf den ersten Blick wirkt die Webseite ganz harmlos, wie eine nette mütterliche Infoseite von irgendwelchen Gutmenschen. Alles garniert mit irgendwelchen langweiligen Kochrezepten, für die sich kein Mensch interessiert.


    Allerdings kann man bei der massiven Bilderpräsenz von jedem noch so kleinen Lebensmittelutensil schon stutzig werden. Spätestens, wenn man sieht, wie weit vorne die Bilder in der Googleliste auftauchen, sollte einem dämmern, dass hier irgendwas nicht stimmen kann...

  • Ich weiß schon, warum ich keine website mehr habe!
    Mir hat mal ein Anwalt ein Brieflein geschickt.
    Der wollte mich Abmahnen.
    Blöd nur das ich nur eigens geschossene Bilder ins web stelle.

  • Zitat

    Original von Stephan
    Wenn ich überlege was hier so alles an Bildern gepostet wird - da kann einem Angst und Bange werden :(


    Gut das ich hier mindestens zwei Anwälte "im Zugriff" habe ;)


    Die Verteidigung ist weniger das Problem, Stephan, sondern die Angriffsfläche.


    Es reicht, dass der Anwalt in der Masse der Bilder einen einzigen klaren Urheberrechtsverstoß herausfiltert...





    @Nobody: Textzitate mit Verweis auf die Fundstelle sind kein Urheberrechtsvertoß.

  • Das ist doch alles gequirlter Bullshit ! Das Web ist voll von Bildern die von Fremden eingestellt werden und nicht Urheber sind.Da haetten Anwaelte die naechsten tausend Jahre Arbeit.
    Und wie sieht das aus wenn man Bilder verfaelscht oder spiegelverkehrt in Web setzt ? Ist doch dann nicht mehr original oder ? ?(

  • Oha, da kann es ja ganz dicke kommen für den Stephan. In anderen Foren wird permanent darauf hingewiesen, dass man auf jeden Fall nur selbst geschossene Fotos einstellt.


    Ist mit einem Hinweis darauf, dass der Einsteller des Bildes (also z.B. ich) versichert, dass er die Rechte an diesem Bild hält, der Forenbetreiber aus dem Schneider ?
    Dieser HInweis kommt immer automatisch mit einem eingestellten Bild in einem anderen Forum.

    In 20 Jahren werden Sie eher von den Dingen enttäuscht sein,
    die Sie nicht getan haben, als von denen, die Sie getan haben.
    (Mark Twain)

  • Zitat

    Original von Freehawk
    Genauso. Es sei denn Du verfremdest es so sehr, dass es nicht mehr zu erkennen ist.


    Wenn man keine Rechte an dem Bild hat, darf man es auch nicht verfemdet einstellen.
    Eigentlich dürfte man es nichtmal runterladen und bearbeiten....





    Freehawk: Ja, ich meinte beides ;)
    Macht ja rechtlich kaum einen Unterschied, ob es ein Diagramm, Zeichnung, Bild oder Text ist

  • Zitat

    Original von Southcoast
    Und wie sieht das aus wenn man Bilder verfaelscht oder spiegelverkehrt in Web setzt ? Ist doch dann nicht mehr original oder ? ?(


    Es soll auch die Möglichkeit geben ein "unsichtbares" Wasserzeichen in die Bilder einzubringen. Eine Art elektronischer Signatur, die auch beim verändern des Bildes nicht verschwindet...

    Die Zeiten wo ihr Gretchen Modermöse durch ihr hübsches rosa Höschen fingergefickt habt sind vorbei! - Sgt. Hartman (FMJ)

  • Mir fehlt die Zeit (und Lust) auf alle unterschiedlichen Aspekte des Urheberrechts im Internet einzugehen.


    Wer sich damit näher auseinandersetzen möchte, empfelhe ich zum Nachlesen zunächst diesen Link:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht


    Wickipedia ist juristisch nicht fundiert, dafür aber für Laien halbwegs verständlich und meistens auch richtig.


    Zum Thema Zitate empfehle ich diesen Link:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat




    Grundsätzlich gilt folgendes:


    1. Ihr dürft keine fremden Bilder ohne die ausdrückliche Genehmignung des Urhebers hier im Forum veröffentlichen. Ein Link- oder Quellenverweis reicht nicht. Ihr verletzt damit trotzdem das Urheberrecht.


    2. Im Zweifel haftet dafür der Seitenbetreiber. Auch wenn ihr ihm gegenüber erklärt, dass ihr Nutzungsrechte habt. Er könnte allenfalls später im Innernverhältnis euch verklagen, wenn er wegen so ner Nummer Ärger bekommen hat.


    3. Zwischen Bildern und Texten besteht ein großer Unterschied. Texte dürfen grundsätzlich auszugsweise mit Quellenverweis zitiert werden.

  • Zitat

    Original von Nobody0815


    Macht ja rechtlich kaum einen Unterschied, ob es ein Diagramm, Zeichnung, Bild oder Text ist



    Nein, da besteht ein himmelweiter Unterschied. Siehe oben.

  • In Deutschland ne Webseite zu betreiben ist nicht gut. Außer man kauft sich von einem Mittellosen Säufer oder Junkie für 100 Euro die Adresse fürs Impressum. Der Anwalt macht sich fette Mühe - der Gerichtsvollzieher geht einmal hin - Ende.

    Where you come from - Is gone. Where you thought you were going - Was never there.