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Doppelbestraft ?

  • Hallo klar kann mann Doppelt bestraft werden.
    Wo steht den geschrieben das man nur eine Straftat begehen darf, bzw. nur eine Straftat geahndet werden darf?
    Ich würde sagen einfach dazu stehen und blechen :-)
    Alles andere wäre mir zu Risikoreich den die Grünen sind nicht Dumm!
    Grüße Dragstyler

  • Bin vor kurzem geblitzt worden.
    Das Fahrzeug ist auf meine Firma angemeldet.


    Kurze Zeit später erscheinen die Grünen im Dorf, halten den Nachbarn mein Foto vor die Nase und fragen nach dem Namen.


    So geht das im Pott. 8)

  • Zitat

    Original von custom
    Bin vor kurzem geblitzt worden.
    Das Fahrzeug ist auf meine Firma angemeldet.


    Kurze Zeit später erscheinen die Grünen im Dorf, halten den Nachbarn mein Foto vor die Nase und fragen nach dem Namen.


    So geht das im Pott. 8)


    Ist hier auch nicht anders, wenn man die Aussage verweigert oder beauptet nicht zu wissen wer gefahren ist........


    Darum bekommen die ja einen Namen und ne Adresse. Aber egal jetzt, ich wollte mal helfen aber wenns keiner kapiert.....


    KAX

  • Noch ne kleine aber vieleicht nicht unwichtige Sache.
    Falls sie dir ein Fahrtenbuch auferlegen!


    Wenn dir die Staatsanwaltschaft ein Fahrtenbuch auferlegt, gilt das für die Rest-lebens-zeit deines KFZ!
    Das heisst auch das der nächste Besitzer der dieses Fahrzeug kaufen sollte (Falls er das dann überhaupt machen sollte) dieses Fahrtenbuch weiterführen muss! Kein Scherz!!! Hat mir mein damaliger Fahrlehrer mit § und soweiter vorgelesen!!!


    Aber was gehts dich an, ist ja nicht deine Blechbüchse!!!!

    Nice greetings from the southernmost outpost of Mecklenburg-Vorpommern

  • Zum einen:


    Das Fahrtenbuch wird nicht lebenslang auferlegt, sondern nur für längere Zeit.Das bedeutet im Regelfall für höchstens 2 Jahre.Also maximal.


    Auszug:


    Ist nach einem Verkehrsverstoß, der mit mindestens einem Punkt zu bewerten ist, der Verwaltungsbehörde ohne zumutbaren Aufwand die Ermittlung des Fahrzeugführers zum Tatzeitpunkt nicht innerhalb der Verjährungsfrist möglich, so kann nach einer entsprechenden Ermessensentscheidung dem Fahrzeughalter auferlegt werden, für längere Zeit ein Fahrtenbuch zu führen. Dies ist keine Strafmaßnahme, sondern soll lediglich sicher stellen, dass die Ahndung künftiger Verkehrsverstöße nicht erneut an der mangelnden Mitwirkung des Halters an der Fahrerfeststellung scheitert. Um die Probleme der Verhältnismäßigkeit und der Kausalität einer verspäteten Anhörung im Bußgeldverfahren ranken sich zahlreiche Verwaltungsgerichtsurteile mit einer durchgängig für den Halter kaum durchbrechbaren Strenge der Anforderungen an seine Mitwirkungspflichten.


    Quelle


    Zum anderen:


    Ich habe einen Kollegen, dessen Sohn haben sie mit seinem eigenen Auto mit 93 statt der erlaubten 50 Sachen in Berlin auf dem Adlergestell geblitzt.Der hat die Sache an seinen Anwalt weiter gegeben und der hat einen Fahrer ( in diesem Fall begründet mit einem Austauschschüler aus den USA ) aus dem Ausland angegeben.Somit war der Ermittlungsaufwand zu hoch und das Verfahren eingestellt.


    Wenn du Rechtsschutz hast, und das ist bei der Raffgier unseres Staates in Sachen StVO einfach mal notwendig, dann wende dich telefonisch an die Anwaltskammer und schilder den Vorfall.Da wird dir dann deinem Wohnort entsprechend ein spezialisierter Anwalt genannt.Hat ja schließlich keinen Sinn einen Scheidungsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen.


    Zum letzten:


    Dadurch, daß es ein Frimenwagen war, sehe ich persönlich gute Erfolgschancen für dich.Schlimmstenfalls wird dem Halter ( Firma ) oben aufgeführtes Fahrtenbuch auferlegt.Das gilt nicht im Falle dessen, daß ein Führer aus dem Ausland angegeben wird.


    mit freundlichen Grüßen
    Roughneck-Alpha

    2 Mal editiert, zuletzt von Roughneck-Alpha ()

  • Zitat

    Original von Roughneck-Alpha


    Dadurch, daß es ein Frimenwagen war, sehe ich persönlich gute Erfolgschancen für dich.Schlimmstenfalls wird dem Halter ( Firma ) oben aufgeführtes Fahrtenbuch auferlegt.Das gilt nicht im Falle dessen, daß ein Führer aus dem Ausland angegeben wird.


    mit freundlichen Grüßen
    Roughneck-Alpha


    OK, aber warum soll ich jemanden im Ausland angeben, das stinkt doch nach "Ausrede" ich gebe lieber jemanden im Inland an. Funktioniert genauso gut und klingt irgendwie "ehrlicher" ;-)


    Gruß KAX

  • Wenn du ehrlich sein willst, dann bitte um eine gerechte Strafe :)


    Wenn du ungeschoren davon kommen willst, dann geh diesen Weg.Innerhalb von Deutschland jemanden anzugeben erhöht den Ermittlungsaufwand einfach mal nicht genug.Somit werden sie ermitteln.Im Ausland, zumal nicht deutschsprachig, erhöht den Aufwand immens.


    Also deine Idee mit dem fiktiven Typen wird in die Hose gehen.Glaub mir.Und nachher haste noch ein Verfahren am Hals wegen Amtstäuschung und Falschaussage.


    Noch eine Frage am Rande?Wieviel bist du denn zu schnell gewesen?

    Einmal editiert, zuletzt von Roughneck-Alpha ()

  • Zitat

    Original von Roughneck-Alpha
    Wenn du ehrlich sein willst, dann bitte um eine gerechte Strafe :)


    Wenn du ungeschoren davon kommen willst, dann geh diesen Weg.Innerhalb von Deutschland jemanden anzugeben erhöht den Ermittlungsaufwand einfach mal nicht genug.Somit werden sie ermitteln.


    ARggggggghhhhhhhhh


    Wieso sollen die ermitteln ? Ich gebe denen einen Namen & eine Adresse, die bekommen Ihre Antwort und sogar das Geld. DAS einzige was nicht klappt ist mir die Punkte zu buchen.


    Die kapieren (merken) genauso wenig wie Du was passiert ist ;-)


    KAX

  • Dann versteh ich nicht, warum du diesen Thread eröffnet hast, denn deine Lösung war dir doch schon zuvor bekannt, egal ob man doppelt bestrafen kann oder nicht :)


    Zitat

    Original von Roughneck-Alpha
    Noch eine Frage am Rande?Wieviel bist du denn zu schnell gewesen?

    Einmal editiert, zuletzt von Roughneck-Alpha ()