Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Doppelbestraft ?

  • Hey,



    heute einen Anhörungsbogen im Postkasten:


    Erster Vorwurf: ich war zu schnell


    Zweiter Vorwurf: ich hatte das Handy am Ohr.


    Frage: Kann man beide Ordungswidrigkeiten "gleichzeitig" bestrafen ? Oder nur die jeweils höhere ?


    Beides zusammen würde mich 2 Punkte kosten, das würde schmerzen..... Die Kohle wäre mir ja noch egal....


    Angeschnallt war ich auch nicht, haben die aber nicht "gesehen" ;-)


    Gruß KAX

  • Wird normaler Weise das schwerwiegenste nur angelasted...solange keine Straftat begangen wurde....aber ich habe davon keine....noch 31 Tage..dann sind die letzten Punkte hoffentlich gelöscht.

  • In Zeiten knapper Kassen nehmen sie was es zu holen gibt...


    Den Gurt haben sie übersehen. Erfolg macht machmal blind.... ;)

  • Die versuchen alles... :evil:


    Bei mir wurde wegen einer Geschwindigleitsüberschreitung von 21 Km/h ausserhalb geschlossener Ortschaft mein Bußgeld von 70 auf 105 Euro einfach mal erhöht.
    Grund: angebliche Eintragung im KBA.... KBA-auszug angefordert und.... was hab ich NULL Punkte.... also erst mal Einspruch eingelegt.


    Jeder andere der schon ein paar pünktchen gehabt hätte, hätte wohl bezahlt.


    Die gehen wohl davon aus das jeder Punkte hat 8o



    An deiner Stelle würd ich erst mal Einspruch einlegen ;)

  • Zitat

    Original von ulli2001ulli


    An deiner Stelle würd ich erst mal Einspruch einlegen ;)


    Da es ein Firmenwagen ist, müssen die erstmal den Fahrer ermitteln.


    Mir stellt sich z.Z. nur die Frage, ob ich das auch will..... oder ob ich die Abblitzen lasse :-)


    Gruß KAX

  • Tja mein Lieber, da hast du wohl die Ar....karte.
    Doppelt ist in so einem Fall auch doppelt. Mit dem Höheren von beiden klappt nur, wenn es der selbe Verstoß in unterschiedlicher Form ist. Also z.B. die gw-fraktion fährt dir nach und stellt fest, dass du mit 70 durch den Ort fährst und in der 30-Zone mit 40. Dann darf so weit ich es weiß nur die höhere Strafe genommen werden. Anders ist es da auch, wenn du z.B. zu schnell fährst und dabei im Überholverbot überholst, dann gilt auch beides.


    Und bei Firmenwagen sagen, die müssen erst mal den Fahrer haben, ist auch immer so eine Sache. Meistens haben die den schneller als du denkst. Auch gibt es i.d.R. bei Firmenfahrzeugen sehr schnell ein auferlegtes Fahrtenbuch. Was da dein Chef dann zu sagt...???


    Trotzdem viel Glück bei der Sache

    Denke immer daran, dass es nur eine Zeit gibt: heute, hier, jetzt

  • Klar kann man beides bestrafen.


    Warum auch nicht?


    Aber das Entscheidende hast du mittlerweile schon nachgetragen: Wer sagt denn überhaupt, dass du der Fahrer warst?


    Wie du das intern mit der Firma regelst, ist deine Sache.


    Es besteht die Gefahr, dass die Verkehrsordnungsbehörde dem Fahrzeug(nutzer) die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt. In welchen Fällen das gemacht wird, kann man pauschal nicht sagen, es richtet sich nach der Schwere und Häufigkeit der verstöße, die mit einem Fahrzeug ohne Fahrerermittlung begangen wurden. Die Verhängung liegt im Ermessen der Behörde, in Berlin sind sie mittlerweile relativ schnell dabei.
    Die Auferlegung eines Fahrtenbuches als Verwaltungsakt verursacht einmalige Kosten von in der Regel zwischen 50-100 Euro und ist in erster Linie nervig zu führen.


    Das Risiko bzw. die Nummer mit der Firma musst du selbst klären/kalkulieren und solltest du davon abhängig machen, wie schnell du warst. Lieber Fahrtenbuch, als Füherscheinverlust...


    Wie du mit dem Anhörungsbogen umgehst, ist eine andere Sache und hängt davon ab, an wen der adressiert ist.


    Ich hatte zu dem Thema mal den kostenlosen Emaillehrgang "Selbstverteidigung in Bußgeldsachen" unter


    http://www.kanzlei-hoenig.de/emailkurs/einleitung.html



    empfohlen. Das ist so ungefähr das Maximale, was du als Normalsterblicher wissen solltest und rausholen kannst.


    Greetz.

  • Ich wurde auch schon "doppelt bestraft"...
    Beschrankter Bahnübergang außerorts, 50 erlaubt, nach abzug der Toleranz noch 82km/h und auf dem Foto deutlich zu sehen : nicht angeschnallt... :rolleyes:
    Machte zusammen irgendwas um die 190 Tacken und drei Punkte... ;(
    Hab als "Beweis" für die Punkte auch gleich nen Auszug aus Flensburg zugeschickt bekommen, der mich auch nochmal 21,50 gekostet hat... :evil:
    Aber nich das Ihr jetz denkt, ich bin ein rücksichtsloser Raser... Ich hatte es verdammt eilig... :D

    Gestern standen wir noch am Abgrund! Heute sind wir einen Schritt weiter! (Al Bundy)

  • Ich bin schlauer ;-) natürlich will ich hier keine rechtsbrechende Tips geben, daher mal rein Theoretisch:



    Ich gebe immer einen Fahrer an den es gar nicht gibt, mit Adresse die es gibt.


    z.B. Werner Marder, Sertünerstr. 12, 12345 Musterhausen (zur sicherheit immer einen anderen Landkreis angeben als da wo das Foto geschossen wurde)


    Da wohnt z.b. ein Kumpel und der macht den Werner Marder zusätzlich an seinen eigenen Briefkasten.


    das ist Schritt 1.


    Schritt zwei ich fülle den Anhörungsbogen aus, und schreibe bin nicht gefahren und gebe als Fahrer o.g. Adresse an.


    Im Schritt drei bekommt Werner Marder dann einen Anhörungsbogen. Werner gibt alles zu........


    Im Schritt vier bekommt Werner den Bussgeldbescheid. Ich zahle das Geld bar bei der Postbank ein.


    Schritt fünf, der Werner Marder verschwindet vom Briefkasten.....


    Ob das funktioniert ???? Was meint Ihr ???


    Natürlich habe ich das noch nie so gemacht, ich würde ja dann sowas nicht in ein öffentliches Forum schreiben......


    Gruß KAX


  • Das Problem wird sein, dass Werner Marder schnell Besuch von der Polizei bekommt, wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein.


    Grüße Jan


    PS: Aber sonst gut gedacht.

  • Zitat

    Original von Stephan
    Wer zu schnell, unangeschnallt und mit Handy am Ohr durch die Gegend fährt darf auch blechen. Also heul' nicht rum und zahle den Scheiß. :tongue:


    Heulen ? Meine Frage richtete sich nur zum Fall "Doppelbestrafung".


    Wenn das für Dich heulen ist, schalte einfach das Hirn beim lesen ein oder ganz aus.


    Kohle ist mir eh Latte, ich habe nur keinen Bock auf Points in Flens......


    KAX

  • Sorry Kax,


    aber das ist überhaupt keine geile Idee.


    Ich kann dir aus den unterschiedlichsten Gründen nur dringend von so ner Nummer abraten.




    Ich bin manchmal echt erstaunt, auf was für Ideen ihr Jungs so alles kommt. Hast du dir das selbst ausgedacht oder hat dir ernsthaft jemand zu sowas geraten?


    Schick mir notfalls ne PN mit den hardfacts.

  • Zitat

    Original von muurikka


    Das Problem wird sein, dass Werner Marder schnell Besuch von der Polizei bekommt, wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein.


    Grüße Jan


    Wenn das Schild vom Briefkasten ab ist, wo sollen die dann klingeln ???


    KAX


  • Hi Zed,


    hast PM......


    Thanks KAX

  • Zitat

    Original von KAX


    Wenn das Schild vom Briefkasten ab ist, wo sollen die dann klingeln ???


    KAX


    Er wird keine Post sondern gleich Besuch bekommen, denn es sollte mich wundern, wenn die versendende Behörde nicht bei der Führerscheinstelle klärt, ob Herr M. überhaupt einen Schein besitzt.

  • Zitat

    Original von muurikka


    Er wird keine Post sondern gleich Besuch bekommen, denn es sollte mich wundern, wenn die versendende Behörde nicht bei der Führerscheinstelle klärt, ob Herr M. überhaupt einen Schein besitzt.


    Glaub mir , es wird nicht mal überprüft ob Herr M. überhaupt am angebenen Wohnsitz gemeldet ist. Jedenfalls wenn "Tatort" und angegebener Wohnsitz in verschiedenen Kreisen liegen.


    Gruß KAX