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Erstzulassung bei Rahmen von US Modell: besser / älter möglich?

  • Hi,


    wenn ich einen Rahmen EZ 86 in USA und
    EZ 90 in Deutschland (ohne aktuellen TÜV, falls das was ausmacht) habe:
    Kann ich (wenn ich z.B. den Brief "verliere"??) die deutsche EZ irgendwie zurückdatieren, also eine ältere EZ eingetragen kriegen?
    Das Baujahr gilt ja wohl nicht im Bezug auf die ganzen technischen Bestimmungen?!


    MFG, Bauer

  • Ne lustige Frage.


    Frag mal bei der Zulassungsstelle nach. Die werden Dich alle sofort in's Herzchen schließen.


    Wenn Du das hinkriegen solltest kommst du in die "Hall of Fame" oder war es die "Hall of Frame".


    Weiß ich nicht mehr genau :)

  • Hi,


    hier nochmal genau und in Zeitlupe:
    die Frage war nicht: "Tragen die Deppen mir Bj. 1632 ein?", sondern:
    "Kann man die EZ bei einer gebraucht importierten Kiste bis zum eigentlichen Bj. zurückdatieren?"


    Bei einer für Deutschland gebauten 86er mit 90er EZ (oder meinetwegen ganz ohne EZ ...) wäre das nämlich mit "Habe Brief verloren" möglich.
    Die Frage ist jetzt, ob das auch für gebraucht importierte Kisten gilt oder ob bei denen mehr / andere Daten im PC vom Straßenverkehrsamt sind, da die Zulassung / Erteilung des KFZ Briefes usw. ja anders als bei einer Neumaschine erfolgte (=> Einzelabnahme) ...


    MFG, Bauer

  • Mann,wenn du eine Karre importierst mußt du dafür Papiere haben,da steht dann drin wann das Ding das erstemal zugelassen wurde.Wenn du einen deutschen Brief"verlierst" ist das kein Problem,da die Daten gespeichert sind.Was allerdings passiert wenn du Ausländische Papiere verlierst,kannst du dir evt.selbst ausrechnen.Wie willst du da irgendwas ändern?.Die EZ ist relevant und das Bj ist in keinen Papieren vermerkt.Wenn das Ding EZ 86 in USA ist,kommt auch EZ 86 in die Deutschen Papiere.Wenn die jetzt bei der Erstzulassung in D gepennt haben und dir ein falsche EZ eingetragen haben,kannst du nur mit dem Original Title zum Amt rennen und versuchen das zu ändern.Ist irgendwie logisch.Was wäre wenn die Kiste noch keine EZ hätte,kommt für dich nicht in Frage,da das Ding ja nunmal schon zugelassen war.

  • Geh zum Tüv und sage denen, dass damals bei der EZ in Deutschland ein Fehler unterlaufen sein muß. Anhand der Fahrgestell Nr. kannst Du das eigentliche Bj. ja nachweisen. Der Tüv-er kann Dir dann eine Bescheinigung ausstellen, auf der er das Bj. bestätigt. Nicht sofort, denn er muss sich auch erst die Liste besorgen, auf der Baujahre und Nummern verzeichnet sind. Nimm vielleicht eine Nummernaufschlüsselung mit, die Du irgendwo im Netz findest. Evtl. reicht ihm das ja schon.
    Mit seinem Scheinchen musst Du dann zur Zulassung.

  • Glaubst du an den Weihnachtsmann?.Wenn eine Karre 10 Jahre im Laden gestanden hat und dann erst zugelassen wurde,ist die halt EZ 10 Jahre nach BJ.Was du da vorschlägst,geht so nur mit Fahrzeugen die noch NIE zugelassen wurden.

  • Zitat

    Original von Panzer
    Glaubst du an den Weihnachtsmann?.Wenn eine Karre 10 Jahre im Laden gestanden hat und dann erst zugelassen wurde,ist die halt EZ 10 Jahre nach BJ.Was du da vorschlägst,geht so nur mit Fahrzeugen die noch NIE zugelassen wurden.


    Ähh, Kollege, meinst Du mich?
    Denkst Du ich hab mir das ausgedacht und ich unterbreite hier nur mal so einen Vorschlag?
    Wenn er einen Rahmen mit EZ (nicht Bj.!) 86 in USA hat, hat er auch Belege dafür. Sonst wüsste er ja nicht, dass es eine 86-er EZ in USA ist.
    Es funktioniert nur mit Fahrzeugen, die in dem gewünschten Jahr auch zugelassen waren. Egal wo!

  • Zitat

    Original von Panzer
    Wenn das Ding EZ 86 in USA ist,kommt auch EZ 86 in die Deutschen Papiere.Wenn die jetzt bei der Erstzulassung in D gepennt haben und dir ein falsche EZ eingetragen haben,kannst du nur mit dem Original Title zum Amt rennen und versuchen das zu ändern.


    Eigentlich haben wir doch fast das gleiche geschrieben.
    Nur, dass ich noch eine Bestätigung vom Tüv benötigte mit einer Bestätigung des eigentlichen Baujahres.

  • Ich bezog mich auf das"geh zum Tüv und sag denen das wohl bei der EZ ein Fehler unterlaufen sein muß.Den Fehler kann man nur nachweisen wenn du den Tilte hast.BJ ist ja unrelevant,da in D nur die EZ zählt.Da wird niemand auf eine Vermutung irgendwas machen.Wenn man also irgendwas ändern lassen möchte,muß man die Oroginalppiere haben und dann muß man halt zum Amt und der Tüv macht da nix. :D

  • Lustige Wendung die das Ganze hier nimmt.


    Aber ich habe auch noch einen draufzusetzen.


    Ein Kumpel von mir hat einen fabrikneuen Traktor vom Hersteller gekauft. Hersteller hat die Produktion drangegeben und die historische Sammlung verkauft.


    Obwohl das Ding noch nicht eine Betriebsstunde gelaufen ist und die letzten 35 Jahre immer fein im trockenen Stand ist eine Zulassung hier in Deutschland absolut unmöglich.


    Das Fahrzeug muß alle Bestimmungen von 2008 einhalten (geht natürlich nicht). Wäre die Karre auch nur einen Tag zugelassen gewesen, dann würde man heute mit einem fabrikneuen Oldtimer rumfahren. So kannst Du Dir das Ding nur in die Ecke stellen und angucken.

  • Tja... tausend Antworten, tausend Wahrheiten:
    meine Shovel wurde nach dem Import mit einer TP-Nummer versehen und da sie IN DEN USA SCHON ZUGELASSEN WAR hat sie als Tag der ersten Zulassung exakt die Daten aus Amiland übernommen gekriegt.

  • Hi,


    danke erstmal an alle!
    Da mir die Geschichte bzw. der Erfolg zu windig ist, nehme ich dann `nen Rahmen mit EZ 87 in Deutschland... ;)


    Diese Geschichte mit "Brief verloren" ist übrigens aus der "Markt" und vor 2-3 Jahren ging das definitiv noch...


    MFG, Bauer