Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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  • jungs ich hab da mal ne frage...
    und zwar hab ich da was gelesen und wollt euch mal fragen, ob das so stimmt:



    Die Verpflichtung,daß nach §21aStVO der Fahrer und der Beifahrer von Krafträdern einen nach ECE-Norm gebauten,geprüften und genehmigten Schutzhelm tragen müssen,ist seit dem 01.01.1993 ausgesetzt




    des hab ich in der bucht bei nem helmverkäufer gelesen, wo man nen tollen helm der wehrmacht bekommen könnte ^^

    Wenn dir während der Fahrt jemand von hinten auf die Schulter tippt, fahr halt was langsamer, dein Schutzengel scheint erschöpft zu sein ;)

  • moin,
    in D gibt es tatsächlich keine ECE pflicht, aber es muss ein als motorradhelm zugelassener helm getragen werden - heißt: bauarbeiterhelme und wehrmacht sind von haus aus raus.
    es gibt übrigens neben der rennleitung, die in diesem fall (also nicht ece nicht´s machen kann) aber eine absprache der versicherungen untereinander.
    szenario: dosenfahrer räumt dich ab, schädelbruch, dauerhaften stromausfall in der birne, pflegefall - und die gegnerische versicherung kriegt den ball mit dem wehrmachtshelm in die hände gespielt.... wenigstens teilschuld bis hin zu "selbst schuld", zumindest aber ist die versorgung und absicherung echt gefährdet.
    von daher.... trag ihn wenn du willst, aber nachher nicht jammern....
    einen freifahrtsschein von offizieller seite gibt´s jedenfalls nicht.


    grüße
    MIKE

  • Soweit ich weiß bekommen nur noch Helme mit ECE Kennung die zulassung als Motorradhelm. Auf jedenfall steht bei Polo oder Louis doch immer wenn der Helm keinen ECE hat der Zusatz drinn "Für den Einsatz im Straßenverkehr nach StVo nicht zugelassen.
    Oder nicht? ?(
    Also ich denke wenn ich Mikes Ausführung richtig verstanden habe geht der Wehrmachtshelm garnicht.

    9 von Zehn Stimmten in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
    Die andere summt die Melodie von Halloween


  • genau das is das "so in etwa" ! Mein Bundeswehr Kradmelderhelm is nämlich geduldet...

  • Im Prinzip hat Mike recht!


    Du kannst mit einer Suppenschüssel rumdödeln, aber wenn es hart kommt, hast du ein riesengrosses Versicherungsproblem!


    Ein Kollege von mir wurde mal leicht abgeschossen, da hat die Versicherung schon Probleme gemacht, weil der Bub einen zu lauten Auspuff hatte - nach dem Motto, "das Moped hätte überhaupt nicht auf der Strasse sein dürfen!"


    Merke: Politiker, Bänker, Versicherungen, ALLES GANGSTER!

    ´Keith Richards ist, von Kakerlaken abgesehen, die einzige Lebensform, die einen Atomkrieg überlebt. (Bill Clinton)

  • danke für die promten antworten ;)


    auf deutsch, ich kann mir die wehrmachtsschüssel zwar an die birne kleben, aber beim satten abgang zahl ich selber...
    nun gut... meine partnerin frag ich gar nicht erst, was die dazu sacht *schmunzel

    Wenn dir während der Fahrt jemand von hinten auf die Schulter tippt, fahr halt was langsamer, dein Schutzengel scheint erschöpft zu sein ;)

  • Und ich vertrage die ece Schüsseln net....! :D


    Habe mir ("Danke" Custom :D :D) vor einigen Wochen einen HELM gekauft!
    Ergebnis: der Helm liegt im Schrank und der Gensler hat schon wieder gesiegt!

    ´Keith Richards ist, von Kakerlaken abgesehen, die einzige Lebensform, die einen Atomkrieg überlebt. (Bill Clinton)

  • Das hast du falsch verstanden, Salvation Rider.


    Lies dir nochmal durch, was Mike geschrieben hat.


    Ein Wehrmachtshelm ist kein Helm im Sinne der StVO.


    Wenn ein Cop dich damit erwischt, kann er wenn er schlechte Laune hat, dir ein Bußgeld zwischen 15-50 Euro aufdrücken.


    Hiergegen kannst du, sofern du Langeweile, zuviel Geld oder ne gute Rechtsschutzversicherung hast, zunächst mit nem Widerspruch und dann mit ner Klage gegen den Widerspruchsbescheid vorgehen.


    Erfolgschancen derzeit eher gering.


    Dass du mittlerweile überhaupt die Möglichkeit hast, dagegen vorzugehen, liegt an der nicht ganz eindeutigen Rechtslage seit Aufhebung der Verbindlichkeit der ECE-Norm für Helme. Sollte die Gesetzeslücke geschlossen werden, wird sich zeigen, ob das zugunsten oder zum Nachteil der Biker geht. Hatte dazu glaub ich mal was in der BN geschrieben.

  • Ist ein Stahlhelm (ob nun WK2 Modell oder neues Klevlar Model der BW) beim Motorradfahren erlaubt ?


    Laut STVO §21a müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen."


    Die Frage aber nach amtlich genehmigt ist unklar, laut § 21a Absatz 2 StVO :
    "Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."


    Und im Bundesgesetzblatt, Teil II aus dem Jahr 1984, Seite 764:
    "Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr. 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseiteige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr. 22)".


    Dort bei §1:
    "Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."


    Regelung Nr. 22 ist aber nicht im Bundesgesetzblatt "nachstehend veröffentlicht", wie es in § 1 der Verordnung heißt!!!
    Laut Fußnote:
    Das die Regelung 22 mit Anhängen als Anlageband zu "dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben" wird.


    Und im Anlageband zum Bundesgesetzblatt 1984 steht wie Schutzhelme nach der Regelung Nr. 22 zu bauen, zu prüfen und zu genehmigen sind.


    Und in der "Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (2. Ausnahmeverordnung zur StVO)" vom 19. März 1990 (BGBl. I 1990, S. 550). steht drin:
    "Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."


    Und in der "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481) steht bei Artikel 1, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.


    Daraus schließt sich es dürfen auch Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmight wurden!!


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de

  • so siehts aus, helme brauchen keine ece norm zum biken, solange sie dafür geeignet sind-also für bike gemacht sind.....dürfensie gefahren werden, der stahlhelm orginal oder bauhelm oder feuerwehrhelm nicht geeignet dafür-also im strassenverkehr.
    allerdings bei unfall wird die versicherung zumindest ein eigenverschulden am erlittenen schaden konstruieren und somit versuchen sich aus einem teil der zahlung zu stehlen....


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de

  • Wenn ich mich richtig erinnere, war das Anfang der 90er Thema, da hat doch auch die Bikers News diese Aufkleber im Heft gehabt, von wegen: Dieser Helm ist nicht geprüft nach ECE 22 blablabla.........


    Soweit ich weiß, haben die das nicht durchbekommen, mit der ECE Helmpflicht, aber der Hasndel wurde verpflichtet, keine anderen Helme als ECEs zu verkaufen.........


    So oder so ähnlich war das früher......... ;)

    Ach wat, die paar Indianer....
    Gemeral Custer 1876

  • Evo, da hat sich n bischen was geändert.




    BWR, was du schreibst, ist nicht ganz richtig.


    Ich vermute, du zitierst aus einem Text, der vor 2006 verfasst wurde.


    Du zitierst einen veralteten Gesetzestext, der Ende 2005 geändert wurde.


    Die aktuelle Version des § 21 a StVG lautet:


    "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen."


    Der gesamte Streit um die Zulässigkeit von Braincaps etc. rankt sich um die Auslegung des Wörtchens "Geeignet".


    Was ist "Geeignet"?


    Hier ist die Rechtslage nicht eindeutig. Fest steht soweit, dass Kopfbedeckungen, die bauartbedingt überhaupt nicht zum Motorradfahren konstruiert wurden, also Bauhelme, Stahlhelme etc. "ungeeignet i.S.d. Norm sind.


    Normale Jethelme auch ohne ECE dürften nach dieser Gesetzesdefinition durchgehen.


    Umstritten sind Braincaps. Diese werden teilweise aufgrund ihrer minimalen Schutzwirkung als "ungeeignet" angesehen und es wurden Bußgelder verhängt. Teilweise wurde dies im Klagewege wieder aufgehoben, doch bisher gibt es keine gefestigte Rechtsprechung auf dem Gebiet.

  • @Zed


    Danke für die Info, hab das eben so noch gespeichert und wenn sich da wieder was geändert hat und es nun geeignet heisst... ok-dann ist zumindest mal klar, das "Motorradfremde" Helme (Bau , Football usw) nicht geeignet sind, da sie ja nach ihrer Bestimmung her nicht für Motorräder gemacht wurden.
    Das Braincap ist sicher gedacht für Bike- aber geeignet??? Dazu wird es ja dann evtl über den langen rechtsweg irgendwann evtl. etwas dazu geben, das es klarer definiert...


    bis dahin.....na schaun mer mal...advokat-des anwalts liebling :D


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


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  • :autsch: :bahnhof:
    He Leute ihr zitiert lauter Prara...dingisda und so.
    Aber ich bin nur ein kleiner Stromer kann mir mal jemand auf Deppendeutsch erklären was ich jetzt darf.


    Sorry Dommy

    9 von Zehn Stimmten in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
    Die andere summt die Melodie von Halloween

  • also im prinzip darfst du alles fahren was als motorrad helm gebaut wurde, ob mit oder ohne ece, nur helme die nicht als mptorradh. gedacht und gebaut wurden sind nicht zulässig. wenn jetzt ein wehrmachtshelm als bikehelm konzipiert ist-ok, das orginal no.
    zumindest mal was die stvo usw. angeht.


    solltest du aber einen körperlichen schaden erleiden durch einen nicht genehmigten (ece konformen/geprüften)helm, kann u.u die versicherung an den kosten beteidigen.


    anmerkung- ein bike wehrmachtshelm zieht zb. bei höheren geschwindigkeiten ordentlich nach oben wegen der verwirbelungen an der kante...ist wirklich nicht schön damit schneller zu fahren...


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  • Zitat

    Original von blackwidowrider
    .......anmerkung- ein bike wehrmachtshelm zieht zb. bei höheren geschwindigkeiten ordentlich nach oben wegen der verwirbelungen an der kante...ist wirklich nicht schön damit schneller zu fahren...


    Hauptsache im Angesicht des nahen Suizids noch cool ausgesehen. Wen stört's da, dass man sich dabei selber stranguliert hat? Höchstens den Gerichtsmediziner...... :tongue: