Motorradfahrer haben keinen Anspruch auf kleineres Kennzeichen
Berlin (dpa/bb) - Ein Berliner Motorradfahrer ist mit seiner Klage für ein kleineres Nummernschild vor Gericht gescheitert. Weil das 28 mal 20 Zentimeter große Kennzeichen seine umgebaute Harley Davidson «deformieren» würde, wollte er die Genehmigung für ein kleineres Schild erzwingen, wie das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch mitteilte. Die Klage wurde abgewiesen. Nur in besonderen Ausnahmefällen werde ein kleineres Kennzeichen zugelassen. Diese Ausnahmesituation liege aber nicht vor. Der Mann habe sich auf ein Angebot der Behörde, ein Schild von 42 mal 11 Zentimetern zu verwenden, abgelehnt.
dpa, 12.12.2007