3.1.3. darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15º gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."
Wer, um Himmels Willen, neigt denn sein Kennzeichen nach unten?
Micha
3.1.3. darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15º gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."
Wer, um Himmels Willen, neigt denn sein Kennzeichen nach unten?
Micha
zB. wenn es an der Sissibar hängt.
zB. wenn es an der Sissibar hängt.
Exakt - und das gibt in Hessen eine heillose Diskussion, die darin gipfelt das die Sissybar auf einmal keine Sissybar mehr ist, sondern ein eintragungspflichtiger Kennzeichenhalter
Exakt - und das gibt in Hessen eine heillose Diskussion, die darin gipfelt das die Sissybar auf einmal keine Sissybar mehr ist, sondern ein eintragungspflichtiger Kennzeichenhalter
und dann noch die Behörde in Marburg
und dann noch die Behörde in Marburg
Jup, ganz genau ... aber mein TÜVer hat "kreativ" fotografiert - und 3 Tage später war das OK dann da
Immer noch die Kleinstaaterei wie im Mittelalter...dem Zusatzaufwand braucht keiner außer der Staat selber, um Hohlbrirnen zu rechtfertigen, unnötige Kosten zu produzieren.
Wer, um Himmels Willen, neigt denn sein Kennzeichen nach unten?
Micha
der Fighter-Fahrer z.B
eher noch oben...vom Fahrtwind bei 3xx Km/h, Fahrer liegend
Exakt - und das gibt in Hessen eine heillose Diskussion, die darin gipfelt das die Sissybar auf einmal keine Sissybar mehr ist, sondern ein eintragungspflichtiger Kennzeichenhalter
Hab an der XS einen "Kennzeichenträger" eintragen lassen. Sogar die Höhe ist eingetragen.
Geometrische Sichtbarkeit nach unten hat sogar nur 5° Spiel (nach oben 30°)... auch wenn es hier um SKZH geht gilt das sicher auch für die Königinnen-Anlehne.
Micha
Hab an der XS einen "Kennzeichenträger" eintragen lassen. Sogar die Höhe ist eingetragen.
Jup, genauso hab ich's ja dann auch gemacht. Wobei inzwischen eine andere Sissy und ein anderer Kennzeichenhalter dran ist ...
Das ist doch nur in Deutschland so bekloppt.
Meine fähigen aaS sagen mir immer wieder, solange der Kzh aus Metall stabil gebaut wurde, nicht schleift, gut sichtbar ist und die Winkel eingehalten werden...braucht dieser nicht eingetragen werden.
Da hat er ja recht. In einer Kontrolle isses halt von Vorteil wenn so ein Schwachsinn eingetragen ist
Die Nachweispflicht der Rechtmäßigkeit liegt erst mal beim " Ankläger"
Wir dann bestimmt eine tolle Diskusion mit dem Ordnungshüter.
Die Sitzen am längeren Hebel ob sie Recht haben oder nicht.
Freundlich sein und wenn die Rennleiter einem blöd kommen, geschickt ihre Kompetenz anzweifel, am besten noch mit nem Livebeispiel, klappt eigentlich immer, "Zeigen sie mir doch bitte mal den entsprechenden Paragraphen, den muß ich dann irgenwie falsch verstanden haben, man will ja nix illegales fahren" hilft auch meist.
So sieht aus,...fachlich zurückhalten...nur was sagen, wenn es zwingend notwendig ist.