Howdy folks
hoffe die Frage ist nicht schon 1001 mal gestellt worden.....Suche brachte mich nicht weiter....
Kann ich ein Lenkradschloss entfernen??Hab es schon bei etlichen Bikes gesehen was aber ja nicht heißen muss das es i.o. ist
Greets
Howdy folks
hoffe die Frage ist nicht schon 1001 mal gestellt worden.....Suche brachte mich nicht weiter....
Kann ich ein Lenkradschloss entfernen??Hab es schon bei etlichen Bikes gesehen was aber ja nicht heißen muss das es i.o. ist
Greets
Nicht zwangsläufig...bei mir steht ein loses Vorhängeschloß zur Diebstahlsicherung in den Papieren.
Laut Gesetzestext" Sicherung gegen unbefugte Benutzung".
Hab mir mal einige Truden vom Hans (LMC) angeschaut dort sind bei vielen die Rahmendreiecke zugeschweisst und die Schlösser entfernt worden
Ich meinte, dass ich dieser Tage was in der Glotze zum Thema gesehen habe. Also wenn Serie ein LRS dran war, muss es auch dran bleiben...blahblubb und so weiter. Im gezeigten Fall hat sich einer ne Uraltschüssel restauriert und bei der TÜV-Abnahme gabs Wirbel, weil halt eben keins dran war. Die haben dann im Keller des TÜV's Berg alte Ordner gewälzt, um rauszufinden, ab welchem Baujahr die Mühle ein LRS Serie hatte. Er musste sich dann die Abwesenheit des LRS's eintragen lassen, mit der Auflage, dass er immer ein entsprechendes Schloss mitführen und auch verwenden muss (so wie Öko das beschrieben hatte).
Fazit: Frag besser mal verbindlich bei den Inschniören nach. Spart im Ernstfall ne Menge nervige Fragen (und evtl.Kosten) beim FC Flaschengrün.
Gruss das Smartie
ZitatAlles anzeigenOriginal von chillimann
Howdy folks
hoffe die Frage ist nicht schon 1001 mal gestellt worden.....Suche brachte mich nicht weiter....
Kann ich ein Lenkradschloss entfernen??Hab es schon bei etlichen Bikes gesehen was aber ja nicht heißen muss das es i.o. ist
Greets
hatte ich auch gesehen und das Lenkradschloß entfernt...einer der Prüfer wollte den Rahmen totschreiben weil ich die Befestigungslasche entfernt hatte wegen Wärmeeinwirkung
Die Aussage des Prüfers war das, dass Gittergefüge des Lenkkopf geändert hat....zur Frage ob sich das kristalline oder interkristalline bin ich nicht mehr gekommen
der Rahmen hat trotzdem TÜV und die Eintragung hat bekommen aber nur Probleme gemacht
Frag einfach den Prüfer Deines Vertrauens die werden nur aufschreiben das eine Ausnahmegenehmigung erfolgen muß, ausreichend loses Zubehör zur Sicherung gegen unbefugtes benutzen und diese erteilt in der Regel die Zulassungsbehörde
ist auch ne Versicherungssache... ohne Schloss biste nich versichert, wenn's geklaut wird und sie datt rausbekommen.
Wenn ein Schloß dran ist dann muß es auch funktionieren, genau wie alle anderen Teile wie z.B. Killschalter, ist er dran muß er funktionieren.
Wenn nicht dann nicht.
Grundsätzlich ist es so , das ein "wirksamer Schutz gegen Diebstahl" am Bike dran sein muß, aber in welcher Form ist nicht angegeben.
Ein einfaches Bremsscheibenschloß würde schon reichen.
Als ich anno 1998 mit meiner damaligen VT 600 zum TÜV musste, gabs deswegen richtig Stress. Ich hatte den Schlüssel für das Lenkradschloss verloren und der Depp verweigerte deswegen den Stempel. Obwohl das Schloss da war, nur eben nicht nutzbar war.
Ihr habt Probleme...
ZitatOriginal von Toddi
Als ich anno 1998 mit meiner damaligen VT 600 zum TÜV musste, gabs deswegen richtig Stress. Ich hatte den Schlüssel für das Lenkradschloss verloren und der Depp verweigerte deswegen den Stempel. Obwohl das Schloss da war, nur eben nicht nutzbar war.
So einen Deppen hatte ich auch mal. Ich hatte Bremsen für vorne und hinten.... ich schwör. Nur weil sie nicht funktioni
erten hat der Depp einen Aufstand gemacht.
ZitatOriginal von Oger
So einen Deppen hatte ich auch mal. Ich hatte Bremsen für vorne und hinten.... ich schwör. Nur weil sie nicht funktioni
erten hat der Depp einen Aufstand gemacht.
:respekt: , aber ob´s ihm hilft
"
Nur eben nicht nutzbar " das ist " Nachhaltige Scheisse "
ZitatOriginal von schrauber
:respekt: , aber ob´s ihm hilft
"
Nur eben nicht nutzbar " das ist " Nachhaltige Scheisse "