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Seitlicher Kennzeichenhalter

  • Ich habe mir von der Fa. EX-Treme einen seitlichen Kennzeichenhalter für meine VS 800 per Internet bestellt für lockere 165 . Nun wollte ich diesen Halter auch eintragen lassen, damit es auch seine Richtigkeit hat. Anbei wurde eine Herstellerbescheinigung zur Vorlage beim TÜV/DEKRA geliefert.
    So ging ich mal davon aus, Zettel vorlegen, Dekra- Mensch prüft, Stempel druff und fertig. Das ganze dann noch bei meinem Händler des Vertrauens.
    Aber es kam anders. Der Dekra Mensch sah die Bescheinigung und den KZ Halter und meinte no. Mit dem Zettel könne ich mir höchstenfalls in Sibirien den Arsch abwischen. Mein Händler rief bei dem Hersteller ( Andreas Ha...) an und fragte was das mit dem Zettel da auf sich hat. Er bekam die Antwort man müsse eine Einzelabnahme beim TÜV machen. Auf der Herstellerbescheinigung steht in 18 mm großen Lettern " zur Vorlage beim TÜV/ DEKRA. Ja die DEKRA macht in verschiedenen Bundesländern solche Einzelabnahmen. Also nichts zu machen. Alles in allem fühle ich mich beim Kauf des Teiles ziemlich verarscht.
    Hat jemand die gleiche Erfahrung damit gemacht? Wie kriege ich das Teil ornungsgemäß abgenommen? Oder was muß ich dafür tun. Ich wohne in Dormagen und dort ist ein TÜV????. Könnte es Probleme geben, wenn ja welche. Oder gibt es in näherem Umkreis wie GV,NE oder K abnahmemöglichkeiten?
    Wäre toll ein paar Infos zu kriegen, bevor ich einfach zum TÜV fahre.
    Thanks
    D.S.

  • Hi hab mir ebay einen bestellt 70 mit licht, bin zum TÜV der hat nur gemessen ob man im 45 grad winkel das kennz. noch sieht, dANN NOCH ein paar fotos und fertig.
    dann zur zul. stelle!
    Also beim Tüv Traunstein kein Problem!


    gruß andiw

  • Zitat

    Original von smoky
    Auf der Herstellerbescheinigung steht in 18 mm großen Lettern " zur Vorlage beim TÜV/ DEKRA. Ja die DEKRA macht in verschiedenen Bundesländern solche Einzelabnahmen. D.S.


    DEKRA im Osten
    TÜV im Westen


    Zitat

    Original von smokyAlles in allem fühle ich mich beim Kauf des Teiles ziemlich verarscht.D.S.


    Vollkommen zu unrecht. Was kann der Hersteller für deinen dämlichen Prüfer?
    Außerden steht doch dabei das eine Einzelabnhme gemacht werden muss.
    Wenn du einen mit ABE haben willst musste dir so ein häßliches Teil von Thunderbike bei Louis holen ;)
    klick



    Zitat

    Original von smoky
    Hat jemand die gleiche Erfahrung damit gemacht? Thanks D.S.


    Habe die Teile bei einer M1800 und einer VN 800 verbaut und durch die DEKRA abnehmen lassen. Ohne Probleme!
    Seitlichen Halter kannste auch selber bauen und eintragen lassen, wenn die vorgeschriebenen Maße eingehalten werden und man nicht gerade Büchsenblech als Material verwendet.


    Such dir einen anderen Prüfer.

  • Mein Kumpel hat an seiner 800er einen Selbstgebastelten dran der eigentlich zu kurz und ohne Papiere ist.Hat ihn letztes Jahr eingetragen bekommen.Wie es immer heist,im ermessen des Prüfers.So wie es aussieht hast du einen erwischt der alles streng nach Vorschrift macht.Weist schon,einer der mit dem Zollstock im Ar... rumläuft. :) Versuchs mal bei anderen Prüfstellen die das auch eintragen können.Aber im Grunde kann man dazu nur eins sagen: :tuev:

  • Dekra macht doch im Westen eh keine Einzelabnahmen, Eintragung nur mit Gutachten.
    Verständlich das da nichts geht, geh zum Tüv, der darf das ;)


    Wie schon von Rotti gesagt " Tüv im Westen - DEKRA im Osten"

    Das muss Kessel in den Ohren
    und
    muss brennen im Gesicht

  • mal abgesehen davon, dass Du einer bist den EX-Treme jetzt auch verarscht hat, wenn der Kennzeichenträge den Bestimmungen für seitliche KZT entspricht, muss er nichtmal eingetragen sein(also wie weit hinten angebracht, Sichtbarkeit von hinten , Beleuchtung usw.)
    Aber wechsel einfach den Prüfer/die Prüfstelle wenn Du ihn unbedingt eingetragen haben willst, dann klappt das schon

  • Da sind der Händler und der TÜVer alle sammt Pfeifen...Eine Werkstatt hatt ihre Prüfer, die solche Spirenzchen nicht veranstalten...ansonsten haben die TÜVer das letzte mal da gepfrüt.
    Nur wer gibt ein Haufen Kohle aus, wenn es denn noch per Einzelabnahme eingetragen werden muß.....der Halter muß ja richtig bombastisch aussehen.


    Die Eintragung muß ein aaS vom TÜV machen...dann klappt das schon.

  • Zitat

    Original von Stefan"Steffi"
    wenn der Kennzeichenträge den Bestimmungen für seitliche KZT entspricht, muss er nichtmal eingetragen sein


    Endlich mal einer der sich auskennt. Genau die Antwort bekam ich von meinem DEKRA Prüfer als ich ihn fragte ob der seitliche Halter eingetragen werden kann. Also wozu eintragen? ?( Fahret dahin auf den Straßen dieser Welt und genießt das Leben. ;)

  • Danke für die Tips ,
    war heute selber beim anderen TÜV, halbe Stunde später hatte ich die Plakette drauf.
    brauchte das Teil noch nicht mal eintragen lassen. Die Maße stimmten und der TÜVer sagte OK.
    Alles in allem, der Werkstattarsch und der DEKRA Prüfer hatten mir Müll erzählt.
    D.S.

  • Zitat

    Original von Anistad
    Bei mir gabs auch keine Probs....hab nicht mal mein Rücklicht mittig auf dem Fender sondern überm nummernschild....EINGETRAGEN !!!!


    Selbst wenn es eingetragen sein sollte ist es damit noch lange nicht Gesetz konform. Das kann dich bei jeder Verkehrskontrolle Bußgeld, Punkte und ne Aufforderung mit Termin zum Rückbau bringen.


    Ich durfte mein sehr guten TÜVer sogar eine angeklemmte Ersatzrückleute per Tesaband auf den cleenen Fender meiner 48 Jahre alten Triumph zur Erstabnahme anheften...zum Zeitpunkt der Prüfung. :D so der Hinweis...ein Kompromiss den ich gerne eingegangen bin.

  • im prinzip ist schon alles gesagt über die seitlichen Kennzeichenhalter.


    Die Begleitschreiben für den TÜV bei den seitlichen Kennzeichenhalter,könnt Ihr in den Gully schmeissen.
    Der seitliche Kennzeichenhalter muss am Bike angebaut sein, den vorgeschriebenen Maßen entsprechen.
    Das Zauberwort heisst Anbauabnahme.


    Dann beim TÜV vorfahren und alles ist palletti.


    Rocky
    aus dem wilden Süden