Hi, ich habe mal eine kurze Frage an unsere rechtlich bewanderten Biker (bevor ich einen Anwalt einschalte). Ich habe über Ebay einen Satz Stoßdämpfer mit Hinweiß auf eine vermutlich falschen Einstellung der Federvorspannung und der Bemerkung, das der Artikel jederzeit vor Kauf besichtigt werden kann und als besichtigt gilt wenn der Käufer darauf verzichtet. Die Gewährleistung sowie die Rücknahme habe ich als Privatverkäufer ausgeschlossen und den Artikel als Bastlerware angeboten. Hier mal schnell die Artikelnummer : Stoßdämpfer
Die Dämpfer waren bis zum Ausbau auch funktionstüchtig, ich habe halt nur die Schwinge verlängert und daher passten sie nicht mehr.
So, nun flachst mich der Käufer an, die Dämpfer wären krumm und der Chrom beschädigt, daher nicht funktionstüchtig und so weiter. Ich war etwas baff, da mir kein beschädigter Chrom aufgefallen ist und die Karre auch damit Problemlos fuhr. Auf jeden Fall habe ich Ihn gebeten mir die Teile zurückzusenden (obwohl ich Rücknahme ausgeschlossen habe) ich prüfe und sende ihm die Kohle zurück. Er wiederum will erst sein Geld sehen und anschließend die Dämpfer zurücksenden - sehe ich nicht ein. Mit dem Hinweiß auf den Text in der Auktion, habe ich ihn gebeten seinen Anwalt zu fragen, wie die rechtliche Situation in dem Fall ist. Nun droht mir der Kollege mit Anzeige und seinem Anwalt wegen Betruges. Das wiederum ist mir zu doof und ich habe keine Lust mehr ihm entgegen zukommen.
Hat jemand irgendwelche hilfreichen Tipps diesbezüglich ?
Danke
Mike