hallo,
evtl hat ja wer von euch etwas ahnung, ich könnte hilfe gebrauchen.
folgender sachverhalt:
ich hab seit über 4 jahren eine garage gemietet, zahle monatlichen abschlag. mietverhältnis auf unbestimmte zeit, mündlicher mietvertrag.
nun hat mir heute der vermieter gekündigt, er will die garage herrichten und braucht sie angeblich selber... is ja egal, kündigen darf er mir ja.
aber er meinte so nebenbei, bis 15. august sollte ich draussen sein, das denke ich mal ist nicht korrekt, sind da nicht min. 2 mon. kündigungsfrist?
gibt es irgendwo klare richtlinien wie es das gesetz klar vorschreibt?
ich hab ja zur zeit 3-4 fahrzeuge drinnen stehen, und in 15 tagen findet man ja auch keine neue garage.
thx wernerson