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Mietrecht

  • hallo,
    evtl hat ja wer von euch etwas ahnung, ich könnte hilfe gebrauchen.


    folgender sachverhalt:


    ich hab seit über 4 jahren eine garage gemietet, zahle monatlichen abschlag. mietverhältnis auf unbestimmte zeit, mündlicher mietvertrag.


    nun hat mir heute der vermieter gekündigt, er will die garage herrichten und braucht sie angeblich selber... is ja egal, kündigen darf er mir ja.


    aber er meinte so nebenbei, bis 15. august sollte ich draussen sein, das denke ich mal ist nicht korrekt, sind da nicht min. 2 mon. kündigungsfrist?


    gibt es irgendwo klare richtlinien wie es das gesetz klar vorschreibt?


    ich hab ja zur zeit 3-4 fahrzeuge drinnen stehen, und in 15 tagen findet man ja auch keine neue garage.


    thx wernerson

  • jo, aber so 100% werde ich nicht schlau daraus.


    Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate.


    hab aber auch schon von nur 2 monaten gelesen. wäre natürlich super, wenn da wer genau bescheid weiß.


    cya wernerson

  • Hi,


    ein Vertrag braucht keine Schriftform. Im Prinzip reicht mündlich, jedoch hat man bei der Schriftform wenigstens was in der Hand ;-)


    Ich denke aber, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, schliesslich hast Du Miete gezahlt.


    Ein nicht zum wohnen gemieteter Raum hat generell eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung erfolgt bis zum 3. des Monats. Siehe §580 a Abs. 1 BGB.


    Gruß KAX

  • du hast ja die miete regelmäßig bezahlt und das lässt sich ja wohl irgendwie belegen, also hast du im optimalfall trotz mündlichem vertrag mit regelmässigen quittungen/überweisungen was in der hand, das einem argument ähnlich sehen könnte ^^


    good luck


    sj


  • § 580a I besagt:


    Bei einem Mietverhätlnis über Grundstücke, über Räume, die keine Geschäftsräume sind.......


    1. wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages,


    2. wenn die Miete nach Wochen bemessen ist.....


    3. wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten........


    Sorry Kax, aber 3 Monate Kündigungsfrist bezieht sich nur auf Geschäftsräume, was eine Garage nicht ist.


    Sieht ganz danach aus, also könnte der Vermieter in diesem Fall sehr kurzfristig kündigen. Zed's Dead weiß sicher mehr dazu.

  • also kann dich quasi jeder aus dem angemieteten raum innerhalb kürzester zeit rausschmeißen, egal ob du eine neue herberge für 4 fahrzeuge suchen mußt? kann/sollte doch normal nicht so sein! 14 tage sind definitiv zu wenig denk ich mal..


    cya wernerson

  • Tach Wernerson,


    eigentlich wurde alles schon gesagt.



    Michbeck hat die richtige Norm zitiert:


    § 580 a S.1 Nr.3 BGB ist in deinem Fall einschlägig.


    Dein Mieter kann das Mietverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.


    Dass der Vertrag mündlich geschlossen wurde, ändert nichts an seiner Wirksamkeit. Er ist trotzdem gültig. Schriftformerfordernisse bei Verträgen gibt es nur in Ausnahmefällen, bei einem Mietvertrag existiert es grundsätzlich nicht.


    Wenn nichts schriftliches vereinbart wurde, kann es in der Praxis manchmal ein Beweisproblem geben, wenn dein Vermieter bestreiten würde, dass überhaupt ein Mietvertrag abgeschlossen wurde. In diesem Fall kannst du, wie schon erwähnt, die Existenz des Mietvertrags durch die Überweisungen und/oder die tatsächliche Nutzung der Garage beweisen.



    Lass dich nicht verarschen.


    Mach da Druck und weise den Vermieter auf die Rechtslage hin. Verweigere die Räumung der Garage unter Verweisung auf die einzuhaltende ordentliche Kündigungsfrist.



    Viel Erfolg!

  • @Zed,
    ja genau, danke.. so seh ich das auch, dann werde ich ihm das mal so bekannt geben, dann hab ich ja noch etwas zeit um ersatz zu finden!


    thx wernerson

  • aktueller stand:


    hab ihm einen eingeschriebenen brief geschickt, komisch, er spricht nicht mehr mit mir, kam auch nichts mehr zurück, er hatte die schlechteren karten..


    positiv:


    ein gutes gefühl, wenn man am längeren ast sitzt, und ich habe eine neue garage gefunden als übergangslösung, 5 km weg im nachbarort auch für 30 euro ab september..


    und im ort steht eine garage ( 5 min. zu fuß von mir) zum verkauf. da werd ich mal anfragen was der sich so vorstellt. ich hab leider keine ahnung was sowas kosten könnte?


    cya wernerson

  • Garage zum Kauf....


    in der Regel 5000 Euro bei ner neuen Fertiggarage zuzüglich Platz (ortsüblicher qm Preis und die Zufahrt natürlich... dh. Garagenvorplatz dividiert durch die Garagen und eventuellen Stellplätze ergibt den zur Garage gehörende Anteil)


    dann musst du noch die Notar- und Grundbuchkosten mit einrechnen und natürlich die Grunderwerbsteuer.....

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

    Einmal editiert, zuletzt von Menzi58 ()