Abend zusammen,
wollte mal wissen wie es läuft wenn man mit dem umgebauten Mobberle in den Urlaub fährt. Andere Länder andere Sitten andere Gesetzte. Beispiel: in Österreich ist meines Wissens ein seitlicher Kennzeichenhalter im öffentlichen Straßenverkehr verboten. Was ist wenn ich mit einem in Deutschland zugelassenen Motorrad mit eingetragenen Kennzeichenhalter durch Österreich fahre?
Gilt hier die Bestimmungen des zulassungs Landes oder die in dem Land in den man sich Befindent (Europa?)
Mfg Tobi