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Das ist ungerecht...

  • Wie ist sowas nur möglich:


    Kein Führerscheinentzug trotz 2,12 Promille


    Trotz 2,12 Promille am Steuer hat ein Student seinen Führerschein bereits nach einem zweimonatigen Fahrverbot wieder zurückbekommen. Grund für die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf war der völlig geänderte Lebenswandel des reumütigen Autofahrers bereits während des Gerichtsverfahrens.


    Mit 2,12 Promille erwischt
    In dem verhandelten Fall war der Autofahrer mit 2,12 Promille von der Polizei gestellt worden. Dieses Erlebnis schockierte den Betroffenen so stark, dass er fortan keinen Tropfen Alkohol mehr anrührte, therapeutische Hilfe suchte und an einer Rehabilitationsmaßnahme für alkoholauffällige Autofahrer teilnahm. Seine Abstinenz wies er durch Laborbefunde von Blutuntersuchungen nach.


    Nicht grundsätzlich ungeeignet
    Bei der Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht wiesen die Richter darauf hin, dass die Fahrerlaubnis eigentlich komplett entzogen werden müsste. Da der Autofahrer vom Gericht jedoch nicht mehr als grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wurde, durfte er den Führerschein behalten.


    Urteil bestätigt
    Das Landgericht bestätigte damit das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts, nach dem der Betroffene bereits nach Ablauf des Fahrverbotes seinen Führerschein ausgehändigt bekommen hatte. Das Berufungsgericht betonte, dass er seitdem völlig unauffällig am Straßenverkehr teilgenommen habe. Deshalb sei die Entscheidung des Amtsgerichts aufrecht zu erhalten (LG Düsseldorf, Az: 24a Ns 26/07, DAR 2008, S. 597).


    Quelle: t-online.de


    Wie kann das gehen? Das muss mir mal jemand erklären. Wie hat der das bloss durchgekriegt? Der Gesetzgeber sieht ab 1,1 Promille schon einen Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre von 6 Monaten vor und ab 1,6 Promille sogar die MPU.
    Scheiss egal, ob er anschliessend schockiert war oder nicht, das Urteil ist ein Schlag in die Fresse aller Normalos, die schon mal die Pappe abgeben mussten und ihre Strafe genauso reumütig abgerummt haben. ?(

  • na hallo........


    ich wurde mit 1,34 die pappe los..... 8 monate plus 30 tagessätze plus 7 punkte... einleitung eines strafverfahrens, mitteilung der staatsanwaltschaft an den arbeitgeber... abmahnung mit aufnahme in die personalkten usw usw..... vorher noch nie einen punkt in flensburg gehabt..... noch nie ein fahrverbot oder sonstwas


    ich könnt grad das :rocket: und das :kotz:

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • Na ja.
    Unverständlich - aber nicht unerklärlich.
    Nach Rücksprache mit "meiner Anwältin" erhalte ich die Erklärung, daß der Bußgeldkatalog zwar die von Chris geschriebene Forderung vorsieht, es handelt sich dabei aber um eine
    Ermessensvorschrift !Means:Einzelfallentscheidungen können im tatsächlichen Strafmaß stark davon abweichen....Und dazu muß man nicht mal "den Richter kennen"....
    Zed's Dead wird's bestätigen.


    Greets HG

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • ;-)


    Vor zwei Wochen ruft mich n Kumpel am Sonntag morgen um 8h vom Polizeirevier aus an. Er war gerade aufm Nachhauseweg aus einem Club und wurde mit 1,102 Promille gecatcht und wollte wissen, was er jetzt machen soll...


    ..."keine Ahnung. Vielleicht Laufen?"



    Ab 1,1 Promille erfüllt man den Straftatbestand der sog. Trunkenheitsfahrt, § 316 StGB. Die Sache stellt dann keine Ordnungswidrigkeit mehr dar und wandert zur Amtsanwaltschaft. Diese wird in den einfachen Fällen nach vorheriger schriftlicher Anhörung im Wege des beschleunigten Verfahrens einen Strafbefehl erlassen. Da steht dann die Höhe der Geldstrafe und die Dauer des Fahrverbotes drin.
    Dieses "Angebot" der Staatsanwaltschaft kann man akzeptieren oder sich auf einen Prozess einlassen. Dann entscheidet der Richter.


    Ohne anwaltliche Hilfe kommt man dann nicht weit. Der Anwalt wird nach Akteneinsicht zunächst nach formalen Fehlern im Verfahren suchen. Sofern das unangreifbar ist, versucht er die Rechtsfolge abzumildern.


    Hierbei kommt es auf den Täter an. Man versucht, den Mandanten wie nen Chorknaben erscheinen zu lassen. Ein Ersttäter, der sich nach Tatbegehung intensiv um Rehabilitation bemüht, hat hierbei gute Chancen, mit nem blauen Auge davonzukommen. Die Höhe der Strafe liegt, wie HG schon sagte, im Ermessen des Gerichtes. Anwälte haben oftmals noch ein paar andere Asse im Ärmel, aber das würde jetzt zu weit führen...


    Bei der Anordnung einer MPU geht es genau genommen um Gefahrenabwehrrecht. Das Gericht vermutet, dass von dem Fahrer auch nach der Sperre weiterhin eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgeht. Sofern es dem Angeklagten glaubhaft gelingt zu beweisen, dass er in Behandlung ist und seit Monaten keinen Tropfen mehr angerührt hat, hat das Gericht keine Anhaltspunkte, die für eine Gefährlichkeit des Täters sprechen. Dann wird keine MPU angeordnet.


    Unterm Strich kann man es drehen wie man will, wer möglichst schnell seine Pappe zurück will, muss richtig zahlen. Für Anwälte, für Gutachten, für Prozesse und Therapien. Mit genug Kohle lässt sich da schon was machen...


    ... und mit der Kohle hätte man sich vorher im Suff ein Taxi von Berlin nach München nehmen können. Besoffen fahren rechnet sich einfach nicht.


    Eigentlich sind wir in Deutschland sogar noch halbwegs liberal, was Sufffahrten angeht. In einigen Ländern ist bei solchen Promillewerten längst Knast angesagt.

  • Na toll. Der ganze Thread hier hätte mir vor 4 Jahren mehr genützt... :D


    Scheiß drauf. Aber interessant ist es schon, wie viel Ermessensspielraum in der Maxime "vor dem gesetz sind alle gleich" steckt

  • Zitat

    Original von indi
    is doch gut, kannst dich in zukunft auf das urteil berufen :D


    Dito!


    Zitat

    Original von wildpower2
    Kannte der Papa vom Studentensöhnchen den Richter ??? 8)


    Schon Wahrscheinlich, eine Krähe usw



    Story:


    Einem guten Freund wurde vor ein paar jahren der Schein geschnappt.
    Er wurde von einem Nachbar hingehängt, weil er ein paar mal mit ein paar Bier intus trotzdem Auto fuhr.
    An dem Abend als ihm der Schein von den Bullen ""gestohlen"" wurde, hatte er ca 1,8 Promille - allerdings war er an dem Abend nicht mit dem Kfz unterwegs, sondern zu Fuß.
    Die Bullen klingelten um ca 2 h Nachts Sturm, er machte völlig blau die Tür auf, den Bullen war alles sofort klar. Er sagte zigmal der Motor des Autos ist kalt etc und er hätte auch nicht fahren können wie auch. Sein Auto war so eingeparkt, er wäre da gar net aus der Parklücke rausgekommen.
    Den Bullen wars egal.
    Der Schein war futsch, keine Chance, zig MPU etc.
    Den Lappen darf er jetzt zwar neu machen, hätte aber nie passieren dürfen, wenn er A damals net soviel getrunken hätte und B wenn die ACAB ihm nicht unrechtmäßig den Schein genommen hätten!


  • 8o Das glaubst Du doch wohl selbst nicht..??!!??
    Nachts um 2 Uhr hat Jedermann das Recht (noch!) so besoffen zu sein, wie er will!
    Vorausgesetzt man ist nicht auf der Arbeit!;)


    Mal ganz ehrlich:
    Sollte sich das tatsächlich so abgespielt haben, ist Dein "guter Freund" selbst dran schuld.
    So was muß und darf man sich nicht gefallen lassen.


    Greets HG

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • Er wurde von einem Nachbar hingehängt, weil er ein paar mal mit ein paar Bier intus trotzdem Auto fuhr.


    Drogen- oder Alkohol auch für Fußgänger riskant


    Auch bei Fußgängern kann die Führerscheinbehörde in Extremfällen die Fahreignung hinterfragen: Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sind eindeutige Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis. Nur mit einer Begutachtung kann dieser Fahreignungszweifel dann wieder entkräftet werden.


    Wenn er angeschwärzt wurde steht er automatisch bei der blau weissen Fraktion unter Beobachtung (eigene Erfahrung). Sollte er mit 1.8 Promille keine oder keine gravierende Ausfallerscheinungen gehabt haben wird er als Gewohnheitstrinker bzw. Abhängiger eingestuft und stellt somit eine Gefahr im Strassenverkehr und damit für die Allgemeinheit dar........


    das daraus folgende wurde ja schon geschrieben....

    "Lass mich ich kann das!.....Oh, Kaputt."

  • Das heißt wenn ich besoffen von der Kneipe trotte und angehalten werde kann ich den Lappen abgeben. ?( ?( ?(
    Find ich komisch, nagut wir sind in good old Germany, aber trotzdem komisch.
    Wenn ich dann wieder angehalten werde ist das dann laufen ohne Lauferlaubnis. ?(

    9 von Zehn Stimmten in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
    Die andere summt die Melodie von Halloween

  • Zitat

    Original von Harleygraf

    Sollte sich das tatsächlich so abgespielt haben, ist Dein "guter Freund" selbst dran schuld.
    So was muß und darf man sich nicht gefallen lassen.


    Greets HG


    Hey! Ich wohn in Bayern!!! Muss ich noch was zu sagen? :D


    Zitat

    Original von Dommy
    Das heißt wenn ich besoffen von der Kneipe trotte und angehalten werde kann ich den Lappen abgeben. ?( ?( ?(
    Find ich komisch, nagut wir sind in good old Germany, aber trotzdem komisch.
    Wenn ich dann wieder angehalten werde ist das dann laufen ohne Lauferlaubnis. ?(


    Nur bei Straßenverkehrsgefährdung. ;)


    Wollten die ACAB bei mir auch mal probieren. Mir wars nachts um ca 3 h mit zig Jakob Daniels im Gesicht zu blöd mit den Pennern zu diskutieren,
    erst recht weil ich ja zu Fuß unterwegs war.
    Nach dem Hinweis andere Saufen UND fahren und ICH saufe und gehe zu Fuß
    folgten noch das "das eine Wort ergab das andere"... Irgendwie hab ich aber den Eindruck erweckt, ich sei doch ein etwas "Unbequemes Opfer" für solch Aktion - ich durfte weiter heim latschen. :D


    Im Gegensatz zu anderen hab ich aber noch andere probs, bei mir im Ort sind "Übergeordnete"Pol.Direktion BY , Pol.Insp. für den Ort und Hochschule der Bayer. Bullen-Offiziere.
    Die schicken jedes Grünschnabel Gesocks auf Streife das denen in die Finger kommt.
    Da kanns schonma vorkommen das man in einer Nacht bis zu 5x Kontrolliert wird - von versch. Streifen. X(


    Vielleicht sollte ich mal nen Umzug in Erwägung ziehen... :D

  • Zitat

    Original von Dommy
    Das heißt wenn ich besoffen von der Kneipe trotte und angehalten werde kann ich den Lappen abgeben. ?( ?( ?(
    Find ich komisch, nagut wir sind in good old Germany, aber trotzdem komisch.
    Wenn ich dann wieder angehalten werde ist das dann laufen ohne Lauferlaubnis. ?(


    .........Nur bei Straßenverkehrsgefährdung. ;)


    Hatte ich vergessen zu sagen. Musst ja nicht unbedingt vor ein Auto laufen oder dich auf der Straße zum Schlafen ablegen......:D

  • @ devil-ETSF


    Vielleicht sollte ich mal nen Umzug in Erwägung ziehen...



    Da würde ich mal drüber nachdenken!!!


    ;)

  • Wenn ich die ganzen Fehler und Halbwahrheiten in diesem Thread korrigieren und erklären müsste, würde ich hier morgen noch sitzen...



    Bei all der üblichen Schimpferei über die böse korrupte Justiz sollten ein paar Dinge nicht vergessen werden.



    1. Man kann von Cops halten, was man will, jedoch sind sie meistens nicht völlig verblödet. Und lassen sich auch nur bis zu einem gewissen Punkt verarschen.


    2. Wer denkt, so ein Urteil könnte man durch ne gute Beziehung zum Richter erreichen, ist naiv. Das Urteil wurde gegen den Willen der StA beschlossen und ging dann in der Berufung vors Landgericht und wurde dort von der Kammer in zweiter Instanz bestätigt. Solche Beziehungen hat kein Mensch.


    3. Im Rechtswesen existiert der Grundsatz: Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.


    4. Irgendwelche Stories, wo jemand total unschuldig bestraft wurde, kenne ich Hunderte.
    Nichtjuristen neigen dazu, die wichtigen und entscheidenen Aspekte bei einer Sachverhaltsschilderung mal eben zu vergessen oder nicht zu erwähnen, weil sie sie für unwichtig halten. Wenn man dann die Geschichte in der Akte nachliest, sieht die Sache meistens ganz anders aus. Deshalb sollte man solche Stories eher vorsichtig genießen.

  • Hallo zusammen,


    zum Thema die Pappe weg obwohl gar nicht gefahren...- es ist so dass ab 1,6 Promille berechtigte Zweifel generell an der Fahreignung bestehen. Im Strafrecht gilt zwar ( eventuell) im Zweifel für den Angeklagten, das gilt aber nicht fürs Verwaltungsrecht. In einschlägigen Rundschreiben der MPU-Zunft (keine Angst gehör nicht dazu ) gibt es einen Bericht über jemanden der Engelstrompeten gezüchtet hat und als das dem Strassenverkehrsamt bekannt wurde, musste er eine MPU ablegen, da berechtigte Zweifel an seiner Fahreignung bestanden. Ob jetzt direkt die Pappe weg war, weiß ich nicht.


    Die linke Hand zum Gruss