Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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  • Mal ne blöde Frage:


    Ich habe für die Versicherung ein Gutachten erstellen lassen - dabei ist aufgefallen, dass es einen "Zahlendreher" bei der Fahrgestellnummer in den Papieren gibt...scheinbar ist es so, dass beim erstellen der neuen Papiere bei derFahrgesellnummer ein "J" statt einer "3" eingestragen wurde. Dies fiel aber erst auf, als die Versicherung über zwei Fahrgestellnummern stolperte bei dem Gutachten und den Papieren!


    Hat mal einer ne konstruktive idee, was ich tun soll?!


    dirk



    NACHTRAG:


    scheinbar ist esso, dass im RAHMEN eine "3" eingeschlagen ist und das alte wertgutachten auch eine "3" ausweißt.....irgendwie ist der fehler wohl passiert beim erstellen des "alten" briefes beim vorbesitzer....die HD-schlagzahlen sind ja ein wenig "geschwungen"...wahrscheinlich hat sich da jemand verguckt!


    WIE KANN ICH DIESEN FEHLER BEHEBEN???
    *grübel*

    Yoda: "Dark, very dark the other side is...!"
    Obi-Wan: "Shut up and eat your Toast!"

  • witzig - ich lach mich schlapp!


    ich will ne ernsthafte antwort wie es rechtlich aussieht so einen fehler zu beheben...

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  • Geh zum Straßenverkehrsamt.
    Momentan sieht es so aus das Du bei neinem engstirnigen Bullen eine Karre ohne gültige Papiere fährst.

    In jeder Frau steckt manchmal was gutes.

  • Wenn im Brief die falsche Nummer eingetragen ist, musst du zur Zulassungsstelle, dann geht das, so meine Erinnerung, nach Flensburg, und der Brief wird berichtigt.


    So wars bei mir vor über 10 Jahren

    ´Keith Richards ist, von Kakerlaken abgesehen, die einzige Lebensform, die einen Atomkrieg überlebt. (Bill Clinton)

  • kann oger nur beipflichten weg zur zulassungsstelle und rede mit den damen und herren dort. bloß nicht laut werden nimm alle deine papiere mit und deine karre natürlich auch damit sich die damen selbst davon überzeugen können.
    ich hoffe für dich das es klappt.

  • Geh mit allen Unterlagen zum Strassenverkehrsamt.
    Die könnten helfen.
    Sollten die sich querstellen, musst Du zum TÜV und den Fehler dort protokollieren lassen.


    War gestern auch beim Bürgeramt in MH, da bei der Erstellung des Briefes eine verkehrte KW-Zahl eingetragen wurde. (Der TÜV hat den Fehler bei der Erstabnahme gemacht) Anhand des HD-Kataloges und einer Bestätigung des Herstellers wurde mir ein neuer KFZ-Brief und Schein ausgestellt. Und das sogar ohne Gebühren.

  • Heute haben sie Computer und Internet da werden sie es wohl sofort machen können wenn sie es wollen.
    Kann auch sein das sie erstmal die Nummer mit der Überprüfung der Rahmennummer durch ziehen, dann kann es dauern.
    Ein Schriftstück mit der Originalnummer (alte Papiere, altes Gutachten) wäre nicht schlecht.
    Das ist wieder die Sache mit dem Ermessenspielraum den die Typen hane. Können alles,müssen nix.

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  • Zitat

    Original von custom
    Geh mit allen Unterlagen zum Strassenverkehrsamt.
    Die könnten helfen.
    Sollten die sich querstellen, musst Du zum TÜV und den Fehler dort protokollieren lassen.


    War gestern auch beim Bürgeramt in MH, da bei der Erstellung des Briefes eine verkehrte KW-Zahl eingetragen wurde. (Der TÜV hat den Fehler bei der Erstabnahme gemacht) Anhand des HD-Kataloges und einer Bestätigung des Herstellers wurde mir ein neuer KFZ-Brief und Schein ausgestellt. Und das sogar ohne Gebühren.


    Falsche Rahmennummer hat der TÜV nix mit zu tun.
    Die Papiere gehören momentan zu einer anderen Karre und seine hat keine gültigen Papiere. Ob da nun eine Zahl anders ist oder die komplette Nummer.

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  • Zitat

    Original von Oger


    Falsche Rahmennummer hat der TÜV nix mit zu tun.
    Die Papiere gehören momentan zu einer anderen Karre und seine hat keine gültigen Papiere. Ob da nun eine Zahl anders ist oder die komplette Nummer.


    Da er die Karre beim Bürgeramt nicht vorführen kann, da sitzen in der Regel nur Bürohengste, wird ein ordentlicher Sachbearbeiter den Vorschlag machen, das ein Graukittel beim TÜV bestätigt, das die Rahmennummer die Nr. X hat und die Papiere Nr. Y ausweisen.
    Wenn der Rahmen nicht geklaut ist, dürfte ein Zahlendreher den Bürohengsten eigentlich zu vermitteln sein.
    (Denke ich ;) )

  • So - lt. KBA (super nette Frau am telefon gehabt) sieht es so aus:


    Die örtliche Zulassungsstelee ist VERPFLICHTET diesen Fehler zu korriegeren: "Verkehrsblatt-Verlautbarung Heft 18 Jahr 2005"
    :D


    Man muss im Zweifel eben nur das Fahrzeug vorführen!
    :-)

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  • Es wurde praktisch schon alles gesagt.


    Ich hatte dasselbe Problem auch mal, allerdings unter anderen Voraussetzungen.


    Mach folgendes:


    Geh zur Zulassungsstelle und beantrage die Berichtigung deiner Papiere. Im Falle eines behördlichen Verschuldens wird die Berichtigung kostenfrei durchgeführt.
    Problematisch ist der Nachweis der tatsächlichen Rahmennummer. Hier verstehe ich deinen Text nicht: Ist der Fehler auch schon im alten Brief vorhanden? Falls nicht, sollte die Behörde den alten Brief als Nachweis ausreichen lassen.
    Falls ja, wirds wohl etwas komplizierter. Wahrscheinlich wird die Behörde dann zunächst eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg angefordert haben wollen. Darum müsstest eigentlich du dich dann kümmern. Aus dieser geht nur hervor, dass es sonst kein Fahrzeug mit dieser Rahmennr. gibt. Dass diese Rahmennummer auch an deinem Fahrzeug eingeschlagen ist, läßt sich im Normalfall über das Vollgutachten vom Tüv nachweisen. Sollte dieser die Rahmennummer ebenfalls falsch aus den Papieren abgepinselt haben, läßt die Zulassungstelle evtl. eine eidesstattliche Versicherung deinerseits ausreichen. In meinem Fall wurde das damals aktzeptiert.


    Unterm Strich geh einfach hin und hör dir an, was die von dir verlangen. Ist ja nur ein formaler Fehler.


    Viel Erfolg!

  • Ich habe die FG-Nr. überprüft - ich habe im Rahmen eine Nr. die NICHT von HD ist.
    Der Rahmen wurde scheinbar aus den USA eingeführt und es wurde keine TP-Nummer vom TÜV vergeben sondern eben die FG-Nr., die einer HD gleicht - außer der Tatsache, dass die Nummer einen Buchstaben im Zahlenblock hat. Der TÜV in Rheinland-Pfalz hat das damals gemacht...warum auch immer! Mir scheißegal.
    Die Nummern sind in allen Papieren und im Rahmen gleich!
    DAS war mir nicht bewußt - ich ging davon aus, dass es eine originale Rahmennummer ist!



    Ergebnis ist also:
    Ich muss nichts ändern - habe aber eine FG-nummer, die nicht HD ist, die aber beim KBA als "sauber" gilt und mir rechtlich nichts passieren kann!


    Genaue Detais und Hintergründe gerne im persösnlichen Gespräch!



    Danke erstmal für eure Hilfe!



    Gruss aus dem wilden Sauerland
    dirk

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  • Hey Ich hatte das gleiche Problem mit meinem Quad... Zahlenedreher im Brief..


    Auf dem Rahmen: 5YJ...
    Im Brief: 6YJ...


    Hatten sich bei der Zulassung vertippt...Der nette TÜV-Mensch hate dann eine "Bestätigung der Fahrgestellnummer" gemacht.. spricht, schriftlich bestätigt, das das Fahrzeug zu dem Brief gehört... kostet 60 Euronen... damit zum Strassenverkehrsamt und die haben neue Papiere ausgestellt...


    War eigentlich nicht groß problematisch.. eben nur sau teuer die ganze Attacke...


    Gruss Maik

  • :D@Panzer: DAS IST MEINE LEBENSAUFGABE!!!


    Ne, es ist schon weiterhin ne HD - nur eben mit einer "anderen" FG-Nummer...die Details schreibe ich hier aber nicht öffentlich...wer weiß, wer hier zuhört?!" ;-)

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