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Kawasaki vn 800 Fender und Heckumbau

  • Guten Abend miteinander,


    Ich bin neu hier im Forum, deshalb vor ab: Vielen Dank für die Aufnahme :danke:


    Auch bin ich neu in der Szene, sowohl was das Thema Bobber, als auch was Umbauten angeht.

    Deshalb verzeiht einem hoffentlich noch "Leihen" die ein oder andere dumme Frage.


    Ich stehe somit quasi vor dem kauf meiner ersten Maschine. Eine Kawasaki vn 800 soll es werden.

    Könnt ihr mir vielleicht vorab sagen auf was man bei dieser Maschine achten sollte? Probleme, Anfalligkeiten oder Kinderkrankheiten?


    Was mir noch wichtig wäre - bitte verzeiht mir falls auch diese Frage schon hundert mal gestellt wurde- wie sieht es mit dem Heckumbau aus?

    Da das Heck ja verschraubt ist, kann dieses ja einfach entfernt werden und durch einen Fender zum Einsitzer umfunktioniert werden.

    Muss ein solcher Umbau per Einzelabnahme abgenommen werden oder ist das hier nicht nötig, da es sich hierbei nicht um eine Änderung des Rahmens handelt?


    Ich danke euch vorab für die Hilfe und Infos.


    Beste Grüße 🤗

  • Danke schonmal.

    Vielen Dank für den Tipp, die Vorstellung kommt noch.


    Könnt ihr mir sagen, ob die Eintragung dann den Umbau betrifft, heißt Einzelteilabnahme oder nur von 2 auf einen Sitzplatz umgeschrieben wird?

  • Ist eigentlich nicht eintragungspflichtig, bei nem Blechfender, wenn alles verschraubt ist, man kann ja wieder umschrauben und dann zu zweit fahren.

    Nicht ganz richtig...da gibt es auch einiges zu beachten...zB wenn die soziusfusrasten entfernt werden...der hässliche Kettenschutz kann bei Einmann Eintragung weg fallen..wenn er nen mitschwinger will, wird's auch bissle kritisch im Bezug auf Sozius..

  • Nicht so lang man den originalen Kram einfach dran schrauben kann, steht doch in den zweiten Halbsatz, den Du mitzitiert hast ;)

    Zum Thema Fußrasten, die Speedtriple hat nen Soziussitz ober nen Höcker statt Soziussitz, erstmal egal, weil ohne Werkzeug, dann hat die nen Sportauspuff mit ABE, der Halter von dem Ding kommt statt der rechten Soziusfußraste dran, also is die schonma wech.

    On Top hab ich den Auspuff extra noch eintragen laßen, der mußte da jetzt weder nen Einsitzer draus machen, noch den Kram als "wahlweise" eintragen.


    Laut meinem TÜV, glaub der hat sogar fünf A vor dem S, ist diese Einsitzereintragung eh albern, wenn es nach dem Umbau keine Möglichkeit zum Zweimann/fraubetrieb mehr gibt. Müßte man nicht extra eintragen, hab das zwar bei der VT aber er meinte es wär ja mein Ged, was ich dafür sinnlos verschwende.


    Bei der VT ist immerhin der "Rahmen" geändert, was bei der VN nich nötig ist. Sind ja hier genug, die das so hatten/haben, daß man für Soziusbetrieb einfach nen Extrafender mit den originalen Struts dran schraubt. ;)

  • Das hatte ich mir auch gedacht, aber er hat mir erklärt, daß es nicht nötig wär, allerdings weiß er auch, daß ich da jetzt keinen Sitz auf nen Mitschwinger bauen würde, er hatte mir ernsthaft son Saugnapfteil vorgeschlagen :D


    VN ist halt einfacher, man könnte halt bei Bedarf nen Fender mit den Struts drüber schrauben.

  • Z.B....das wäre das einfachste...aber ehrlich gesagt haste immer mal nen Idioten bei ner Kontrolle, der alles anzweifelt und dir die Karre still legen will.

    Siehe die Geschichte mit der Klappenauspuffanlage... :facepalm:

  • Die waren ja eigentlich auch nie legal, nur war der Paragraph irgendwann verloren gegangen, entfallen ist er nicht, das hätte dann da gestanden.

    Hab mich die ganze Zeit gewundert über diese Disskusion wegen dem Verbot von Klappenanlagen, da das Umgehen von vorhandenen Schalldämpfern bereits 1935 verboten war, damals konnt man die halt einfach weglassen ;)

  • Ich danke euch für die Antworten. :thumbup:

    Offenbar gehen die Meinungen doch sehr auseinander, was die Eintragung angeht.


    Am besten dann wohl mit dem TÜVler der wahl drüber reden, wie er das haben möchte.


    Aber selbst wenn ein Stahlfender, wie im oben genannten Video verbaut und eingetragen ist, kann das der nächste TÜVler nicht wieder hinterfragen.

  • Normalerweise hast Du nichts anderes vor, als den Heckfender anders zu montieren und zu ändern, bei der VN gibt es ja nix, was vom Rahmen weg müßte, also wird da nichts verändert, ein anderer Fender ist, wenn aus Blech, eintragungsfrei.

    Bei GFK, oder anderen Kunststofffendern ist das eine andere Nummer, da geht es aber eher um ein Werkstoffgutachten wegen der Splitterfähigkeit und der damit verbundenen Verletzungsgefahr.


    Selbstverständlich kann es nie schaden, sowas vorher mit dem TÜV anzusprechen.

  • Das macht Sinn wenn man nen konkreten Plan von Materie hat und es auch umsetzen kann.

    So wie in #1 wird das eher sehr anstrend für den aaS weil einiges an Grundwissen und Fähigkeiten nicht abrufbar in Anwendung kommen.

    Zu viele Fragen für einfache logische Umsetzungen.

    Beim Einsitzer ist es einfacher, muss trotzdem stabil sein und selbst bei voller Einfederung darf es nirgends schleifen.


    Zu viele Fehlerquellen bieten sich an.


    Suche dir vor Ort jemand mit mehr Fertigkeiten in diesem Bereich, wo ihr das gemeinsam umsetzen könnt.

  • Normalerweise hast Du nichts anderes vor, als den Heckfender anders zu montieren und zu ändern, bei der VN gibt es ja nix, was vom Rahmen weg müßte, also wird da nichts verändert, ein anderer Fender ist, wenn aus Blech, eintragungsfrei.

    Bei GFK, oder anderen Kunststofffendern ist das eine andere Nummer, da geht es aber eher um ein Werkstoffgutachten wegen der Splitterfähigkeit und der damit verbundenen Verletzungsgefahr.


    Selbstverständlich kann es nie schaden, sowas vorher mit dem TÜV anzusprechen.

    Heißt also, es müsste garnichts eingetragen werden? Auch nicht als Einsitzer?


    Vielleicht habe ich deinen Beitrag falsch verstanden, aber als Neuling geht es mir ja darum, was darf und was muss.

    Hat ja erstmal nichts mit technischem Verständnis oder Materislkenntnis zu tun?


    Ich danke euch für eure große Hilfe :danke: