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American-V2-Magazin

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Eintragung Lenker, Riser, Bremsleitung

  • Hab ich vergessen...

    Ziffer/Feld 17, da steht bei nicht EG konformen Fahrzeugen diese E, im Prinzip für eine Zulassung durch den TÜV, etc.


    Bei Fahrzeugen mit dieser E-Be steht da dann erstmal ein K, was wohl konform heißen soll und wenn dann dort irgendwas eingetragen wird wird das K in ein A geändert, weil es nicht mehr konform ist.


    E wär in diesem Fall eher günstiger, weil nicht beide Teile der Zulassungsbescheinigung geändert werden müßen.

  • Thor

    muss man sich eigentlich auch LED-Blinker mit E-Zulassung in den Schein eintragegen lassen?


    Habe der kleinen Drag nach dem TÜV gerade erst welche angebaut (mit Elektik anpassen pi pa po).


    Kann leider nicht größere Sachen an der Kleinen rumschrauben... keine Werkstatt. :really:

  • Moin, nee musste nicht eintragen lassen solange die über eine E- Zulassung verfügen.

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    Du bist nicht du wenn du durstig bist... :grin:

  • ...und die Prüfnummer auch den Nutzungszweck entspricht.

    Beispiel ein Klarglasscheinwerfer für Halogenglüglampe darf nicht mif LED oder Xenonbrenner enfach so nachgerüstet werden.

    Ein Blinker mit Kennung vorn, darf hinten nicht verwendet werden.

    Idealer weise ist die Kennzeichnung für vorn und hinten vermerkt....kann man alles auch googeln wenn es genauer interessiert.

  • OK.

    Danke Euch.

    War mir nicht ganz sicher.

    Hatte mir die LED-Blinker mit Einbauort Vorne + Hinten geholt und von daher geht das mit der Umrüstung dann auch fit.

    Hier in Ostfriesland war es endlich mal trocken + warm und habe mit der Kleinen so wieder rennleitungskonform

    ein wenig Asphalt geschnuppert.


    Watt schön wenn einen die Gashand juckt.