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seitliche Kennzeichen??

  • Hallo an Alle,


    habe mir einen seitlichen Kennzeichenhalter gekauft. Dabei war eine TÜV-Freigabe. Hat jemand erfahrung ob ich das Teil ohne Probleme eingetragen bekomme oder nicht.


    So eine Freigabe ist ja keine Garantie für die eintragung beim TÜV-Mann.
    Oder???


    Gruss
    Jürgen

  • sollte eigentlich kein Problem sein. Fahr aber nicht unbedingt zur Dekra kleiner Tipp :)

  • Warum sollste ihn nicht eingetragen bekommen, solange er den Vorschriften entspricht und die Anbringung richtig vorgenommen wird sollte
    das machbar sein. Hab meinen Eigenbau ohne Probs eingetragen bekommen, der Prüfer hat sogar noch nachgefragt wo man den kaufen kann =)

  • was ist denn eine "tüff-freigabe"????


    entweder hast du ein gutachten nach §19, dann kannst du das bei jedem heinz eintragen lassen und es wird schwer für ihn das abzulehnen, oder


    du hast ein materialgutachten oder sonstewas, dann ist das ein §21 (einzelabnahme), dann ist das ermessensspielraum des tüffis (oder der DEKRA in den kolonien)...

    Sonntags zum Frühstück hau ich mir gerne mal eine Pfanne in die Eier....


    TLM-Team

  • Aber wenn die Polizei es übertreibt dann bist du mit einer Eintragung immer auf der sicheren Seite :) leider :(

  • Ist die Kennzeichenbeleuchtung Pflicht an dem Seitlichen Kennzeichenhalter?? Will mir so ein schickes teil zulegen aber extra ein Kabel ziehen ?(

  • tja also...offiziell nach der fzv brauchen krafträder keine kennzeichenbeleuchtung mehr :


    "Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen."



    das ist eine lücke die die hohen herren übersehen haben- die aber wieder geschlossen werden soll ;)


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de

  • Hi BWR,


    das ist ja mal was Interessantes. Wusste ich gar nicht.


    hast du ne genaue Quelle, aus der sich ergibt, dass eine hintere Kennzeichenbeleuchtung fehlen darf? Wo hast du die Info her?


    Gruss,


    Zed´s Dead.

  • Hallo,


    will nur mal kurz beschreiben was mein Tüv(ler) (das war der Leiter dieser Stelle) mir vorab am Telefon zu meinem seitlichen Kennzeichen gesagt hat.
    Habe das Teil von einer bekannten Firma, inklusive des Gutachtens.
    Dort angerufen und mal mit dem Herrn gesprochen nachdem ich ihm das Gutachten zugefaxt habe.
    Als erstes sagte er mir das 2/3 der Gutachten vor einiger Zeit zurückgezogen wurden und keine Gültigkeit mehr hätten.
    Im gleichen Atemzug hauchte er - es gäbe keinen plausiblen Grund weshalb ein Kennzeich an die Seite verlegt werden soll oder muß.


    Ich sagte - doch,wenn der Fender so kurz ist das ich den vorgeschriebenen Winkel - den das Kennzeichen ja haben muß - nich einhalten kann weil das Kennzeichen nämlich dann am Reifen scheuert.


    Da meinte er nur - aaahhaaa, na dann kommen sie doch mal vorbei damit ich mir das Vorort anschauen kann.


    :(Suche mir jetzt wohl ne andere Prüfstelle.


    Es liegt wohl immer noch an der Laune oder des Guten Willens des Prüfers wie sowas ausgeht.



    LG
    Marcus

  • laut bestimmungen muß es nicht eingetragen werden...nur die maße und winkel müssen stimmen.
    leider gibt es immer noch tüv-heinis die bestehen drauf...ist mir auch passiert...hab mich zwar ne halbe stunde mit dem mann rumdiskutiert aber er ließ sich nicht überreden :D


    da ich aber schon vorgesorgt habe zog ich ne bescheinigung (z.b. von penzel-bike die ich aus dem netz gesaugt habe) aus der tasche und habs dann für 25 ocken extra eingetragen bekommen... ohne nummer auf dem halter...


    original text des tüvmanns: "wo ist denn die nummer"
    ich: "keine ahnung"
    tüv: "hmm,an der seite sehe ich keine...kann es sein das die unter dem nummernschild ist?"
    ich: "jaaaaa,ich glaube da was gesehen zu haben" :D
    tüv: " ok,dann ist ja alles klar"
    und verschwand zur eintragung :bigok:

  • ist es nicht eine himmelschreiende scheisse, dass die graukittel z.t. keine ahnung haben, z anderen teil machen, was sie wollen?...und nur zum kleinen teil uns bikers versuchen, unsere mopeds einzutragen wie sie sind...wenn es nicht grob illegal ist???????


    und ebenso läuft es mit den uniformierten...........meistens pech..selten glück...


  • § 10 der FZV


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de


  • Und so ne Eintragung ist keine Garantie für den Erhalt der Zulassung. Sprich, trotz Eintrag verlangen die Zulassungsstellen hier und da eine Sondergenehmigung oder verweigern Dir die Zulassung gänzlich.


    Mein Tip: Dranschrauben das Ding und gut ist.