Das Magazin für umgebaute Motorräder

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Rücklicht mit Blinkern ?

  • Hallo,


    ich hab ein kleines Problem mit meinem Bike:
    Ich hab eine VN800 Classic und bin die gerade ein klein bißchen am Umbauen. Ich möchte mir jetzt gerne Satteltaschen montieren. Ich hab da ein paar von Harley, sind allerdings recht groß, weswegen die Blinker weg müssen, die hinten natürlich. die Taschen gehen bis so ca. 10cm hinter die vorhandenen Blinker.


    Ich habe schon mal irgendwo ein Rücklicht gesehen bei dem die Blinker links und rechts am Rücklicht montiert waren. Leider kann ich dieses aber nirgends finden.


    Kann mir da evtl. irgendwer helfen ? Bin natürlich auch für andere Vorschläge dankbar.


    Gibt es eigentlich bestimmte Definitionen wie die hinteren Blinker montiert werden müssen ??? Also geben wird es die ja mit sicherheit, aber kann mir wer sagen wie die sind ?
    müssen die Blinker z.B. von der Seite zu sehen sein ? oder reicht es wenn die von hinten zu sehen sind ?
    wie weit müssen die Blinker auseinander sein ?
    usw.


    Gruß


    MB

    Einmal editiert, zuletzt von MasterB.2001 ()

  • lt StVZo/FZV §54


    2. an Krafträdern


    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,".


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de

  • Zitat

    Original von blackwidowrider
    lt StVZo/FZV §54


    2. an Krafträdern


    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,".


    Ach wie gut, daß wir hier für alles so schöne, exakte Regeln haben...!;)

    NIVEAU SIEHT NUR VON UNTEN AUS WIE ARROGANZ.... (Klaus Kinski)

  • Zitat

    Original von blackwidowrider
    lt StVZo/FZV §54


    2. an Krafträdern


    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,".


    Gehts nur mir so... oder bekommt noch jemand Kopfschmerzen beim Lesen?

  • Wenn die Taschen immer dran bleiben sollen kann man auch die Blinker
    an die Stirnseite anbringen... ist ggf. auch einfacher als mit den Armen
    rudern :D :D


    Gruß Fred

  • Zitat

    Original von Eisenschwein


    Gehts nur mir so... oder bekommt noch jemand Kopfschmerzen beim Lesen?


    hehehe-dat is beamtentechnisches deutsch-wer lesen kann ist klar im vorteil ;-)


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de

  • Zitat

    Original von spoßmooker
    lass die blinker hinten weg und nehme die arme zum fahrtrichtungsanzeigen. ist eh nur ballast :D
    außerdem fährst du dadurch energiebewußt, weil du ja strom sparst ;)


    wenn das mopped vor 1980 zugelassen ist, kannste das tatsächlich so machen :D

  • Ja dieses Rücklicht hab ich auch schon mal gesehen, das was da nicht bei steht ist das das Ding nur für Roller zugelassen ist und nicht für echte Motorräder. Stand zum mindest da wo ich das ding gesehen habe.

  • Hatte auf meiner R1 mal ein Rücklicht mit integr. Blinkern dran - genau 1 Woche, dann gabs Ärger, eine Strafe und Punkte ... . :D

  • neja rücklicht mit blinkern find ich ned so toll... was ich aber genial find sin die blinker an der neuen softail rocker.... die schauen aus wie normale blinker... dienen aber gleichzeitig als rücklicht.... colle idee find ich

    ich verlasse mich auf meine Sinne: Irrsinn, Wahnsinn, Blödsinn.


    Läuft dir das Öl direkt in Kragen hilft dir auch kein Blaumann tragen

  • momentan hab ich keine Blinker hinten werde mir aber glaub ich mal welche zulegen, sonst krieg ich irgendwann einen aufn sack :banned: