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American-V2-Magazin

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Reifenbindung bei Shadow VT 1.100 C39

  • Wenn Du bei mir in der Gegend wärst, ich hab da einen sehr vernünftigen Prüfer an der Hand

    Erik - the master of desaster74278-wikingmitstreigaxt-gif


    Gott hat den Menschen erschaffen nachdem er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)


    Hab von Nix eine Ahnung, aber davon besonders viel

  • Mein TÜV meint dazu, die müßte nicht extra ausgetragen werden, die wäre eh nicht mehr gültig, die Begründung ist auch relativ einfach, die Reifen der "Herstellerbindung" beziehen sich halt auf den Reifen, mit dem der Motorradhersteller das Motorrad getestet hat und womit es wohl am gescheitesten fährt, nur gibt es exakt den Reifen heute eh nicht mehr, da sich Profil und Gummimischung eh über die Jahre ändern und somit wäre die eh hinfällig.

  • hätte er den Hinweis zur Vorstellung nicht ignoriert, wüßte man wo er herkommt :whistling:

    Oh ...... ich bin im Alpenvorland zu Hause, meine Hausberge sind der Kesselberg und das Sudelfeld... ;)

  • Mhhhh, bei uns kennt sich da auch keiner aus,... TÜV, Polizei und Sachverständige... 3 Stellen und 5 Meinungen. Ich hatte nen Platten. Lustigerweise kurz vorm Reifenhaus... Kiste abgestellt, dem Herren die Papiere in die Hand gedrückt und neue Pneus geordert... Ende vom Lied, fabrikat gibt's nicht mehr, neuer Reifen Typ, Gutachten, Freigabe Erlaubnis in Marburg, eintragen lassen... Kosten 800 Euro für 2 neue Reifen... Und laut Papier darf ich jetzt die alten und die neuen fahren... Ansonsten nix... Und sollte sich der Namen, das Profil oder sonst irgend ein Mist ändern, darf ich den Fackelzug wieder vollziehen.... Das sagen mir zumindest die offiziellen aus dem Kreis Wiesbaden

  • Es gibt aber, zumindest laut TÜV, keine Fabrikatsbindung mehr, und das nicht erst seit gestern, nur beide von einem Hersteller.


    Das hat, wie schon gesagt, in erster Linie damit zutun, das es Erstens, die alten Reifen meist nicht mehr gibt und Zweitens die Gummimischungen von damals mal so gar nicht mehr aktuell sind.

  • Genau, muß aber nicht der Hersteller aus der Reifenbindung sein weil diese si h nicht nur auf den Hersteller sondern auch Uf den Reifentyp mit der damals geprüften Gummimischung, die es eh nicht mehr gibt, bezieht, so hat mir das der TÜV Ing. erklärt.


    Dies müßen auch bei vorhandener Herstellerfreigabe dann nicht zwingend eingetragen werden, bei gleicher Größe.


    Kann man natürlich trotzdem machen, bei Stvzo Karren ist die Freigabe nämlich vorsorglich weiter mitzuführen ;)